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       # taz.de -- Urteil nach Feuer in Bremer „Friese“: Neonazi-Brandstifter verurteilt
       
       > Wegen Brandstiftung im linken Jugendzentrum „Friese“ in Bremen muss einer
       > der drei Angeklagten ins Gefängnis. Er wollte Schaden beim „Feind“
       > anrichten.
       
   IMG Bild: Viele fühlen sich nach dem Anschlag hier nicht mehr sicher: „Die Friese“ im alternativen Bremer Steintorviertel
       
       Bremen dpa/taz | Rund fünf Jahre nach dem [1][Brand im linken Jugendzentrum
       „Friese“] im alternativen Bremer Steintorviertel ist einer der drei
       Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten
       verurteilt worden. Der 29-Jährige habe schwere Brandstiftung, gefährliche
       Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung begangen, sagte
       der Vorsitzende Richter im Landgericht Bremen am Donnerstag
       
       [2][Motiv für die Tat im Februar 2020] war demnach Verachtung und Hass für
       Menschen mit einem politisch anderen Weltbild. Die Polizei ordnet den
       29-Jährigen der rechtsextremistischen Szene zu. In der Tatnacht [3][klebte
       er Aufkleber der Partei „Die Rechte“ ins Gebäude].
       
       „Es war kein von langer Hand geplanter Anschlag“, sagte der Richter. Das
       Feuer sei aber auch nicht versehentlich entstanden, wie der Angeklagte
       behauptet hatte. Dem Gericht zufolge wollte der 29-Jährige für eine Störung
       und für Schaden beim „Feind“ sorgen, als er im ersten Stock der „Friese“
       einen Jackenärmel anzündete.
       
       Zur Tatzeit waren rund 30 Menschen bei einem Konzert im Erdgeschoss. Weil
       der Rauch nach unten zog, bemerkten die Veranstalter das Feuer, reagierten
       und konnte so Schlimmste verhindern. Mehrere Menschen erlitten
       Rauchvergiftungen, viele kämpfen bis heute mit psychischen Folgen.
       
       Die beiden anderen Angeklagten (35 und 41) wurden wegen unterlassener
       Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen verurteilt. „Sie waren keine Mittäter.
       Sie waren auch keine Gehilfen“, sagte der Vorsitzende Richter. „Der Begriff
       des Mitwissers trifft es am besten.“ Die beiden waren mit dem 29-Jährigen
       im Gebäude. Laut Urteilsbegründung wussten sie von dem Feuer, holten aber
       keine Hilfe. Dem Gericht zufolge pflegten alle drei Angeklagte ein
       rechtsorientiertes Weltbild und gingen zu rechten politischen
       Veranstaltungen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
       
       22 May 2025
       
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