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       # taz.de -- Unsicherer Aufenthaltsstatus: In Berlin nicht willkommen?
       
       > Das Landesamt für Einwanderung droht einer Holocaust-Überlebenden die
       > Abschiebung an. Ihre Tochter ist entsetzt. Die Politik kritisiert die
       > Behörde.
       
   IMG Bild: Deutschland würde doch niemals eine Holocaust-Überlebende ausweisen, glaubt Klara Goldenberg
       
       BERLIN taz | Klara Goldenberg verbringt ihre Tage am Fenster. Die
       83-Jährige sitzt dort auf einem Stuhl. Sie hat ihn so hingerückt, dass sie
       an der hellen, halbdurchsichtigen Gardine vorbei gut auf die Straße blicken
       kann. Hinter ihr, auf einem niedrigen, schmalen Bett, ordentlich mit
       Tagesdecke gemacht, liegt ein Stapel Bücher bereit. Romane auf Russisch,
       von Orhan Pamuk, Donna Tart, Heinrich Böll. Ihre Tochter leiht sie ihr aus
       der jüdischen Bibliothek oder einer der Stadtbibliotheken aus. „Ich habe
       schon so oft Strafe gezahlt, weil ich dann vergesse, die Bücher rechtzeitig
       zurückzugeben“, sagt Lena Kernerman, die Tochter, und lacht. „Es sind so
       viele.“
       
       Denn das Lesen ist Goldenbergs hauptsächlicher Zeitvertreib. „Wenn es nach
       der Liste meiner Krankheiten geht, die die Ärzte aufgeschrieben haben,
       sollte ich das gar nicht mehr können“, sagt Goldenberg, freut sich über
       ihren Spruch und ein bisschen auch über ihren Trotz. Sie sagt es auf
       Russisch, Kernerman übersetzt. „Meine Mutter hat schon immer gern gelesen“,
       fügt sie hinzu, und jetzt lenke es sie von der Unsicherheit über ihren
       Aufenthaltsstatus ab. Denn Klara Goldenberg ist zwar in der Wohnung ihrer
       Tochter, trotzdem ist unklar, ob sie bleiben kann – zwischenzeitlich drohte
       sogar eine Abschiebung.
       
       Das Lesen beschäftigt Goldenberg. Und die Katzen, die kommen, um sich von
       ihr streicheln lassen. Ihre Tochter hat sie extra angeschafft, seitdem sie
       ihre Mutter aus Israel zu sich in die Wohnung in Prenzlauer Berg geholt
       hat. Weil Lena Kernerman noch etwas anderes wahrnimmt, wenn sie ihre Mutter
       so am Fenster sitzen sieht: „Ich sehe, dass sie antriebslos und ängstlich
       ist, und ich sehe, dass sich das verschlimmert hat.“ Inzwischen gehe ihre
       Mutter alleine gar nicht mehr vor die Tür. „Ich bringe sie dazu, mit mir zu
       spazieren. Und ich koche. Sie sagt, das könnte sie ja auch übernehmen, aber
       dann macht sie es doch nicht“, sagt Kernerman. „Ich denke, wenn sie allein
       wäre, würde sie sich vor allem von Süßigkeiten ernähren.“
       
       Klara Goldenberg lebte zuvor in Israel. Sie hatte ihre Mutter im Zweiten
       Weltkrieg in der Sowjetunion verloren, da war sie noch ein Baby. Unzählige
       Male habe sie diese Geschichte gehört, sagt Kernerman. „Es war 1942, und
       sie waren im Zug“, erzählt sie. „Meine Mutter war gerade neun Monate alt.
       Sie wollten fliehen, weil sie jüdisch waren.“ Der Zug sei dann bombardiert
       worden, die Mutter habe sich schützend über das Baby gebeugt. „Ihre Mutter
       – meine Großmutter – starb bei dem Angriff. Es ist wie ein Wunder, dass sie
       das als Baby überlebt hat“, sagt Kernerman. „So habe ich die Geschichte
       auch immer wieder gehört.“ Goldenbergs Tante, gerade mal 19 Jahre alt, war
       auch im Zug und nahm das Baby Klara an sich. Später habe sie sie adoptiert.
       Goldenberg erhielt den Status als Holocaust-Überlebende. 2013 starb die
       Tante, 2021 auch deren Ehemann.
       
