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       # taz.de -- Kleine Anfrage der CDU/CSU: Wie politisch darf ein Sportverein sein?
       
       > Die Modernisierung der Gemeinnützigkeit ist in der vergangenen
       > Wahlperiode genauso versandet wie das Demokratiefördergesetz. Das rächt
       > sich nun.
       
   IMG Bild: Als gemeinnützige Zwecke gelten unter anderem Kultur, Sport, Wissenschaft und Brauchtumspflege. Im Bild: Ein Fußballtraining in Bonn im Juni 2024
       
       Freiburg taz | Die rot-grün-gelbe Bundesregierung ist auch bei der
       Demokratieförderung gescheitert. [1][Laut Koalitionsvertrag wollte sie das
       Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren] und Demokratieprojekte langfristig
       fördern. Beides gelang nicht, weil die FDP, insbesondere Finanzminister
       Christian Lindner, blockierte. Mit der Begründung, dass von den Reformen
       vor allem links-grüne Projekte profitieren würden.
       
       Wenn eine Organisation als gemeinnützig gilt, muss sie weniger Steuern
       zahlen. Und auch Steuerzahler:innen können ihre Spenden an die
       Organisation absetzen. Welche Zwecke gemeinnützig sind, hat der Gesetzgeber
       in der Abgabenordnung aufgelistet, unter anderem Kultur, Sport,
       Wissenschaft, Brauchtumspflege, Umweltschutz, Hilfe für Flüchtlinge.
       
       Auch politische Bildung ist gemeinnützig. Allerdings zählen politische
       Kampagnen nicht zur politischen Bildung, entschied der Bundesfinanzhof 2019
       in einem Grundsatzurteil. Die globalisierungskritische NGO Attac hatte sich
       erfolglos gegen die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit gewehrt. [2][Das
       Urteil] führte bei Nichtregierungsorganisationen zu großer Verunsicherung,
       auch wenn bisher die befürchtete breite Welle von
       Gemeinnützigkeits-Aberkennungen ausblieb.
       
       Immerhin formulierte das Finanzministerium 2022 in einem Anwendungserlass
       zur Abgabenordnung, es sei „nicht zu beanstanden, wenn eine
       steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu
       tagespolitischen Themen Stellung nimmt“. In Klammern fügte es ein: „z. B.
       ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz oder gegen Rassismus“. Eine
       gesetzliche Klarstellung in der Abgabenordnung kam aber nicht zustande.
       Darauf weist jetzt auch die CDU/CSU hin und stellt die Rechtmäßigkeit des
       Erlasses in Frage.
       
       Gescheitert ist die Ampelkoalition auch mit dem sogenannten
       [3][Demokratiefördergesetz]. Initiativen gegen Rassismus und Extremismus
       sollten langfristige Förderzusagen erhalten und nicht jedes Jahr bangen
       müssen, ob die Förderung fortgeführt wird. Das Bundeskabinett beschloss im
       März 2023 zwar einen Gesetzentwurf, der aber trotz zunehmendem
       Antisemitismus versandete.
       
       Die CDU/CSU postuliert, dass sich staatlich geförderte Projekte politisch
       neutral verhalten müssen. Das ist aber umstritten. Eigentlich gilt die vom
       Bundesverfassungsgericht postulierte Neutralitätspflicht nur für den Staat
       selbst. So darf die Bundesregierung nicht zu Anti-AfD-Demos aufrufen.
       
       Allerdings hat der sächsische Landesrechnungshof in einem Sondergutachten
       Anfang 2024 die These aufgestellt, die Landesregierung dürfe ihre eigene
       Verpflichtung zur politischen Neutralität nicht dadurch umgehen, dass sie
       zivilgesellschaftliche Gruppen finanziert, die dann andere Parteien auf
       eine Art und Weise angreifen, die dem Ministerium selbst verboten ist. Ein
       Gegengutachten des Mainzer Rechtsprofessors Friedhelm Hufen kam dagegen zum
       Schluss, dass staatlich geförderte Projekte durchaus die AfD kritisieren
       dürfen.
       
       26 Feb 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Gemeinnuetzigkeit-in-Deutschland/!6016224
   DIR [2] https://www.attac.de/kampagnen/gemeinnuetzigkeit/gemeinnuetzigkeit
   DIR [3] /Demokratiefoerderung-nach-Ende-der-Ampel/!6051052
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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