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       # taz.de -- App-Rabatte: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny
       
       > Lebensmittelhändler versuchen, die Verbraucher mit Rabatten bei der
       > Nutzung ihrer Apps zu ködern. Verbraucherschützer ziehen nun vor Gericht.
       
   IMG Bild: Rabatten per App fehlt wichtige Information für die Konsument*innen
       
       Stuttgart dpa | Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch
       gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps
       vor. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung gegen Lidl und Penny
       eingereicht worden, sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle
       Recht, der Lebensmittel Zeitung. Die Verbraucherschützer sehen einen
       möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
       
       Es würden Preise für App-Nutzer beworben – ohne dass klar werde, welcher
       Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. „Das verstößt
       unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz.“ Bernhardt sagte, wenn
       in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen
       geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis
       angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung
       einer App.
       
       Anders ausgedrückt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der
       Preis anzugeben, der für alle gültig sei. „Wir erhalten aktuell viele
       Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz
       in der Werbung mit App-Preisen beklagen.“
       
       ## Juristische Schritte gegen Rewe und Netto werden geprüft
       
       Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage: „Uns liegt noch keine
       Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten
       Inhalten nicht äußern.“ Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich
       nicht zu laufenden Verfahren.
       
       Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den
       Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den
       Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer ebenfalls vor. Auch gegen
       die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.
       
       Hintergrund in dem Verfahren gegen Lidl ist eine Werbung in einem
       Verkaufsprospekt, wonach Lebensmittel (Fleischwaren) mit unterschiedlichen
       Preisen, je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe (Nutzer
       Lidl Plus App), beworben werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts
       Heilbronn mitteilte. Problematisch soll dabei die drucktechnische
       Darstellung der unterschiedlich geltenden Preise gewesen sein wie auch die
       fehlende Angabe eines Grundpreises für Kunden ohne App-Nutzung. Wann eine
       Entscheidung in dem Rechtsstreit ansteht, war zunächst unklar.
       
       In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden
       winken Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche
       Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte
       Produkte. Die Händler erhalten dafür mutmaßlich treuere Kunden – und deren
       [1][Daten]. Damit können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte
       Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.
       
       24 Jan 2025
       
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