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       # taz.de -- Bundesrat stimmt über Finanzpaket ab: Aiwanger wäre ohne Zustimmung entlassen worden
       
       > Der Bundesrat muss am Freitag das Finanzpaket mit Zweidrittelmehrheit
       > absegnen. Der Freie-Wähler-Chef will zustimmen, weil er sonst kein
       > Minister mehr wäre.
       
   IMG Bild: Ja, mei: Aiwanger will im Amt bleiben
       
       Berlin dpa/afp/taz | Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hat seine
       Entscheidung verteidigt, sich trotz Bedenken letztlich nicht gegen die
       Grundgesetzänderung für das geplante milliardenschwere Finanzpaket von
       Union und SPD zu stemmen. „Wenn ich es wollte, stünde ich jetzt nicht als
       stellvertretender Ministerpräsident und Minister hier, sondern wäre schon
       heute entlassen und am Freitag würde ohne mich die Hand gehoben“, sagte
       Aiwanger bei RTL Direkt. „Was, wenn ich dann ein toter Held bin?“, fügte er
       fragend hinzu.
       
       Aus der Sicht Aiwangers hätte Bayern im Bundesrat dennoch zugestimmt und
       auf den Kabinettsstühlen säßen SPD- statt Freie Wähler-Politiker. Aiwanger
       will nun Reformdruck einfordern: „Das sinnvolle Einsetzen dieser Gelder zu
       fordern ist doch allemal besser, als zu sagen, ich bin daran gescheitert.“
       
       Ministerpräsident:innen können bis unmittelbar vor Sitzunsgbeginn
       Regierungsmitglieder entlassen, um ein Abstimmungsverhalten durchzusetzen.
       Das ist zwar unüblich, aber nicht unmöglich. So hatte Brandenburgs
       Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) im November [1][seine damalige grüne
       Gesundheitsministerin] unmittelbar vor der [2][Abstimmung im Bundesrat über
       die umstrittene Krankenhausreform] von allen Aufgaben entbunden.
       
       Der [3][Bundestag hatte das Finanzpaket nach heftiger Debatte bereits am
       Dienstag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen]. Am heutigen Freitag ist auch
       im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig, um das Grundgesetz zu ändern.
       Das wären 46 der 69 Stimmen. Mit den sechs Stimmen aus Bayern dürfte die
       Mehrheit gesichert sein.
       
       ## Uneinige Länder werden als ungültig gewertet
       
       Wie sich die Stimmen zusammensetzen, ist unerheblich. Das Grundgesetz sieht
       aber vor, dass die einzelnen Landesregierungen einheitlich abstimmen. Wenn
       sie sich nicht vorab einigen, werden ihre Stimmen als ungültig gewertet und
       kommen im Ergebnis ebenfalls einer Ablehnung gleich. Die Landesregierungen
       müssten sich also vorher einigen, wie die Stimmen abgegeben werden. Da
       außer dem Saarland alle Länder von Koalitionen regiert werden, lauert hier
       Konfliktpotenzial.
       
       Die Addition der Stimmen aus den nur von SPD, Union beziehungsweise Grünen
       mitregierten Ländern ergibt 41 Stimmen. Das wären noch fünf zu wenig. Mit
       den sechs Stimmen aus Bayern wäre die Zweidrittelmehrheit knapp erreicht –
       wenn keines der anderen Länder abspringt.
       
       Unklar ist eine Zustimmung der Länder, in denen FDP, BSW oder Linkspartei
       mitregieren. Die FDP sitzt in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt mit am
       Kabinettstisch, das BSW in Brandenburg und Thüringen und die Linke in
       Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Zusammen haben diese Länder 22 Stimmen.
       
       21 Mar 2025
       
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