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       # taz.de -- Internationales Strafgericht: Freies Geleit für Netanjahu?
       
       > Der kommende Kanzler Friedrich Merz will internationales Recht umgehen
       > bei einem Besuch des israelischen Präsidenten in Deutschland.
       
   IMG Bild: Israels Premierminister Benjamin Netanjahu bei seinem Besuch des Mahnmals Gleis 17 am Bahnhof Grunewald in Berlin
       
       Freiburg taz | [1][Wahlgewinner Friedrich Merz (CDU)] hat angekündigt, er
       werde I[2][sraels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu] nach Deutschland
       einladen – und dafür sorgen, dass dieser dabei nicht verhaftet wird.
       Rechtlich ist diese Ankündigung irrelevant, denn Merz hat noch kein
       Staatsamt inne, formal ist er noch Kanzlerkandidat.
       
       Politisch hat Merz’ Aussage aber Sprengkraft und dürfte die
       Koalitionsverhandlungen belasten. Denn der Internationale Strafgerichtshof
       (IStGH) hat im November Haftbefehl gegen Netanjahu und Israels
       Ex-Verteidigungsminister Yoav Galant erlassen. [3][Es bestehe der Verdacht,
       dass die beiden für Kriegsverbrechen] und für Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit beim Krieg gegen die Hamas im Gazastreifen verantwortlich
       sind. Unter anderem wird ihnen das Aushungern der Zivilbevölkerung
       vorgeworfen.
       
       Der Haftbefehl ist für alle 124 Vertragsstaaten des IStGH verbindlich, also
       auch für Deutschland. Zwar ist Israel kein Vertragsstaat. Der IstGH ist
       aber zuständig, weil Palästina das Römische Statut des Gerichtshofs
       ratifiziert hat und die mutmaßlichen Taten auf palästinensischem Boden
       verübt wurden.
       
       ## Merz will „Mittel und Wege“ finden
       
       Netanjahu hatte Merz nach seinem Wahlsieg angerufen. Dabei habe Merz ihn
       eingeladen, verkündete zunächst Netanjahus Büro. Merz bestätigte das am
       Montag. Er habe Netanjahu in dem Telefonat zugesagt, dass er für den Fall
       eines Besuchs „Mittel und Wege“ finden werde, „dass er Deutschland besuchen
       und auch wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen
       worden ist“.
       
       Der SPD-Außenpolitiker Nils Schmid deutete an, dass die SPD das
       Merz-Manöver nicht mitträgt. „Die Unabhängigkeit des IStGH ist von
       zentraler Bedeutung, und wir respektieren seine Verfahrensabläufe sowie die
       Entscheidungen seiner Organe. Dies gilt ausnahmslos“, sagte Schmid.
       
       Für die Vollstreckung von Haftbefehlen des Internationalen
       Strafgerichtshofs und die Überstellung nach Den Haag ist in Deutschland die
       Generalstaatsanwaltschaft im Bundesland der Festnahme zuständig*. Die
       Bundesregierung kann einer Landesbehörde keine Vorgaben machen. Nach
       Darstellung von Rechtsprofessor Kai Ambos wären Weisungen, den Haftbefehl
       zu missachten, auch inhaltlich rechtswidrig.
       
       *Hier stand zunächst, der Generalbundesanwalt in Karlsruhe sei zuständig.
       Dies wurde korrigiert.
       
       25 Feb 2025
       
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