# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Jetzt erst recht – keine Auslieferungen nach Ungarn
> Dass Maja T. nach Ungarn übergeben wurde, war rechtswidrig. Deutschland
> sollte sich nicht zum Komplizen des menschenverachtenden Orbán-Regimes
> machen.
IMG Bild: Protest gegen die Auslieferung der nonbinären Antifa-Aktivist:in Maja T
Es ist ein schwerwiegender Justizskandal, den das Bundesverfassungsgericht
festgestellt hat: Die Auslieferung der Thüringer Antifaschist:in Maja
T. im Juni vergangenen Jahres [1][war unzulässig]. Der damalige Beschluss
des Berliner Kammergerichts stelle einen „tiefgreifenden
Grundrechtseingriff dar, der weiterhin fortwirkt“, so das höchste Gericht
am Donnerstag. Eine Verletzung von Maja T.s Grundrechten nach Artikel 4 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei begründet. Artikel 4
verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafen.
Natürlich waren die gravierenden Missstände in der Justiz des rechten
Orbán-Regimes bekannt. Dieser Tatsache zum Trotz arbeitete im Juni 2024
eine Vielzahl an Behörden zusammen, um Maja T. so schnell außer Landes zu
schaffen, dass das Verfassungsgericht die Auslieferung nicht mehr stoppen
konnte. Maja T. werden Angriffe auf Neonazis am Rande eines
SS-Gedenkmarsches in Budapest im Februar 2023 zur Last gelegt. Dafür drohen
T. in Ungarn bis zu 24 Jahre Haft. Seit Monaten sitzt T. dort in
Isolationshaft.
Nun konstatiert das Verfassungsgericht, dass das Berliner Kammergericht
Berichte über schwerwiegende Missstände in ungarischen Haftanstalten
ignoriert und die dortigen Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft habe –
auch hinsichtlich der Gefahren, die T. in Ungarn aufgrund T.s nonbinärer
Identität drohen. Explizit wird vor einer Diskriminierungsgefahr gewarnt,
„die sich verbal oder in Form von körperlichen Belästigungen durch andere
Insassen oder durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt äußern“ könne.
Unmittelbare Auswirkungen hat der Beschluss nicht. Ungarn muss sich nicht
an deutsche Urteile halten. Die Achtung der Menschenrechte gebietet aber
dennoch, dass das Auswärtige Amt und Außenministerin Annalena Baerbock
jetzt alle diplomatischen Hebel in Gang setzen, um Maja T. zurückzuholen.
Wie es überhaupt zu der Auslieferung kommen konnte, muss zudem politisch
aufgearbeitet werden.
## Weitere Auslieferungen drohen
Vor allem aber muss klar sein, dass es keine einzige weitere Auslieferung
von Antifas nach Ungarn geben darf. Dieses Szenario [2][steht auch für alle
anderen im sogenannten Budapest-Komplex Beschuldigten im Raum].
Besonders bedroht ist Zaid A., der syrischer Herkunft ist und gegen den ein
europäischer Haftbefehl vorliegt. Doch auch ihm droht in Ungarn Haft unter
unmenschlichen Bedingungen. Will sich Deutschland nicht weiter zum
Erfüllungsgehilfen der Orbán-Justiz machen, muss ihm hier ein
rechtsstaatlicher Prozess gemacht werden.
6 Feb 2025
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## AUTOREN
DIR Timm Kühn
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