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       # taz.de -- Prozess gegen Maja T.: Ausgeliefert in Ungarn
       
       > Maja T. aus Thüringen wurde nach Ungarn ausgeliefert. Der Vorwurf:
       > Angriffe auf Rechtsextreme. Nun begann in Budapest der Prozess.
       
   IMG Bild: Maja T. am 21. Februar im Budapester Gerichtssaal. Sie klagt in einem Statement die ungarische Justiz an
       
       Budapest taz | Mit kleinen Schritten nur kann Maja T. am Freitagmorgen das
       Budapester Stadtgericht betreten, zu eng sind die Ketten an Füßen und
       Händen geschnürt. Zwei vermummte Polizisten führen T. in den mit
       Kronleuchtern bestückten Saal 36. Ein dritter Beamter hält eine Kette, an
       die T. gefesselt ist. Eine Vorführung wie die einer Terrorist*in. Maja T.,
       lila Pullover, die Haare zum Zopf gebunden, blickt ernst ins voll besetzte
       Publikum, in der ersten Reihe die Geschwister und Eltern. Von dort brandet
       Applaus auf, der Richter lässt es durchgehen.
       
       [1][Seit 14 Monaten sitzt Maja T. in Haft, seit acht Monaten] in
       Isolationshaft in einem Budapester Gefängnis nur eine Straßenecke weiter,
       in einer Zelle, die zwei mal drei Meter misst. Nun ist die 24-jährige
       nichtbinäre Thüringer*in erstmals wieder in der Öffentlichkeit zu sehen.
       Stumm sitzt T. zunächst auf der Anklagebank, eine Dolmetscherin neben sich.
       
       Später aber erhebt sich T. und verliest mit fester Stimme eine Erklärung.
       „Ich bin angeklagt in einem Land, in dem ich als nonbinärer Mensch gar
       nicht existiere. Ich bin angeklagt, weil ich Antifaschist*in bin.“ Es
       sei ein Prozess, „in dem ich bereits verurteilt bin“, sagt Maja T. dem
       Richter ins Gesicht. Es gehe „einzig darum, mich zu bestrafen und zu
       brechen“. Aber T. werde dagegen die Stimme erheben.
       
       ## Vermummte griffen mehrere Rechtsextreme an
       
       Vor zwei Jahren soll Maja T. in Budapest gewesen sein. T. soll sich an
       linken Protesten gegen den „Tag der Ehre“, ein alljährliches Treffen von
       Rechtsextremen aus ganz Europa in Ungarns Hauptstadt, beteiligt haben.
       Glorifiziert wird dort der „Widerstand“ von SS und Wehrmacht 1945 im von
       der Roten Armee belagerten Budapest. Die Neonazis marschieren in Uniformen
       und Stahlhelmen auf, zeigen Hakenkreuze und Hitlergrüße. Im Februar 2023
       aber treffen sie auf gewalttätige Gegner: Vermummte greifen vor und nach
       dem Aufmarsch mehrere Rechtsextreme an, verprügeln diese schwer.
       
       Es folgt eine Großfahndung. Noch in Budapest nimmt die Polizei drei Linke
       fest: zwei Mittzwanziger aus Berlin, Anna M. und Tobias E., sowie die
       italienische Aktivistin und Lehrerin Ilaria Salis. Es wird nach zehn
       weiteren Deutschen gesucht, monatelang erfolglos. Bis eine Person im
       Dezember 2023 in einem Hotel in Berlin von deutschen Zielfahndern
       aufgespürt und festgenommen wird: Maja T.
       
       Die Strafverfolgung überrascht angesichts der Angriffe nicht. Aber die
       Festnahme hätte der Beginn eines diplomatischen Tauziehens zwischen Ungarn
       und Deutschland werden können – über die Frage, ob man Maja T. in das
       rechtsautoritäre Ungarn ausliefern kann, welche Haftbedingungen es dort
       gibt, umso mehr für eine nichtbinäre Person, und ob ein fairer Prozess zu
       erwarten ist. Aber Deutschland äußert keine Bedenken.
       
