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       # taz.de -- Geplante Mineraliengewinnung: Sieg für norwegische Umweltschützer
       
       > Was wiegt schwerer: Arbeitsplätze und Steuereinnahmen oder
       > Gewässerschutz? Ein Gericht hat nun entschieden. Die Bedeutung geht über
       > Norwegen hinaus.
       
   IMG Bild: Sunnfjord-Landschaft
       
       Härnösand taz | Im Kampf gegen die Vermüllung eines Fjords haben
       norwegische Umweltverbände nun richterliche Unterstützung bekommen. Der
       EFTA-Gerichtshof in Luxemburg teilt ihre Auffassung, dass ein Zuwachs an
       Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen in einer Region kein „übergeordnetes
       öffentliches Interesse“ darstelle. Also lässt sich damit im Sinne der
       EU-Wasserrahmenrichtlinie auch keine Ausnahmegenehmigung für ein
       Bergbauprojekt rechtfertigen, das den Zustand eines Gewässers
       verschlechtert würde.
       
       [1][Seit über zehn Jahren kämpfen Verbände und private Initiativen] dagegen
       an, dass das Unternehmen Nordic Mining den Grubenabfall seiner lange
       [2][geplanten Rutilgewinnung] im Førdefjord entsorgen dürfen soll – jetzt
       haben sie neue Hoffnung.
       
       „Wir freuen uns über diesen Erfolg auf ganzer Linie“, sagt Anwalt Amund
       Noss der taz. Er vertritt die klagenden Verbände „Friends of the Earth
       Norway“ und „Young Friends of the Earth“. Noss betont, die Einschätzung des
       EFTA-Gerichtshofs habe Bedeutung über den konkreten Fall hinaus. Nun sei
       für ganz Europa geklärt worden, wie der Begriff „übergeordnetes
       öffentliches Interesse“ in der EU-Wasserdirektive zu interpretieren sei.
       „Das ist eine gute Nachricht für den Gewässerschutz in Europa insgesamt und
       ein guter Tag für die norwegische Umweltbewegung“, so Noss.
       
       Aus der Einschätzung des Gerichts folgt aber auch, dass die Bedeutung von
       kritischen Mineralen – in diesem Fall geht es um Rutil – unter gewissen
       Umständen ein übergeordnetes öffentliches Interesse darstellen könne. Das
       hatten auch die klagenden Umweltorganisationen vorausgesetzt. Der
       EFTA-Gerichtshof machte nun aber deutlich, dass es nicht ausreicht, dies
       theoretisch anzunehmen. Für jeden Fall einzeln müsse der Nachweis konkret
       geführt werden, was im Fall des Førderfjord-Projekts nicht stattgefunden
       habe, wie Noss sagt.
       
       Im Gegenteil: Das Mineral-Argument wurde von der norwegischen Regierung,
       die die erste Genehmigung für das Bergbauprojekt des Unternehmens Nordic
       Mining schon 2016 erteilt hatte, erst viel später ins Spiel gebracht.
       Ursprünglich argumentierte sie ausschließlich mit ökonomischen Vorteilen
       für die Region.
       
       ## Export als Argument
       
       Generell stellte das Gericht fest, dass der Mineralabbau seine Relevanz für
       das Argument „übergeordnetes öffentliches Interesse“ verliert, wenn das
       gewonnene Material nach außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums
       exportiert werde.
       
       Die Regierung hatte auch damit argumentiert, dass die soziale Entwicklung
       einer von Abwanderung betroffenen Region als Argument für eine
       Ausnahmeregelung gelten müsste. Das Gericht bestätigte zwar, dass
       Abwanderung oder „soziale Not“ einer Region im Prinzip relevant sein
       könnten. Die Region Sunnfjord könne aber kaum als bedürftige, abgelegene
       Gegend beschrieben werden, hatte Noss schon im Oktober bei der Anhörung in
       Luxemburg gesagt.
       
       Die Umweltorganisationen hatten eine Klage in Oslo in erster Instanz
       verloren, es sah keine Verletzung der EU-Vorgaben. Das angerufene
       Berufungsgericht hatte den EFTA-Gerichtshof um eine Einschätzung gebeten –
       er waltet über die Anwendung von EU-Rechts in den EWR-Ländern Norwegen,
       Island und Liechtenstein. Das Urteil ist nicht bindend, es hat empfehlenden
       Charakter. Aber: Wenn das Berufungsgericht der Argumentation nicht folge,
       „geht es direkt zum Obersten Gerichtshof“, kündigte Anwalt Noss schon jetzt
       an. Die Verhandlung ist für Juni geplant.
       
       6 Mar 2025
       
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