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       # taz.de -- BSW nach Bundestagswahl: BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Wahl
       
       > Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist bei der Bundestagswahl sehr knapp an
       > der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Die Partei will das nicht hinnehmen.
       
   IMG Bild: BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Wahl
       
       Berlin dpa | [1][Das Bündnis Sahra Wagenknecht] zieht wegen des knapp
       verpassten Einzugs in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um
       eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Eine BSW-Sprecherin
       bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der
       Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Antrag sei am Dienstag in Karlsruhe
       eingereicht worden, sagte sie.
       
       Das Bundesverfassungsgericht bestätigte der dpa den Eingang einer
       entsprechenden Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf Erlass einer
       einstweiligen Anordnung. Das BSW plant nach eigenen Angaben weitere Klagen
       im Laufe der Woche.
       
       Die Wagenknecht-Partei hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der
       Bundestagswahl am [2][23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der
       Zweitstimmen] erhalten und war damit knapp an der Fünf-Prozent-Hürde
       gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten etwa 13.400 Stimmen. Seither
       ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige
       Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der
       Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.
       
       ## „Respekt vor den Wählern“
       
       Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der FAZ von „einigen tausend
       BSW-Stimmen“, die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet
       oder als ungültig bewertet worden seien. „Der Respekt vor den Wählern
       gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, sagte die
       BSW-Chefin. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen
       Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“.
       
       Für die erst Anfang 2024 gegründete Partei ist der Einzug in den Bundestag
       politisch von höchster Bedeutung. Doch auch die Mehrheitsverhältnisse im
       Parlament könnten betroffen sein: Sollte das BSW Erfolg haben und doch noch
       in den Bundestag kommen, hätte eine Zweier-Koalition von Union und SPD
       womöglich keine Mehrheit mehr.
       
       ## Erkenntnisse bei Neuauszählung in Berlin
       
       Wagenknecht sagte, eine Partei dürfe nur dann an der Fünf-Prozent-Hürde
       scheitern, wenn ausgeschlossen werden könne, dass sie von fünf Prozent der
       Wähler gewählt worden sei. Schon jetzt hätten „relativ viele Fehler“
       aufgrund von Hinweisen der Partei korrigiert werden müssen, sagte
       Wagenknecht.
       
       Das BSW bezieht sich auf eine Neuauszählung in zwölf Berliner Wahllokalen,
       bei der zwei zusätzliche BSW-Stimmen gefunden worden seien. „Hochgerechnet
       auf alle Wahllokale wäre das BSW bei einer solchen Abweichung im
       Bundestag“, sagte Wagenknecht. Ihre Sprecherin ergänzte, nach Berechnungen
       der Partei gebe es „eine realistische Chance, dass wir bei einer
       bundesweiten Neuauszählung die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten“.
       
       ## Endergebnis am Freitag
       
       Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom
       Bundeswahlausschuss festgestellt werden. Danach könnte dagegen Einspruch
       erhoben und nötigenfalls geklagt werden.
       
       Der Staatsrechtler Christoph Degenhart, einer der Rechtsvertreter des BSW,
       erklärte jedoch: „Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht
       eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des
       amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste,
       eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des
       Wählerwillens.“
       
       Der Verfassungsrechtler Uwe Lipinski, ebenfalls für das BSW aktiv,
       ergänzte: „Würde kein Eilrechtsschutz gewährt werden, wäre eine Korrektur
       des Wahlergebnisses mitten in der neuen Wahlperiode höchst wahrscheinlich,
       spätestens dann im Rahmen einer Wahlprüfungs-Beschwerde beim
       Bundesverfassungsgericht.“
       
       11 Mar 2025
       
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