       ## Die einzige Tochter
       
       „Ab da war meine Mutter in Israel ganz allein. Und ich habe gemerkt: Es
       geht so nicht mehr“, sagt Kernerman. Sie ist die einzige Tochter und nun
       die einzige noch lebende direkte Verwandte. Sie habe ihre Mutter dann nach
       Berlin geholt, im Sommer 2023, noch vor dem 7. Oktober. „Nach dem Angriff
       und dem Massaker der Hamas, als der Krieg losging, da war schon klar, dass
       sie nicht mehr zurücksollte“, sagt sie.
       
       Kernerman, 55 Jahre alt, lebt seit 17 Jahren in Berlin. Sie hat die
       deutsche Staatsbürgerschaft, arbeitet als Sozialarbeiterin und hat in
       Berlin ihre beiden Kinder großgezogen, die inzwischen beide studieren. Der
       Sohn lebt noch bei ihr in der Wohnung. Ihre Mutter bezog das alte Zimmer
       der Tochter, am Schrank hängt noch ein Schwarzweißfoto von Audrey Hepburn,
       an der Wand ein Bild von Jerusalem, das die Tochter gemalt hat.
       
       Um den Aufenthalt ihrer Mutter dauerhaft genehmigen zu lassen, wollte
       Kernerman bei der Berliner Ausländerbehörde vorsprechen, dem Landesamt für
       Einwanderung (LEA). „Aber es war unmöglich, einen Termin zu bekommen. Über
       sechs Monate haben wir es jeden Tag versucht, das war großer Stress, auch
       für meine Mutter“, sagt sie. „Ich hatte mich informiert und war sicher,
       dass wir alle Voraussetzungen nach Paragraf 36 erfüllen.“
       
       Paragraf 36 des Aufenthaltsgesetzes regelt, dass in Deutschland lebende
       Ausländer*innen unter bestimmten Bedingungen ein Familienmitglied zu
       sich holen können, wenn dieses dringende Unterstützung braucht – und wenn
       sie diese Unterstützung nur in Deutschland leisten können. Der Paragraf
       umfasst damit auch kranke und pflegebedürftige Eltern. Wer einen solchen
       Antrag stellt, muss finanzielle Sicherheiten nachweisen und beweisen, dass
       eine familiäre Beziehung besteht. „Meine Mutter bekommt eine Rente aus
       Israel und kann bei mir leben. Ich arbeite, und mein Ex-Mann hat auch
       zugesichert, dass er einen Teil der Kosten für ihren Lebensunterhalt
       übernehmen würde“, sagt Kernerman. „Ich möchte auch keine staatliche
       Unterstützung für sie hier, sie kann sich selbst finanzieren“, ergänzt sie.
       
       ## Anwalt reicht Klage ein
       
       Kernerman suchte sich Hilfe, ihr Anwalt stellte zuerst im August 2023 einen
       Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Er hakte mehrmals nach. „Frau Kernerman
       hat auch gesehen, dass es Zeit braucht. Sie war sehr geduldig“, sagt er im
       Rückblick.
       
       Nach dem 7. Oktober, als Lena Kernerman klar wurde, dass ihre Mutter auf
       keinen Fall in ein Land im Krieg zurückkehren konnte, hätten sie und der
       Anwalt ihre Bemühungen intensiviert. Der Anwalt reichte nach etwa einem
       Jahr, im September 2024, eine Untätigkeitsklage ein, eine Klage also, die
       die Behörde dazu auffordert, über einen bereits gestellten Antrag zu
       entscheiden.
       
       Am 20. Dezember 2024 schickte das LEA dann einen Bescheid. Darin teilte die
       Behörde der 83-Jährigen mit, dass man ihren Antrag abgelehnt habe, forderte
       sie dazu auf auszureisen und drohte die Abschiebung an. „Sofern Sie nicht
       bis zum 16. Januar 2025 freiwillig ausgereist sind, werde ich Ihre Ausreise
       in Ihren Herkunftsstaat Israel oder in einen anderen Staat, in den Sie
       einreisen dürfen oder der zu Ihrer Rückübernahme verpflichtet ist,
       zwangsweise durchsetzen“, heißt es in dem Bescheid. Falls sie abgeschoben
       werde, werde außerdem ein einjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot
       angeordnet.
       
       Die Behörde begründete ihre Ablehnung damit, dass Klara Goldenberg nicht
       ausreichend habe nachweisen können, über welche Quellen sie ihren
       Lebensunterhalt sichern werde. „Besondere Härten seien nicht ersichtlich“,
       heißt es in der Ablehnung. Wenn sie nicht freiwillig ausreise, müsse eine
       Abschiebung in die Wege geleitet werden.
       
