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       # taz.de -- Klage gegen Einstufung: Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr rechtsextrem
       
       > Der Verfassungsschutz macht eine „Stillhaltezusage“ und nennt die AfD
       > vorläufig nicht mehr öffentlich „rechtsextremistisch“. Die spricht von
       > einem „Teilerfolg“.
       
   IMG Bild: Ein Banner, der die Wahrheit spricht
       
       Berlin afp/dpa/taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD
       vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische
       Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage
       gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei
       entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den
       Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.
       
       Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung [1][die
       Neubewertung der AfD] vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine „die
       Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“, hieß
       es. Bis dahin war die AfD [2][nur als Verdachtsfall] geführt worden.
       
       „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige
       Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen
       Grundordnung vereinbar“, teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen
       Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der
       Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung
       befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren
       gegen die Partei[3][ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei].
       
       Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte
       eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist
       zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat.
       Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und
       erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische
       Oberverwaltungsgericht in Münster.
       
       Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die
       Stillhaltezusage als „Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz“.
       Niedersachsens AfD-Landeschef Ansgar Schledde sieht im Umgang des
       Verfassungsschutzes eine politisch motivierte Kampagne. „Die
       Verantwortlichen – insbesondere im Bundesamt für Verfassungsschutz und in
       der Politik – müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Schledde.
       
       8 May 2025
       
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