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       # taz.de -- Biogasbranche und erneuerbare Energien: Biogas erhält für zwei Jahre eine Perspektive
       
       > Eine Gesetzesnovelle soll den Ausbau von Biogasanlagen fördern. Diese
       > können eine Schwäche von Wind- und Solarkraft ausgleichen.
       
   IMG Bild: Wenn kein Wind weht, braucht es u.a. die Biogasanlgen
       
       Freiburg taz | Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen
       und CDU/CSU Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen,
       die der Biogasbranche zumindest für die nächsten zwei Jahre eine
       Perspektive geben. Zugleich richtet die Novelle den Fokus stark darauf,
       dass Biogas den Strommix sinnvoll ergänzt: Da Biogasanlagen [1][anders als
       Photovoltaik und Windkraft] je nach Bedarf Strom erzeugen können, werden
       sie in die Pflicht genommen, das auch verstärkt zu tun.
       
       Ziel der nun verabschiedeten Gesetzesnovelle ist es, den bestehenden
       Anlagen eine wirtschaftliche Basis für den Fortbestand zu geben. Nötig
       wurde das, weil sie nach 20 Jahren nicht mehr durch das
       Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet werden. Von einer „erfreulichen
       Entwicklung, die zeigt, [2][dass Biogas gewollt ist]“, spricht Sandra
       Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros des Fachverbands Biogas.
       
       Zum einen wird die Bundesnetzagentur deutlich mehr Anlagenleistung
       ausschreiben als bislang vorgesehen. Alleine in diesem Jahr werden 1300
       statt 400 Megawatt gefördert, bis 2028 werden es in der Summe 2800 statt
       1300 Megawatt sein. Biogasanlagen, [3][die ein Wärmenetz versorgen], werden
       bei den Ausschreibungen bevorzugt berücksichtigt.
       
       Zugleich wird ein grundsätzlicher Wandel der Biogaswirtschaft
       vorangetrieben. In der Vergangenheit waren Biogasanlage für die
       Stromerzeugung rund um die Uhr konzipiert. Schließlich erzeugen die
       Bakterien das Gas fortwährend, daher schien nichts dagegen zu sprechen,
       auch die Kraftwerksaggregate permanent laufen zu lassen.
       
       ## Biogas hat heute andere Vorteile
       
       Inzwischen ist die Welt der Stromversorgung aber eine andere. Durch den
       Ausbau der Photovoltaik und der Windkraft kommt es zunehmend vor, dass an
       sonnigen Sommertagen oder bei strammem Wind mehr Strom anfällt, als
       hierzulande gebraucht wird. Dass es in solchen Situationen nicht mehr
       sinnvoll ist, auch noch zeitgleich das wertvolle, weil speicherbare Biogas
       zu verbrennen, liegt auf der Hand.
       
       Ein zeitgemäßer Betriebsmodus sieht daher inzwischen anders aus: Man
       speichert das kontinuierlich entstehende Biogas, um es gezielt in Zeiten
       hohen Strombedarfs mit dann umso höherer Kraftwerksleistung zu verstromen.
       Entsprechend werden künftig in den Ausschreibungen nur noch solche Anlagen
       zum Zuge kommen.
       
       Damit die Landwirte die Gasspeicher aufbauen und die Gaskraftwerke
       vergrößern können, werden die Investitionen künftig durch einen
       „Flexzuschlag“ in Höhe von 100 statt bisher 65 Euro pro Kilowatt
       Kraftwerksleistung gefördert. Dass diese Gesetzesnovelle trotz des Bruchs
       der Ampelregierung noch möglich war, bezeichnet Horst Seide, Präsident des
       Fachverbands Biogas, als „Glanzleistung parlamentarischer Demokratie“.
       
       Gleichwohl gebe es aber auch Punkte, die aufgrund der Kürze der Zeit nicht
       mehr Eingang in das Gesetz gefunden hätten, sagt Seide. Vor allem fehle für
       Anlagen, die zum Jahreswechsel aus dem EEG gefallen sind, eine
       Übergangsregelung. Zudem dürfe man nicht übersehen, dass auch die
       Neufassung des EEG nicht ausreiche, um den Bestand an Biogasanlagen auf dem
       bisherigen Niveau zu erhalten – es fallen nämlich mehr Anlagen aus der
       Förderung, als bei den Neuausschreibungen zum Zuge kommen können.
       
       ## Umweltschutz steht nicht im Zentrum
       
       Im Gesetz sind auch einige Neuregelungen enthalten, bei denen es abzuwarten
       gilt, was sie in der Praxis bewirken. So wird der zulässige Anteil von Mais
       auf 30 Prozent und später auf 25 Prozent des eingesetzten Rohstoffs
       gesenkt. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz BUND hatte gefordert, den
       Anteil von Mais perspektivisch auf Null herunterzufahren.
       
       Martin Laß, Anlagenbetreiber aus Schleswig-Holstein und Initiator der
       Kampagne „Biogas ist Zukunft“, hebt trotz einiger „handwerklicher
       Ungeschicklichkeiten“ im Gesetz hervor, dass die Systemumstellung in der
       Biogasförderung nun „in ein neues Zeitalter“ führe. Durch die Anreize für
       einen Start-Stop-Betrieb der Kraftwerke werde jeweils nur dann Strom
       erzeugt, wenn er auch tatsächlich gebraucht wird: „Die Biogasanlagen tun
       heute schon das, was irgendwann der Wasserstoff kann.“
       
       31 Jan 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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