# taz.de -- Konsequenzen aus AfD-Einstufung: Rechtsextreme Staatsdienstler in Berlin
> Nach der Hochstufung der AfD fordern Berlins Grüne ein konsequentes
> Vorgehen gegen Mitglieder der Partei mit Beamtenstatus in der Stadt. Der
> Senat windet sich.
IMG Bild: Freunde sind Friends: Polizist:innen im Einsatz gegen Anti-AfD-Demonstrant:innen
Berlin taz | Ist eine Tätigkeit im Staatsdienst vereinbar mit der
Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei? Seit der Neueinstufung der
Gesamt-AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“
stellt sich diese Frage bundesweit mit neuer Dringlichkeit.
Als erste Bundesländer kündigten Bayern und Hessen an, die Vereinbarkeit
einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit einer AfD-Mitgliedschaft prüfen
zu wollen. [1][Ein länderübergreifendes einheitliches Vorgehen sei
angezeigt, heißt es von Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU).]
In Berlin fordern nicht zuletzt die Grünen und die Linke endlich ein
konsequentes Vorgehen und eine Strategie für den Umgang mit
Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst. Wer im öffentlichen Dienst des
Landes Berlin arbeite, trage „Verantwortung für unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung“, teilen die
Grünen-Landesvorsitzenden Nina Stahr und Philmon Ghirmai mit.
Insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen seien Mitglieder einer
rechtsextremen Partei „nicht hinnehmbar“. Der schwarz-rote Senat müsse
verhindern, dass Berliner:innen Lehrkräften oder Polizist:innen
gegenüberstehen und „nicht wissen, [2][ob diese Mitglied einer gesichert
rechtsextremistischen Organisation sind]“, so Stahr und Ghirmai.
## Linke warnt vor anlassloser VS-Überprüfung
Niklas Schrader, der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, geht hier
grundsätzlich zwar mit, warnt aber davor, „sämtliche Beschäftigte anlasslos
vom Verfassungsschutz zu überprüfen“ oder eine Entlassung aus dem Dienst
„allein von der Einstufung eines Geheimdienstes abhängig zu machen“.
Schrader sagt: „Wenn man das zu Ende denkt, landet man beim Radikalenerlass
der 70er Jahre.“ Der 1972 verabschiedete Erlass zielte offiziell darauf ab,
sowohl Links- als auch Rechtsextreme aus dem öffentlichen Dienst
fernzuhalten. [3][In der Praxis traf er fast ausschließlich Linke.]
Die schwarz-rote Landesregierung hält sich unterdessen zurück mit einer
Bewertung der Forderung der Berliner Grünen-Chef:innen wie auch der
Vorstöße aus den unionsregierten Ländern Bayern und Hessen. Zumindest
vorläufig dürfte jedenfalls seitens des Senats mit vergleichbaren
Initiativen nicht zu rechnen sein.
## Senat verweist auf Diensteid
So verweist die für Beamt:innen in der Landesverwaltung zuständige
Senatsfinanzverwaltung auf Nachfrage lediglich auf den im
Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid auf das Grundgesetz und die
Verfassung von Berlin zu erfüllen.
Ob verbeamtete Polizist:innen, Verwaltungsangestellte oder Lehrkräfte:
„Sollte gegen diesen Grundsatz nachweislich verstoßen werden, wären im
Einzelfall entsprechende Disziplinarmaßnahmen zu prüfen“, so ein Sprecher
von Finanzsenator Stefan Evers (CDU). Eine Verpflichtung, dem Arbeitgeber
die Parteimitgliedschaft mitzuteilen, bestehe freilich nicht.
Die Senatsinnenverwaltung ließ eine taz-Anfrage unbeantwortet. Gegenüber
dem RBB hatte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zuvor aber auch nur auf
die Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz im Juni verwiesen. Dort soll
über mögliche Folgen der Höherstufung der AfD für deren Mitglieder im
Staatsdienst diskutiert werden.
Der Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann von der Bucerius Law School in
Hamburg ist skeptisch. Er geht zwar davon aus, dass die Einstufung des
Verfassungsschutzes Einzelfallprüfungen bei Beamt:innen erleichtere.
Zudem könne die Mitgliedschaft in der Partei „bei der Einstellung Anlass
für eine entsprechende Prüfung sein“, sagt Hanschmann zur taz.
Ob jedoch allein die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“
schon ausreiche, um generell von einer Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft
in der Partei und einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst auszugehen, sei
fraglich. Letztlich komme es auf die einzelnen Beamt:innen und deren
konkretes Amt an, so Hanschmann.
## SPD-Fraktionschef: AfD-Verbotsverfahren „unausweichlich“
Immerhin eines hat die Höherstufung der AfD auch in Berlin schon gebracht:
Die [4][Debatte um ein mögliches Verbot der Partei] ist in vollem Gange.
Auf der Regierungsseite preschen hier [5][vor allem die
Sozialdemokrat:innen] vor.
„Sollte die Einstufung der AfD auch vor Gericht Bestand haben, müssen wir
die notwendigen Konsequenzen ziehen“, sagt SPD-Landeschefin Nicola
Böcker-Giannini. Wie SPD-Fraktionschef Raed Saleh fordern auch
Böcker-Giannini und ihr Co-Vorsitzender Martin Hikel, mit konkreten
Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu beginnen. Saleh nennt das
Verfahren „unausweichlich“.
Etwas gedämpfter ist der diesbezügliche Elan bei der CDU. Zwar erklärte
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner am Montag bei einer
Schülerdiskussion zum 80. Jahrestag des Kriegsendes, er wünsche sich
„nichts mehr“, als „dass es die AfD morgen nicht mehr geben würde“.
Zugleich plädiert der CDU-Politiker aber dafür, erst einmal „genau zu
prüfen, welche Erfolgsaussichten wir mit einem Verbotsverfahren haben“.
Damit liegt er im Grunde auf einer Linie mit CDU-Justizsenatorin Felor
Badenberg, die bereits am Wochenende mit Blick auf ein Verbotsverfahren
wissen ließ: „Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich die Frage nicht.“
7 May 2025
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## AUTOREN
DIR Nicolai Kary
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