       ## Die Staatsanwältin fordert 14 Jahre Haft
       
       Sechs Monate sitzt Maja T. in der JVA Dresden in Haft, dann gibt das
       Berliner Kammergericht am Abend des 27. Juni 2024 dem Auslieferungsersuchen
       Ungarns statt. Noch in der Nacht wird Maja T. vom sächsischen LKA in einem
       Helikopter nach Österreich geflogen, von dort nach Budapest gefahren –
       offenbar akribisch vorbereitet. All dies, noch ehe das
       Bundesverfassungsgericht über eine Eilbeschwerde gegen die Auslieferung
       entscheiden konnte. Als Karlsruhe dieser tags darauf stattgibt, ist Maja T.
       bereits in Ungarn – der Beschluss bleibt folgenlos.
       
       Am vergangenen Freitag verliest in Budapest eine Staatsanwältin die Anklage
       gegen Maja T. Lebensgefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in
       einer kriminellen Vereinigung lautet der Vorwurf. An zwei Angriffen auf
       sechs Personen soll T. sich beteiligt haben, auf zwei öffentlichen Plätzen:
       Personen, die wegen ihrer Shirts oder Militärkleidung als Rechtsextreme
       identifiziert wurden, seien zunächst verfolgt, dann überfallartig von
       Vermummten attackiert worden, auch mit Schlagstöcken oder Hämmern. Nach
       rund 30 Sekunden seien die Angreifer geflohen, hätten noch Pfefferspray
       versprüht. Die Überfallenen hätten Kopfplatzwunden, Knochenbrüche und
       Prellungen erlitten.
       
       Dass die Opfer nicht in Lebensgefahr gerieten, sei „nur dem Zufall
       geschuldet“, sagt die Staatsanwältin. Sie fordert für Maja T. 14 Jahre Haft
       – im Falle eines Geständnisses. Ansonsten, so ging es aus früheren
       Schriftwechseln hervor, könnten es bis zu 24 Jahre werden. Es sind
       Strafhöhen, die weit über die im deutschen Strafrecht üblichen hinausgehen.
       
       Ein Geständnis? Maja T. zögert nicht lange. „Nein“, sagt T. dem Richter.
       Die Anklage beruhe auf „reinen Hypothesen“, führe keine Tatsachen an. „Sie
       erwarten allen Ernstes von mir, dass ich diese Behauptungen zu meinen
       eigenen mache?“
       
       ## Die Verteidigung spricht von einem „Schauprozess“,
       
       Zu den Angriffen äußert sich Maja T. nicht. Stattdessen erhebt T. selbst
       eine Anklage. Gegen den ungarischen Staat, der dulde, dass Rechtsextreme
       beim „Tag der Ehre“ aufmarschieren, dessen Bekenntnisse zu Menschenrechten
       nur auf dem Papier existierten. Einen Staat, der Gefangene in Haft
       verprügele, „ich hörte Schreie und Schläge in den Zellen“. Eine Anklage
       gegen deutsche Behörden, die T. nach Ungarn auslieferten, das eigene
       höchste Gericht übergehend. „Dieses Verfahren hätte in Deutschland
       stattfinden sollen“, sagt Maja T. „Ich erwarte, dass dem nun endlich ein
       Ende gesetzt wird.“
       
       Auch Sven Richwin und Maik Elster, die Anwälte von Maja T., halten die
       angedrohte Strafhöhe für völlig überzogen – und die Beweislage für dürftig.
       So gibt es ein Überwachungsvideo, das Maja T. in einer Straßenbahn vor
       einer der Taten zeigen sollen. „Das ist aber alles andere als ein
       Tatnachweis“, sagt Richwin. „Die Beweislage ist völlig undurchsichtig.“
       Erst einen Tag vor Prozessbeginn bekamen die Anwälte die komplette Akte,
       9.100 Seiten, die meisten auf Ungarisch. Worauf die Anklage genau gründet,
       war bis dahin nicht klar.
       
