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       # taz.de -- Regeln für Unternehmen: EU will Datenschutz schwächen
       
       > Die EU-Kommission will weniger Datenschutzregeln auch für mittelgroße
       > Unternehmen. Verbraucherschützer:innen protestieren dagegen.
       
   IMG Bild: Will die Datenschutz-Grundverordnung aufweichen: EU-Industriekommissar Stephane Sejourne
       
       Brüssel/Berlin afp/taz | Die EU-Kommission will mittelständischen
       Unternehmen entgegenkommen – und dafür die Regeln für den Schutz
       persönlicher Daten abschwächen. EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné
       legte mehrere Gesetzesänderungen vor, die EU-weit knapp 38.000 Unternehmen
       betreffen sollen.
       
       Unter den Vorschlägen befindet sich auch das Konzept, die
       Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schwächen. Demnach soll ein Teil der
       Vorschriften zum [1][Datenschutz] künftig nicht mehr für Firmen mit 250 bis
       750 Beschäftigten gelten. Bereits jetzt gibt es in der Verordnung Ausnahmen
       für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, diese sollen den
       Vorschlägen zufolge auch für die mittelgroßen Unternehmen gelten.
       
       Ziel sei es, kleinen Unternehmen ein Wachstum über 250 Beschäftigte hinaus
       zu ermöglichen, sagte Séjourné. Bislang bedeute die Einstellung eines 250.
       Mitarbeiters „enorme Kosten“ in der Verwaltung der Betriebe, weil sie dann
       eine Reihe von Vorschriften einhalten und Berichte einreichen müssten,
       erklärte der Franzose.
       
       Konkret geht es vor allem um ein Verzeichnis, in dem die Unternehmen
       festhalten müssen, wie sie persönliche Daten verarbeiten. Bereits jetzt
       sind Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten von dieser Pflicht
       ausgenommen, solange es sich nicht um sensible Daten wie politische
       Ansichten oder Gesundheitsinformationen handelt und die Datenverarbeitung
       kein „hohes Risiko“ für die Betroffenen darstellt.
       
       Diese Ausnahme soll nun auf zahlreiche Unternehmen ausgeweitet werden, die
       zwischen 250 und 750 Beschäftigte zählen. Um in die neue Kategorie zu
       fallen, darf zudem der jährliche Umsatz eines Unternehmen maximal 150
       Millionen Euro oder die Bilanzsumme maximal 129 Millionen Euro betragen.
       
       Verbraucherschutzverbände kritisieren den Vorschlag:
       „[2][Verbraucher:innen sind täglich davon betroffen], dass ihre
       persönlichen Daten verarbeitet werden – auch von kleinen Unternehmen“, sagt
       Michaela Schröder vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
       
       Die Datenschutz-Grundverordnung müsse stattdessen gestärkt werden – sie
       sorge für Vertrauen der Verbraucher:innen in die Unternehmen und sei
       damit gerade für die digitale Wirtschaft ein wichtiges Fundament.
       
       22 May 2025
       
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