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       # taz.de -- Urteil wegen Bestechlichkeit: Polizist verscherbelte Meldedaten
       
       > Ein Hamburger Polizist fotografierte Daten des Einwohnermeldeamtes ab.
       > Damit wollte ein Kioskbesitzer Boni bei einer Zigarettenfirma kassieren.
       
   IMG Bild: Daten über vermeintliche Nutzer von E-Zigaretten lassen sich zu Geld machen, ein wenig immerhin
       
       Hamburg taz | Es ist ein überschaubarer Betrag, für den sich ein ehemaliger
       Hamburger Polizist [1][der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat:] Gerade
       einmal fünf Euro pro Eintrag aus dem Melderegister wurden Olcay Ö.
       versprochen, als er sein erstes aufgenommenes Foto weiterleitete. Es
       folgten vier weitere Bilder mit Listen von personenbezogenen Daten.
       Tatsächlich erhalten habe er dafür jedoch nur einmalig 100 Euro. Am
       vergangenen Freitag wurde er vor dem Amtsgericht Hamburg zu einer
       Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.
       
       Betroffen waren insgesamt 750 Personen, von denen Auszüge aus dem
       Einwohnermelderegister weitergeleitet wurden. Auf die Daten hatte der
       frühere Polizist zwischen Juli und September 2019 von seinem Arbeitsplatz
       im Polizeikommissariat zugegriffen, um die Daten abzufotografieren und
       anschließend an einen Freund zu senden.
       
       Dieser leitete die Daten wiederum an einen Kioskbesitzer weiter, der sie
       anschließend zu Geld gemacht haben soll: Mit den Meldedaten soll er die
       betroffenen Personen bei der E-Zigaretten-Marke Iqos registriert und dafür
       Boni erhalten haben. Wie Ö. wurde auch sein Freund am Freitag verurteilt,
       zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Gegen den Kioskbesitzer läuft ein
       gesondertes Verfahren, das noch nicht abgeschlossen ist.
       
       Vor Gericht gab sich Ö. reumütig. Er wisse, dass er „sein Lebenswerk kaputt
       gemacht“ hat. Durch die Taten sei er vom Dienst suspendiert und vor drei
       Jahren förmlich aus dem Polizeidienst entlassen worden. Heute sei dem zum
       Tatzeitpunkt 24-Jährigen klar, dass er damals „die charakterliche Eignung
       für die Polizei“ nicht gehabt hat. Seitdem habe er Schwierigkeiten gehabt,
       eine neue Anstellung zu finden. Mittlerweile arbeite er fest in einem
       Bistro.
       
       ## Angeklagte erhalten Bewährungsstrafe
       
       Dass es am Freitag überhaupt noch zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, kam
       den Angeklagten beim Strafmaß nicht zugute. Nach Abschluss der Ermittlungen
       hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft bereits Strafbefehle über eine
       zwölfmonatige und eine achtmonatige Bewährungsstrafe erlassen. Damit
       wollten die beiden Angeklagten sich nicht zufrieden geben und legten
       Widersprüche ein.
       
       So kam es zur Verhandlung – und der Vorsitzende Richter Maximilian Engel
       machte zur Überraschung der Angeklagten direkt deutlich, dass er die
       Strafmaße sogar für zu niedrig erachtet. Schließlich handele es sich um
       [2][sensible Daten, die „krass gut geschützt“ sein sollen.] Deshalb sei
       über Haftstrafen von bis zu 20 Monaten auf Bewährung nachzudenken. Auch der
       Staatsanwalt betonte die hohe kriminelle Energie und Dreistigkeit der
       Angeklagten.
       
       Weil beide aber Geständnisse ablegten und sie zuvor und seitdem nicht
       straffällig geworden waren, blieb das Urteil am Ende unterhalb der 20
       Monate. Zugute kam ihnen auch, dass seit der Tat schon bald sechs Jahre
       verstrichen sind und dass kein Kontakt zu dem Kioskbesitzer mehr bestehe.
       Dennoch ließ es sich der Richter nicht nehmen, den beiden Angeklagten
       seinen Unmut über ihre Straftaten deutlich zu machen. Die seien „richtig
       krass uncool“ gewesen, gerade für „so einen Bullshit wie die Iqos-Nummer“.
       
       Ö. kündigte nach dem Urteil an, auf eine Berufung verzichten zu wollen.
       
       13 May 2025
       
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