# taz.de -- Kleine Anfrage der CDU/CSU: Wie politisch darf ein Sportverein sein?
> Die Modernisierung der Gemeinnützigkeit ist in der vergangenen
> Wahlperiode genauso versandet wie das Demokratiefördergesetz. Das rächt
> sich nun.
IMG Bild: Als gemeinnützige Zwecke gelten unter anderem Kultur, Sport, Wissenschaft und Brauchtumspflege. Im Bild: Ein Fußballtraining in Bonn im Juni 2024
Freiburg taz | Die rot-grün-gelbe Bundesregierung ist auch bei der
Demokratieförderung gescheitert. [1][Laut Koalitionsvertrag wollte sie das
Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren] und Demokratieprojekte langfristig
fördern. Beides gelang nicht, weil die FDP, insbesondere Finanzminister
Christian Lindner, blockierte. Mit der Begründung, dass von den Reformen
vor allem links-grüne Projekte profitieren würden.
Wenn eine Organisation als gemeinnützig gilt, muss sie weniger Steuern
zahlen. Und auch Steuerzahler:innen können ihre Spenden an die
Organisation absetzen. Welche Zwecke gemeinnützig sind, hat der Gesetzgeber
in der Abgabenordnung aufgelistet, unter anderem Kultur, Sport,
Wissenschaft, Brauchtumspflege, Umweltschutz, Hilfe für Flüchtlinge.
Auch politische Bildung ist gemeinnützig. Allerdings zählen politische
Kampagnen nicht zur politischen Bildung, entschied der Bundesfinanzhof 2019
in einem Grundsatzurteil. Die globalisierungskritische NGO Attac hatte sich
erfolglos gegen die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit gewehrt. [2][Das
Urteil] führte bei Nichtregierungsorganisationen zu großer Verunsicherung,
auch wenn bisher die befürchtete breite Welle von
Gemeinnützigkeits-Aberkennungen ausblieb.
Immerhin formulierte das Finanzministerium 2022 in einem Anwendungserlass
zur Abgabenordnung, es sei „nicht zu beanstanden, wenn eine
steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu
tagespolitischen Themen Stellung nimmt“. In Klammern fügte es ein: „z. B.
ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz oder gegen Rassismus“. Eine
gesetzliche Klarstellung in der Abgabenordnung kam aber nicht zustande.
Darauf weist jetzt auch die CDU/CSU hin und stellt die Rechtmäßigkeit des
Erlasses in Frage.
Gescheitert ist die Ampelkoalition auch mit dem sogenannten
[3][Demokratiefördergesetz]. Initiativen gegen Rassismus und Extremismus
sollten langfristige Förderzusagen erhalten und nicht jedes Jahr bangen
müssen, ob die Förderung fortgeführt wird. Das Bundeskabinett beschloss im
März 2023 zwar einen Gesetzentwurf, der aber trotz zunehmendem
Antisemitismus versandete.
Die CDU/CSU postuliert, dass sich staatlich geförderte Projekte politisch
neutral verhalten müssen. Das ist aber umstritten. Eigentlich gilt die vom
Bundesverfassungsgericht postulierte Neutralitätspflicht nur für den Staat
selbst. So darf die Bundesregierung nicht zu Anti-AfD-Demos aufrufen.
Allerdings hat der sächsische Landesrechnungshof in einem Sondergutachten
Anfang 2024 die These aufgestellt, die Landesregierung dürfe ihre eigene
Verpflichtung zur politischen Neutralität nicht dadurch umgehen, dass sie
zivilgesellschaftliche Gruppen finanziert, die dann andere Parteien auf
eine Art und Weise angreifen, die dem Ministerium selbst verboten ist. Ein
Gegengutachten des Mainzer Rechtsprofessors Friedhelm Hufen kam dagegen zum
Schluss, dass staatlich geförderte Projekte durchaus die AfD kritisieren
dürfen.
26 Feb 2025
## LINKS
DIR [1] /Gemeinnuetzigkeit-in-Deutschland/!6016224
DIR [2] https://www.attac.de/kampagnen/gemeinnuetzigkeit/gemeinnuetzigkeit
DIR [3] /Demokratiefoerderung-nach-Ende-der-Ampel/!6051052
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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