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       # taz.de -- Streit über Fahrgastrechte: 60 Minuten länger unterwegs – aber die Bahn zahlt nicht
       
       > Kunden erhalten keine Entschädigung, wenn sie wegen Zugausfalls eine
       > frühere Verbindung nehmen müssen, die länger dauert als gebucht. Ist das
       > gerecht?
       
   IMG Bild: Die Bahn ist unterwegs: Fahrgäste die länger unterwegs sind, der Zug aber pünktlich gehen leer aus
       
       Berlin taz | Es ist schon ärgerlich genug: Immer wieder streicht die
       [1][Deutsche Bahn] Züge, für die sie schon Fahrkarten verkauft hat. Um
       trotzdem ungefähr zur gebuchten Zeit am Zielbahnhof anzukommen, ist es
       mitunter nötig, früher loszufahren als ursprünglich geplant. Dadurch kann
       sich die Fahrzeit um mindestens 60 Minuten verlängern, auch wenn es dann
       noch eine Verspätung gibt. Für mindestens so lange Verspätungen zahlt die
       Bahn eigentlich eine Entschädigung – aber nicht in solchen Fällen.
       
       Der taz liegen mehrere dieser Fälle aus den vergangenen Monaten vor. Ein
       Beispiel: Gebucht war eine Verbindung um 12.04 Uhr ab Berlin Hauptbahnhof
       mit Ankunft im bayerischen Lenggries um 17.41 Uhr, Dauer also 5 Stunden 37
       Minuten. Wegen der von der Bahn per Mail angekündigten Fahrplanänderung
       sollte die Ankunft laut bahn.de erst um 19.11 Uhr sein, also 1 Stunde und
       30 Minuten später als gebucht. Deshalb stieg der Kunde bereits um 10.08 Uhr
       in Berlin in den Zug, um gegen 17.11 Uhr in Lenggries anzukommen. Diese
       Fahrt dauerte 7 Stunden und 3 Minuten. Um einigermaßen pünktlich das Ziel
       zu erreichen, musste er also eine Verbindung nutzen, die 83 Minuten länger
       dauerte als gebucht. Dennoch weigerte sich die Bahn, eine Entschädigung zu
       zahlen.
       
       Das ist für manche KundInnen um so unverständlicher, als dass er
       zweifelsfrei Anspruch auf Entschädigung gehabt hätte, wenn er nicht früher,
       sondern wie gebucht um 12.04 Uhr abgefahren wäre, weil er dann ja
       mindestens 60 Minuten nach der gebuchten Zeit angekommen wäre.
       
       Aber das ist der Bahn egal: „Relevant für die Berechnung bzw. Zahlung einer
       Verspätungsentschädigung ist nicht die Fahrtzeit an sich, sondern die
       tatsächliche Verspätung am Zielbahnhof – also die Abweichung zwischen der
       geplanten Ankunft gemäß des abgeschlossenen Beförderungsvertrag (in Form
       der Fahrkarte) und der Ist-Ankunft“, schreibt eine Bahnsprecherin der taz
       auf Anfrage im schönsten Bürokratendeutsch. Wenn sich also die Fahrzeit
       verlängert, aber man noch vor der gebuchten Ankunftszeit ankommt, sei das
       keine Verspätung im Sinne der Vorschriften für Fahrgastrechte. „Daher wird
       in diesen Fällen keine Entschädigung gezahlt“, so die Konzernsprecherin.
       
       Hält die Bahn das für gerecht angesichts der Tatsache, dass die Kunden ja
       auch für eine bestimmte Verbindungsdauer und Ankunftszeit bezahlt haben
       (unterschiedlich lange Verbindungen zu unterschiedlichen Zeiten haben
       unterschiedliche Preise oder unterschiedliche Verfügbarkeiten von
       Sparpreisen)? Warum zahlt der Konzern den Kunden die geforderten
       Entschädigungsbeträge nicht einfach aus Kulanz? Schließlich waren die
       Kunden ja länger als gebucht unterwegs und hatten zusätzliche Mühen durch
       eine von der Bahn verursachte Fahrplanänderung. Auf diese Fragen gab die
       Sprecherin keine konkreten Antworten.
       
       29 Jan 2025
       
       ## LINKS
       
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