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       # taz.de -- Mieterhöhungen von Vonovia: Erfundene Wertsteigerung
       
       > Schlappe für Vonovia: Eine gute Nahversorgung und Verkehrsanbindung ist
       > in Berlin Standard – und laut Gericht kein Grund für Mieterhöhungen.
       
   IMG Bild: Der Immobilienriese Vonovia versucht selbst aus Tramhaltestellen Profit zu schlagen
       
       Berlin taz | Dürfen Vermieter*innen mehr Geld verlangen, weil es in der
       Nähe der Wohnung einen Supermarkt oder eine Bushaltestelle gibt? Nein, hat
       das Amtsgericht Lichtenberg entschieden und damit den jüngsten
       Mieterhöhungen von Berlins größtem Vermieter Vonovia einen Riegel
       vorgeschoben.
       
       Das Unternehmen, das seit der Übernahme der Deutschen Wohnen mehr als
       130.000 Wohnungen in der Hauptstadt besitzt, hatte im vergangenen Jahr die
       Mieten [1][massenweise um 15 Prozent angehoben]. Begründet wurde dies teils
       mit „wohnwertsteigernden Merkmalen“, die im Mietspiegel gar nicht
       vorgesehen sind – etwa einer guten ÖPNV-Anbindung. Das Berliner Bündnis
       gegen Vonovia und Co kritisierte das als Verstoß gegen den Mietspiegel.
       
       Seit vergangenem Jahr [2][hat Berlin einen neuen Mietspiegel,] der die
       maximal zulässige, ortsübliche Vergleichsmiete regelt. Vonovia-Chef Rolf
       Buch bezeichnete diesen als „getürkt“ und griff zu kreativen Methoden, um
       ihn zu umgehen beziehungsweise zu erweitern.
       
       Das ist laut Amtsgericht Lichtenberg aber nicht zulässig. Denn die
       ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung seien in der Einordnung der Wohnlage in
       einfach, mittel und gut bereits berücksichtigt. Im konkreten Fall
       argumentierte Vonovia, dass die nächsten Supermärkte weniger als 100 Meter
       und die nächste Bushaltestelle nur 400 Meter entfernt seien und dies den
       Wert der Wohnung zusätzlich steigere.
       
       ## Vonovia sieht keine allgemeingültige Bedeutung
       
       Mitnichten, sagt das Gericht, denn Berlin verfüge insgesamt über eine gute
       Nahversorgung. Laut Vonovia beträgt die durchschnittliche Entfernung zum
       nächsten Supermarkt rund 1,1 Kilometer. Die Differenz von nur einem
       Kilometer „dürfte bei der Wohnungswahl kaum eine entscheidende Rolle
       spielen“, heißt es im Urteil.
       
       Auch die Nähe einer Bus- und Tramhaltestelle sei „angesichts des gut
       ausgebauten Netzes in Berlin keine Besonderheit“. Im konkreten Fall dürfte
       durch das Fehlen von S- und U-Bahn-Haltestellen die Verkehrsanbindung
       „sogar schlechter sein als die der überwiegenden Zahl der Berliner
       Wohnungen“, so das Gericht, das die Klage von Vonovia als Angriff auf den
       Mietspiegel wertet.
       
       Der [3][Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund] begrüßt das Urteil
       und fordert Vonovia auf, „die erfundenen Merkmale ‚Gute ÖPNV-Anbindung‘ und
       ‚Gute Nahversorgung‘ bei künftigen Mieterhöhungsverlangen nicht mehr zu
       verwenden“, so der Vorsitzende Marcel Eupen.
       
       Danach sieht es jedoch nicht aus: „Das Urteil besitzt nur Aussagekraft für
       diesen konkreten Fall. Es hat keine allgemeingültige Bedeutung. Jede
       Mietanpassung ist ein Fall für sich“, so Vonovia-Sprecher Christoph Metzner
       zur taz. Er sieht in dem Urteil auch kein grundsätzliches Hindernis im
       Umgang des Immobilienkonzerns mit dem Berliner Mietspiegel, im Gegenteil:
       „Es können weitere Merkmale hinzugezogen werden“, so Metzner.
       
       Der mietenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Niklas Schenker, sieht in
       der Entscheidung hingegen einen „Schlag gegen Vonovia und ihren
       Erfindungsreichtum, noch mehr Profite aus Mieter*innen
       herauszuschlagen“. Er fordert den schwarz-roten Senat auf, im [4][Berliner
       Wohnungsbündnis] klarzustellen, dass diese Merkmale gegen den Mietspiegel
       verstoßen.
       
       12 Mar 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Vonovia-uebernimmt-Deutsche-Wohnen/!6064752
   DIR [2] /Mietspiegel-fuer-Berlin-/!5937664
   DIR [3] http://mieter-verbraucherschutz.berlin/
   DIR [4] /Berliner-Wohnungsbuendnis/!5954419
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marie Frank
       
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