       ## Bis heute nicht übersetzt
       
       Der Text dieser Ablehnung traf Lena Kernerman mit Wucht, wie sie berichtet.
       „Nach dem Bescheid war ich so schockiert“, sagt sie. „Sie haben ja sogar
       entschieden, dass sie Deutschland verlassen soll.“ Das habe sie ihrer
       Mutter bis heute nicht übersetzt. „Es würde ihre Ängste nur verstärken“,
       sagt Kernerman. „Sie spürt sowieso schon, dass es nicht so gut läuft.“
       
       Stattdessen habe sie ihr gesagt, dass der Aufenthalt noch nicht geklärt
       sei. „Ich habe versucht, zu verstehen, woran die Ablehnung liegen könnte“,
       sagt Kernerman. „Meine Mutter sagt mir, ich müsse etwas falsch gemacht
       haben, Deutschland würde niemals eine Holocaust-Überlebende ausweisen. Sie
       hat großes Vertrauen in die Behörden hier.“
       
       Goldenberg nickt und guckt leicht missbilligend, als Kernerman es ihr
       übersetzt. „Es ist ihr sehr wichtig, nichts falsch zu machen und alles gut
       zu regeln“, sagt Kernerman. „Es wird wohl keine Polizei kommen – aber es
       ist einfach wichtig, dass alles geklärt ist“, sagt Kernerman.
       
       „Das Gericht und das LEA wussten, dass Frau Goldenberg
       Holocaust-Überlebende ist“, bestätigt auch Muhammad-Imtyaz Nawaz, der
       Anwalt, auf Nachfrage der taz. Es sei aus seiner Sicht nicht entscheidend
       für das Verfahren. Der Tochter sei es aber sehr wichtig gewesen, daher habe
       er diesen Nachweis vorgelegt.
       
       ## Altenheim für die Tochter undenkbar
       
       Wie es Klara Goldenberg in Berlin geht? „Das Wichtigste ist, dass sie bei
       der Familie ist“, übersetzt Kernerman. „Auch für mich wäre es undenkbar,
       sie in ein Altenheim zu geben, sie hat viele soziale Ängste, das wäre nicht
       gut für sie.“ Sie möchte ihre Mutter in so einem Zustand auch auf keinen
       Fall allein in Israel wissen. „Wenn sie hier nicht bleiben darf, wäre die
       einzige andere Möglichkeit, dass ich mit ihr nach Israel gehe. Aber das
       will ich nicht: Ich habe mein Leben, meine Kinder und meine Arbeit hier“,
       sagt sie. Außerdem fürchtet sie, dass die Ängste ihrer Mutter in der
       Kriegssituation in Israel noch weiter zunehmen könnten.
       
       Mit ihrem Anwalt haben sie nun gegen den Bescheid geklagt, das Verfahren
       läuft noch. Goldenberg hat für die Dauer des Verfahrens zunächst eine
       Duldung bis Ende Oktober bekommen. Sie und ihre Tochter sind nun
       aufgefordert, nachzuweisen, dass Goldenberg ihren Lebensunterhalt und die
       Krankenversicherung aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Lena Kernerman hat
       bisher keine Krankenkasse gefunden, die ihre Mutter aufnehmen würde, die
       privaten hätten nicht mal geantwortet. „Dabei braucht es eine Ablehnung,
       damit das Sozialamt vielleicht doch der Aufnahme in eine gesetzliche Kasse
       zustimmt“, sagt sie. Anwalt Nawaz ist zuversichtlich, dass dies durch ihre
       Rente aus Israel und die finanziellen Zusagen von Kernerman und ihrem
       Ex-Partner möglich sein wird – und dass das Gericht damit auch dem Antrag
       auf Aufenthaltserlaubnis zustimmt.
       