       Richwin spricht von einem „Schauprozess“, in dem Maja T. „als lebendes
       Feindbild vorgeführt“ werde. „Mit einem fairen Verfahren hat das nichts zu
       tun.“ Immer wieder sei Maja T. ein Kontakt zu T.s ungarischem Anwalt
       verwehrt worden. Eine Befragung durch Ermittler habe ohne diesen
       stattgefunden. Die meisten Akten würden für T. nicht ins Deutsche
       übersetzt. Von den Tatvideos bekam T. zwar eine DVD, aber kein
       Abspielgerät.
       
       Zudem seien die Haftbedingungen „klar rechtswidrig“, klagt Richwin. Auch
       Maja T. klagt im Gericht über die andauernde Isolationshaft, anfangs mit
       permanenter Kameraüberwachung. T. berichtet von täglichen Zellenkontrollen,
       auch mit Anordnungen, sich zu entkleiden. Von Schlafentzug, weil auch
       nachts stündlich das Licht angeschaltet werde. Von Bettwanzen und
       Kakerlaken, von Hautausschlag, von verweigerten Arztbesuchen, von fehlendem
       gesundem Essen und Tageslicht. „Mein Sehvermögen schwindet, mein Körper
       ermattet.“
       
       Der Richter weist die Vorwürfe zurück: Die wesentlichen Akten seien
       frühzeitig und übersetzt übergeben worden. Die Haftbedingungen seien
       rechtmäßig, die JVA habe zugesichert, diese zu verbessern. „Das Recht auf
       faire Verfahrensführung ist bisher nicht beschädigt worden.“ Der
       Verteidiger von Maja T. widerspricht umgehend.
       
       ## Italien zeigt, wie es auch gehen könnte
       
       Das Berliner Kammergericht hatte sich auf Garantieerklärungen des
       ungarischen Justizministeriums verlassen, das zusicherte, dass es für Maja
       T. menschenrechtskonforme Haftbedingungen und einen richterlich
       unabhängigen Prozess geben werde. Zudem könne Maja T. im Falle einer
       Verurteilung die Haft auch in Deutschland verbüßen. Richwin kritisiert die
       Zusagen als „floskelhaft“, den Berliner Gerichtsbeschluss als „fahrlässig
       naiv“.
       
       Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde der Anwälte
       zuletzt recht: Das Kammergericht habe die Haftbedingungen für Maja T. als
       nichtbinäre Person „nicht hinreichend aufgeklärt“, die Auslieferung sei
       rechtswidrig gewesen. Dass T. trotzdem weiterhin in Ungarn in Haft sitze,
       kritisiert Anwalt Richwin als „rechtlich unhaltbaren Zustand“.
       
       Dabei zeigt sogar das von der Postfaschistin Georgia Meloni regierte
       Italien, wie es anders geht. Als dort Briefe der inhaftierten Ilaria Salis
       öffentlich wurden, in denen sie katastrophale Zustände in der ungarischen
       Haft beklagte, und auch sie in Ketten und an einer Leine im Gericht
       vorgeführt wurde, bestellte die Regierung den ungarischen Botschafter ein.
       Salis kam daraufhin erst in Hausarrest, dann erhielt sie Immunität, weil
       sie für eine italienische Linkspartei ins Europaparlament gewählt wurde.
       Die Auslieferung eines zweiten Italieners wegen der Budapester Angriffe
       lehnte ein Mailänder Gericht ab.
       
       Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hatte die Auslieferung von
       Maja T. für „beanstandungsfrei“ erklärt. Eine Rückholung sei rechtlich
       unmöglich. Vom Auswärtigen Amt heißt es, die Botschaft in Budapest stehe
       „in engem Kontakt“ mit den Anwälten und Angehörigen von Maja T., man setze
       sich für bessere Haftbedingungen ein. Botschaftsmitarbeitende sitzen am
       Freitag im Publikum. Druck wie Italien aber macht die rot-grüne
       Restregierung nicht. Von einem verstärkten Eintreten von Außenministerin
       Annalena Baerbock (Grüne), wie jüngst berichtet, habe er noch nichts
       bemerkt, sagt Anwalt Richwin. „Solange sie keine Rücküberstellung nach
       Deutschland einfordert, wirkt das nur wie Wahlkampf.“
       
