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       # taz.de -- Medienanstalt rügt AfD-Video: Partei bringt Klage auf Weg
       
       > Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sah in einem AfD-Wahlkampfvideo eine
       > Gefahr für Kinder und Jugendliche, weshalb es für sie unzugänglich
       > gemacht wurde. Jetzt klagt die AfD.
       
   IMG Bild: Wahlwerbung der AfD wird sonst in mühsamer Handarbeit bearbeitet, nun aber ein Fall für die Landesmedienanstalt
       
       Berlin/Potsdam dpa/bb | Die AfD in Brandenburg hat im Streit um ein
       Wahlkampfvideo eine Klage gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf
       den Weg gebracht. Nach einer Entscheidung der Kommission für
       Jugendmedienschutz (KJM) muss die [1][AfD das Video in sozialen Medien für
       Kinder und Jugendliche unzugänglich] machen oder löschen.
       
       Die Partei reicht eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Potsdam
       ein, wie aus dem anwaltlichen Schriftsatz mit Datum vom 23. Januar
       hervorgeht. Nach Angaben der AfD Brandenburg sollte sie noch am Freitag
       eingehen. Beim Verwaltungsgericht hieß es am Mittag zunächst, bislang sei
       keine entsprechende Klage anhängig.
       
       Die Kommission der Landesmedienanstalten warf der AfD „pauschale
       Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vor.
       [2][AfD-Landeschef René Springer] sprach dagegen vor einigen Tagen von
       „Zensur“.
       
       ## Entwicklung von Kindern beeinträchtigt?
       
       Eine Überprüfung der AfD-Wahlwerbung auf Online-Plattformen habe ergeben,
       dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, hieß es
       aufseiten der Medienanstalt. Kinder und Jugendliche [3][unter 16 Jahren
       könnten diese noch nicht einordnen] und sollten sie daher nicht sehen.
       
       In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen
       Darstellungen gezeigt, hatte die Direktorin der Medienanstalt
       Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Deutschen Presse-Agentur
       gesagt. Es war auch von einer Stigmatisierung die Rede.
       
       Die Partei sieht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer
       eigenverantwortlichen Persönlichkeit durch den Werbespot keineswegs
       beeinträchtigt, wie es in der Klageschrift heißt. „Kein Kind oder
       Jugendlicher wird nach Betrachtung des Videos schlaflose Nächte oder gar
       Traumata haben.“ Themen wie Gewalt und Mobbing würden in harmloser Form
       aufgegriffen.
       
       ## AfD: Kein Kind wird durch Video schlaflose Nächte haben
       
       Die Wahlwerbung ist unter anderem mit den Worten „Wochenmarkt oder
       Drogenmarkt“ betitelt. „Da es sich bei dem Video der Klägerin um ein
       Wahlwerbevideo handelt, besteht die Zielgruppe ganz eindeutig aus Personen,
       welche das Mindestwahlalter von 16 Jahren vollendet haben und in
       Brandenburg wahlberechtigt sind“, hieß es seitens der AfD.
       
       Die MABB hatte ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren zu dem im September
       veröffentlichten AfD-Video eingeleitet und den Inhalt auf potenzielle
       Verstöße gegen den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz überprüft. Nach
       Anhörung der Betroffenen übergab sie den Fall der Kommission für
       Jugendmedienschutz, die in ihrem Beschluss die Entwicklungsbeeinträchtigung
       feststellte. Das Video wurde nicht verboten, aber nicht für jede
       Altersgruppe als geeignet eingestuft.
       
       24 Jan 2025
       
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