       Doch er kennt und versteht auch die Sorgen seiner Mandantin und ihrer
       Tochter. „Dass ihre kranke Mutter das Land verlassen soll, obwohl sie ja
       gar nicht vom Staat leben will, das hat ihr sehr zugesetzt“, sagt er.
       „Solche Schreiben, wenn die in der Welt sind, die stressen“, sagt Nawaz.
       „Und die Ausländerbehörden nehmen diesen Stress nicht weg.“
       
       Er habe zahllose Fälle, in denen er Menschen vertrete, die für ihre Arbeit
       oder ihre Wohnung eine Bescheinigung von einer Ausländerbehörde bräuchten –
       und ewig darauf warten müssten, erzählt er. „In meiner Arbeit sehe ich,
       dass es bundesweit in nahezu jeder Ausländerbehörde diese Probleme gibt.“
       Nawaz findet: „Sie spielen mit der Zukunft der Menschen. Und sie spielen
       mit der Zukunft des Landes.“
       
       ## Kritik aus der Politik
       
       Auch aus der Politik gibt es Kritik an der Behörde. „Das LEA ist seit mehr
       als zwei Jahren nicht mehr funktionsfähig“, sagt Jian Omar, Sprecher für
       Migration, Partizipation und Flucht der Grünen-Fraktion im
       Abgeordnetenhaus. „Der Leiter der Ausländerbehörde hat uns immer wieder im
       Innenausschuss berichtet, dass es [1][keine Termine gibt und das LEA
       faktisch nicht erreichbar ist]“, sagt er. „Erst in diesem Jahr hieß es,
       dass es im Vergleich besser geworden sei und der Terminstau abgenommen
       habe.“
       
       Trotz dieser Rahmenbedingungen findet es Omar „absurd und skandalös“, dass
       die Behörde einer 83-jährigen israelischen Staatsbürgerin und
       Holocaust-Überlebenden einen Bescheid mit Abschiebeandrohung schicke. Die
       Länder hätten schließlich große Spielräume darin, wie sie Aufenthaltsrecht
       auslegten.
       
       „Gerade in solchen Fällen, wo wir in Deutschland eine besondere
       Verantwortung haben, erwarte ich mehr Sensibilität“, sagt der
       Grünenpolitiker. Wenn die Behörde sich ausführlich mit dem Fall befasst
       hätte, hätte sie aus seiner Sicht zu einem anderen Ergebnis kommen müssen.
       „Erst vor ein paar Tagen sind sogar Bomben auf den zentralen Flughafen von
       Israel gefallen“, sagt er. „Es muss klar sein, dass das ein Land im Krieg
       ist, in das eine 83-Jährige nicht abgeschoben werden darf.“
       
       Das LEA sei damit von [2][seinem eigenen Anspruch, eine Willkommensbehörde
       zu sein, weit entfernt]. „Eine Einwanderungsbehörde sehe ich in der
       Verantwortung, auch zu beraten. Und wenn ein Paragraf nicht passt, dann
       wäre es folgerichtig, darauf hinzuweisen, welche anderen Möglichkeiten der
       Antragstellerin offenstehen oder welche Unterlagen sie nachreichen muss,
       bevor sie so eine Ablehnung aussprechen“, so Omar.
       
       ## Behörde reagiert
       
       Auch beim Landesamt für Einwanderung hakt die taz nach. Zu
       Einzelfallentscheidungen könne man sich „aus grundsätzlichen Erwägungen
       heraus“ nicht äußern, teilt ein Sprecher auf Nachfrage mit.
       Bearbeitungszeiten würden statistisch nicht erfasst, schreibt er auf die
       Frage nach der durchschnittlichen Dauer, die das LEA braucht, um Anträge zu
       bearbeiten. Nachfragen könnten über das Kontaktformular auf der Webseite
       gestellt werden. Der Sprecher teilt allgemein mit, dass für
       Antragssteller*innen aus dem besagten Personenkreis „in begründeten
       Fällen“ auch eine Aufenthaltsbewilligung nach einem anderen Paragraf oder
       über die Härtefallkommission in Betracht komme.
       
       Und am selben Tag, an dem das LEA der taz antwortet, bekommt auch Lena
       Kernerman eine Mail. Man habe sich ihren Fall noch mal angesehen. Die
       Mutter – oder sie in Vertretung – solle am 15. Mai zu einem Termin kommen,
       die Behörde stellt einen Aufenthalt für fünf Jahre in Aussicht.
       
       Der Anwalt sagt, dies sei „rechtlich ungewöhnlich“. „Ich hoffe, dass wir
       dann alles klären können“, sagt Kernerman. „Meine Mutter hat drei Tage
       später Geburtstag – das wäre ein schönes Geschenk.“
       
       13 May 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Berliner-Landesamt-fuer-Einwanderung/!5993478
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       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Schleiermacher
       
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