       ## Es gibt noch viele andere Fälle
       
       Maja T. ist nicht allein im Visier der ungarischen und deutschen Ermittler.
       Seit Januar 2024 läuft in Budapest ein Prozess gegen die dort festgenommene
       Berlinerin Anna M. – sie ist auf freiem Fuß, auch weil ihr keine konkrete
       Gewalttat, sondern nur Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
       vorgeworfen wird. Tobias E., dem derselbe Vorwurf gemacht wurde, ließ sich
       auf ein Geständnis ein und wurde im Januar 2024 in Budapest zu drei Jahren
       Haft verurteilt, die später auf ein Jahr und zehn Monate verringert wurden.
       Im Dezember wurde E. nach Deutschland ausgeliefert, wo er sofort wieder
       festgenommen wurde, weil ihm hier weitere Angriffe vorgeworfen werden.
       
       Von den anderen gesuchten deutschen Linken wurde ein weiterer im November
       festgenommen: [2][der Leipziger Johann G.], nach dem die Ermittler schon
       seit Jahren fahndeten und den sie als Kopf einer Gruppe [3][um die bereits
       verurteilte Leipzigerin Lina E.] sehen. Lina E. und drei Mitangeklagte
       wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie ab 2018
       mehrere Angriffe auf Neonazis in Sachsen und Thüringen verübt haben sollen
       – mit gleichem Tatmuster wie in Budapest.
       
       [4][Sieben weitere der Gesuchten stellten sich im Januar der Polizei.] Sie
       sitzen nun in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hamburg in Haft. Nach Ungarn
       ausgeliefert werden sie wohl nicht: Die Bundesanwaltschaft erklärte
       inzwischen, dass es „vorrangig“ sei, die Verfahren in Deutschland zu
       führen. Ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, wo die
       Verfahren gebündelt werden sollen, sagte der taz, sobald alle Verfahren
       eingetroffen seien, werde man einen Antrag auf Nichtauslieferung stellen.
       Im Fall von Johann G. lehnte ein Oberlandesgericht bereits eine
       Auslieferung ab. Unklar ist indes der Fall des Syrers Zaid A., der sich
       ebenfalls im Januar stellte. Da er nicht deutscher Staatsbürger ist, gilt
       die Zusage der Bundesanwaltschaft für ihn nicht. Er befindet sich in der
       JVA Köln in Auslieferungshaft.
       
       ## Auch in München wird verhandelt
       
       Doch davonkommen lassen will auch die Bundesanwaltschaft die Beschuldigten
       nicht. [5][Erst am Mittwoch begann in München ein Prozess gegen eine
       30-jährige Kunststudentin, Hanna S.], der ebenfalls die Budapester Angriffe
       vorgeworfen werden. Verhandelt wird in einem unterirdischen
       Hochsicherheitssaal. Die Bundesanwaltschaft wirft Hanna S. versuchten Mord
       vor, was zu mehrjährige Haft führen könnte. Ihre Verteidiger halten das für
       völlig überzogen. Einen Entschluss, Neonazis zu töten, habe es nicht
       gegeben. Das Gericht signalisierte aber, dass der Vorwurf am Ende nur auf
       gefährliche Körperverletzung lauten könnte.
       
       In Budapest äußert Maja T. am Ende der vorgebrachten Erklärung Hoffnung.
       Irgendwann werde „der Winter weichen“. Dann dreht sich Maja T. zur Familie
       und den Unterstützer*innen um, bedankt sich für die Solidarität. „Ich
       hab euch verdammt lieb.“ Ein junger Mann ruft zurück: „Wir dich auch.“
       
       Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, sagt später, er habe sein Kind
       „unglaublich stark und mutig“ erlebt. Es brauche ein Ende des Prozesses in
       Ungarn und ein deutsches Verfahren oder mindestens eine Haftentlassung und
       Hausarrest. Das aber weist das Gericht zurück. Der Prozess wird am 6. März
       fortgesetzt.
       
       21 Feb 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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