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       # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Jetzt erst recht – keine Auslieferungen nach Ungarn
       
       > Dass Maja T. nach Ungarn übergeben wurde, war rechtswidrig. Deutschland
       > sollte sich nicht zum Komplizen des menschenverachtenden Orbán-Regimes
       > machen.
       
   IMG Bild: Protest gegen die Auslieferung der nonbinären Antifa-Aktivist:in Maja T
       
       Es ist ein schwerwiegender Justizskandal, den das Bundesverfassungsgericht
       festgestellt hat: Die Auslieferung der Thüringer Antifaschist:in Maja
       T. im Juni vergangenen Jahres [1][war unzulässig]. Der damalige Beschluss
       des Berliner Kammergerichts stelle einen „tiefgreifenden
       Grundrechtseingriff dar, der weiterhin fortwirkt“, so das höchste Gericht
       am Donnerstag. Eine Verletzung von Maja T.s Grundrechten nach Artikel 4 der
       Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei begründet. Artikel 4
       verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafen.
       
       Natürlich waren die gravierenden Missstände in der Justiz des rechten
       Orbán-Regimes bekannt. Dieser Tatsache zum Trotz arbeitete im Juni 2024
       eine Vielzahl an Behörden zusammen, um Maja T. so schnell außer Landes zu
       schaffen, dass das Verfassungsgericht die Auslieferung nicht mehr stoppen
       konnte. Maja T. werden Angriffe auf Neonazis am Rande eines
       SS-Gedenkmarsches in Budapest im Februar 2023 zur Last gelegt. Dafür drohen
       T. in Ungarn bis zu 24 Jahre Haft. Seit Monaten sitzt T. dort in
       Isolationshaft.
       
       Nun konstatiert das Verfassungsgericht, dass das Berliner Kammergericht
       Berichte über schwerwiegende Missstände in ungarischen Haftanstalten
       ignoriert und die dortigen Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft habe –
       auch hinsichtlich der Gefahren, die T. in Ungarn aufgrund T.s nonbinärer
       Identität drohen. Explizit wird vor einer Diskriminierungsgefahr gewarnt,
       „die sich verbal oder in Form von körperlichen Belästigungen durch andere
       Insassen oder durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt äußern“ könne.
       
       Unmittelbare Auswirkungen hat der Beschluss nicht. Ungarn muss sich nicht
       an deutsche Urteile halten. Die Achtung der Menschenrechte gebietet aber
       dennoch, dass das Auswärtige Amt und Außenministerin Annalena Baerbock
       jetzt alle diplomatischen Hebel in Gang setzen, um Maja T. zurückzuholen.
       Wie es überhaupt zu der Auslieferung kommen konnte, muss zudem politisch
       aufgearbeitet werden.
       
       ## Weitere Auslieferungen drohen
       
       Vor allem aber muss klar sein, dass es keine einzige weitere Auslieferung
       von Antifas nach Ungarn geben darf. Dieses Szenario [2][steht auch für alle
       anderen im sogenannten Budapest-Komplex Beschuldigten im Raum].
       
       Besonders bedroht ist Zaid A., der syrischer Herkunft ist und gegen den ein
       europäischer Haftbefehl vorliegt. Doch auch ihm droht in Ungarn Haft unter
       unmenschlichen Bedingungen. Will sich Deutschland nicht weiter zum
       Erfüllungsgehilfen der Orbán-Justiz machen, muss ihm hier ein
       rechtsstaatlicher Prozess gemacht werden.
       
       6 Feb 2025
       
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