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       # taz.de -- Umstrittene Haustürgeschäfte: Wenn der Vertreter zweimal klingelt
       
       > Haustürgeschäfte sind auch in Zeiten von Social Media noch üblich. Bei
       > Verbraucher:innen sind sie unbeliebt – bei Unternehmen sieht es
       > anders aus.
       
   IMG Bild: Lieber einmal genauer hinschauen – und Vertreter:innen nur öffnen, wenn der Termin vorher vereinbart wurde
       
       Berlin taz | Es klingelt am frühen Abend. Die beiden Menschen vor der Tür
       weisen sich als Vertreter eines großen Stromkonzerns aus und fragen nach
       einem Haushaltsmitglied. Sie sind freundlich und lassen sich schnell
       abwimmeln. So sieht es im besseren Fall aus. Einen schlechteren schildert
       ein Leser aus Wiesbaden der taz: Im Dezember habe ein Mann an seiner Tür
       geklingelt, der sich als Mitarbeiter der Telekom ausgab. Er wolle im
       Vorfeld eines bevorstehenden Umbaus der Leitungen den Router prüfen.
       
       Vereinbart oder angekündigt sei der Termin nicht gewesen und der Vertreter
       habe sich auch sehr hartnäckig gezeigt gegenüber Versuchen, ihm den Zutritt
       zur Wohnung zu verweigern. Nur mit der Vereinbarung eines Ausweichtermins
       sei er ihn losgeworden, so der Leser – und an dem Termin sei er selbst dann
       einfach nicht zu Hause gewesen.
       
       Was hier geschildert wird, ist kein Einzelfall. Vor Jahren waren es
       Vermarktungsvertreter:innen für Staubsauger und Zeitschriften, die
       an Haus- und Wohnungstüren klingelten und auf ein schnelles, allzu häufig
       auch unüberlegtes Geschäft hofften. „Haustürgeschäfte“ wurde die Masche
       genannt. Die Produkte haben sich gewandelt und der Name auch.
       Direktmarketing oder Direktvertrieb heißt es heute, wenn
       Vertreter:innen vor der Tür stehen. Aktuell besonders beliebter
       Gegenstand des Direktvertriebs: Verträge für [1][Glasfaseranschlüsse].
       
       „Haustürgeschäfte sind immer wieder ein Problem, gerade im Bereich
       Telekommunikation“, sagt Julia Rehberg, Expertin für Verbraucherrecht und
       Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
       
       In der Hansestadt gab es dem Beschwerdeaufkommen bei der
       Verbraucherzentrale nach zu urteilen im vergangenen Jahr eine Welle an
       Haustürgeschäften, die dem in Wiesbaden ähneln: Ein Vertriebler steht vor
       der Tür und gibt an, nur eine technische Komponente des Internetanschlusses
       prüfen zu wollen. Kommt es so weit, zieht er irgendwann die
       Vertragsunterlagen für einen Glasfaseranschluss aus der Tasche. In der
       Regel sind hier laut Rehberg Mitarbeitende von Subunternehmen unterwegs.
       
       ## Regeln für Vertreter:innen
       
       Telekom-Sprecherin Stefanie Halle bezeichnet den Direktvertrieb als
       „wichtigen Kanal, der Kundinnen und Kunden eine umfassende Beratung und
       einen Service bei sich zu Hause bietet und daher sehr geschätzt wird“. Für
       die Vertriebspartner gebe es klare Regeln. So müssten sie etwa
       Telekom-Kleidung tragen und ein Autorisierungsschreiben der Telekom
       bereithalten. Die Aussage, einen Router prüfen zu wollen, sei falsch, das
       sei nicht Aufgabe der Direktvermarkter. „Wir werden die Vertriebsteams
       intensiv nachschulen“, sagt Halle.
       
       Verbraucherschützerin Rehberg weist darauf hin, dass die Subunternehmen
       ihren Mitarbeitenden häufig Provisionen bei Abschlüssen zahlen würden. „Das
       verleitet anscheinend manche Vertreter dazu, unlauter zu handeln“,
       kritisiert sie. Rehberg spricht sich daher dafür aus, Besuche von
       Vertreter:innen ohne vorherige Terminvereinbarung gar nicht mehr zu
       erlauben.
       
       Auch bei [2][Verbraucher]:innen sind die Haustürgeschäfte unbeliebt. In
       einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) von 2020 gaben
       98 Prozent der Befragten an, sie fänden das Format nicht geeignet für den
       Abschluss von Verträgen oder das Kaufen von Waren. Rund jede:r zehnte
       Befragte gab an, in den vorangegangenen 24 Monaten ungewollterweise einen
       Vertrag an der Haustür abgeschlossen zu haben.
       
       ## 14 Tage für den Widerruf
       
       Wer nach einem Kauf oder Vertragsabschluss an der Wohnungstür feststellt,
       dass das Ganze doch nicht so gewünscht war, muss momentan schnell handeln.
       14 Tage haben Kund:innen Zeit, den Abschluss zu widerrufen. Rehberg weist
       darauf hin, dass diese Frist nicht etwa mit dem Erhalt eines Produktes –
       zum Beispiel dem neuen Router – beginnt, sondern in der Regel mit
       Vertragsabschluss.
       
       Rehberg rät Verbraucher:innen dazu, Vertreter:innen ohne zuvor
       vereinbarten Termin gar nicht erst in die Wohnung zu lassen. „Was man da
       abschließt, werden nicht die besten Konditionen auf dem Markt sein.“ Vor
       allem warnt sie davor, auf einem Tablet zu unterschreiben. Dort habe man
       meist keinen Überblick über die Vertragsbedingungen – und auch nicht direkt
       die Unterlagen zu Hause, um einen Widerspruch an den richtigen Empfänger
       schicken zu können.
       
       Habe man bereits unterschrieben und wolle den Vertrag doch nicht, solle man
       schnellstmöglich widerrufen – und das aus Beweisgründen am besten per
       Einschreiben. Den Vertreter, der vielleicht eine Visitenkarte hinterlassen
       habe, anzurufen, reiche für einen Widerspruch nicht aus.
       
       27 Jan 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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