# taz.de -- Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit: Weniger Ausbeutung in der Fleischindustrie
> Die neuen Regeln für die Branche, die für unzumutbare Bedingungen bekannt
> ist, zeigen Wirkung. Alle Probleme sind aber noch nicht gelöst.
IMG Bild: Arbeitsbedingungen nun ein bisschen besser
Berlin taz | Das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der
Fleischindustrie zieht: [1][Die Arbeits- und Lebensbedingungen der
vorwiegend osteuropäischen Arbeitsmigrant*innen in der Branche] hätten
sich deutlich verbessert, teilte die gewerkschaftsnahe
Hans-Böckler-Stiftung am Mittwoch mit. Ihr Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliches Institut hat den Effekt des
Arbeitsschutzkontrollgesetzes von 2021 untersucht.
Das Gesetz erließ für die Branche in einem für Deutschland einmaligen
Vorgang ein Direktbeschäftigungsgebot. Der Hintergrund: unzumutbare
Zustände durch viele Arbeitsunfälle, lange Arbeitszeiten,
Mindestlohnverstöße und ein grober Umgang auf Schlachthöfen sowie in
Fleischfabriken – und durch undurchsichtige Subunternehmerketten unklare
Zuständigkeiten.
Für die Studie untersuchten die Wissenschaftler*innen 14 Betriebe
verschiedener Bereiche der Fleischindustrie und führten insgesamt 85
Expert*innen-Interviews mit Betriebsräten, Management, Gewerkschaften,
Beratungsstellen und Kontrollbehörden.
Mittlerweile sind der Studie zufolge fast alle ehemals bei Subunternehmen
angestellten Werkvertragsarbeiter*innen von den Fleischunternehmen
übernommen. In vielen Fällen bedeutet das einen besseren Vertrag: Die Zahl
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Fleischindustrie ist
nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr nach Inkrafttreten des
Arbeitsschutzkontrollgesetzes sprunghaft um 18 Prozent angestiegen.
## Zu wenig Kontrollen in den Betrieben
[2][Das bedeutet allerdings nicht, dass Schlachthöfe sich zu
Arbeitsparadiesen entwickelt haben]. Die Branche hat laut Studie einen
hohen Niedriglohnanteil. Und dass die Arbeitsumgebung sicher ist, sollen
eigentlich immer mehr behördliche Kontrollen überwachen. Ab dem Jahr 2026
müssen die Arbeitsschutzbehörden jährlich mindestens 5 Prozent aller
Betriebe in einem Bundesland einen Besuch abstatten.
2022 war das laut einem [3][Zwischenbericht des Bundesarbeitsministeriums]
aber im deutschlandweiten Schnitt nur in 0,8 Prozent der Betriebe der Fall.
Das ist laut aktueller Studie zwar mehr als vor Inkrafttreten des
Arbeitsschutzkontrollgesetzes, gegenüber 2021 aber wieder ein Rückgang.
26 Mar 2025
## LINKS
DIR [1] /Ausbeutung-in-der-Fleischindustrie/!5984183
DIR [2] /Ausbeutung-in-der-Fleischindustrie/!5984183
DIR [3] https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/zwischenbericht-kontrolldichte.pdf?__blob=publicationFile&v=2
## AUTOREN
DIR Susanne Schwarz
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