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       # taz.de -- Was steht im AfD-Gutachten?: Feinde der Verfassung – auf 1108 Seiten
       
       > Das Verfassungsschutzgutachten, mit dem die AfD als gesichert
       > rechtsextrem eingestuft wurde, war geheim. Nun leakten es rechte Medien.
       > Was steht drin?
       
   IMG Bild: Feindliche Äußerungen quer durch die Partei: hier die AfD-Fraktion im Bundestag
       
       Berlin taz | Am 12. September 2024 steht Alice Weidel auf einer Bühne in
       Werder an der Havel. Es ist Landtagswahlkampf in Brandenburg, Weidel
       unterstützt den Spitzenkandidaten mit einer aggressiven Rede. Sie spricht
       über die gestiegene Kriminalität in Deutschland, über angeblich
       verbrecherische Migranten. „Das Herumgemessere, die Vergewaltigungen“, sagt
       Weidel, seien „völlig neu“ in unserem Land. Weidel sieht einen „Dschihad“
       auf deutschen Straßen, einen „Glaubenskrieg gegen die deutsche
       Bevölkerung“.
       
       Im November 2023 veröffentlicht Uwe Detert, AfD-Politiker in
       Nordrhein-Westfalen, ein Video mit dem Text: „Das Deutsche Reich ist da –
       Es ist nie untergegangen – Es war in kein Kriegsgeschehen verwickelt – Es
       gehört uns.“
       
       Es sind Äußerungen wie diese, [1][die die ehemalige Bundesinnenministerin
       Nancy Faeser (SPD) vor eineinhalb Wochen dazu veranlassten, die AfD
       bundesweit als gesichert rechtsextreme Bestrebung einzustufen]. Als letzte
       Amtshandlung. Gesammelt sind die Belege in dem 1.108 Seiten starken
       Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die Behörde eigentlich
       unter Verschluss halten wollte.
       
       Die Behörde und das Ministerium hatten die Geheimhaltung damit begründet,
       Geheimdienstquellen schützen zu wollen und eine Präzedenzwirkung für
       weitere Verfahren zu vermeiden. Zudem erhalte die AfD das Gutachten ja im
       Falle eines Rechtsstreits. Tatsächlich hatte die Partei [2][Eilklage gegen
       ihre Einstufung eingereicht] – und ihre Anwälte haben das Gutachten
       inzwischen erhalten.
       
       Seit Dienstagabend ist das Gutachten nun nicht mehr geheim: Die
       Rechtsaußenmedien Cicero, Nius und Junge Freiheit haben es in kompletter
       Länge veröffentlicht – zur Freude der rechten Blase. Der Cicero, der noch
       in der vergangenen Woche online gepostet hatte, das Durchstechen des
       Gutachtens an den Spiegel sei „Geheimnisverrat“ und wohl politisch
       motiviert, feiert sich nun als Verfechter der kritischen Öffentlichkeit.
       
       Offiziell will sich die AfD nicht äußern, ihre Anhänger und
       Vertreter*innen werten den Leak dennoch als Erfolg. Ihr Spin: Die
       Belege, die das Gutachten anführt, seien absurd. Martin Sellner, Vordenker
       der Identitären Bewegung, erklärte die Belege als „völlig lächerlich“ und
       „totalitäre Bestrebungen“. Er rief dazu auf, die „witzigsten Raritäten“ zu
       posten.
       
       Wer das Gutachten in Gänze liest, der findet hingegen eine ganze Fülle von
       aggressiven, menschenverachtenden, verfassungsfeindlichen und
       verschwörungstheoretischen Aussagen. Der Verfassungsschutz führt Zitate von
       353 AfD-Funktionären auf, aus allen Ebenen der Partei. Es sind öffentliche
       Äußerungen aus Reden, Onlinepostings oder Interviews. Der Großteil ist
       lange bekannt und für jeden öffentlich nachlesbar. Informationen von
       geheimen Quellen tauchen in dem Gutachten nicht auf – auch wenn der
       Verfassungsschutz die Partei schon jetzt überwacht. Das offene Material
       aber hielt der Dienst offenbar für ausreichend.
       
       Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff
       
       Die AfD vertrete einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“, der
       darauf abziele, Deutsche mit Migrationsgeschichte „von der
       gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen“ und sie rechtlich abzuwerten,
       heißt es im Gutachten. Diese würden als „Passdeutsche“ und Bürger zweiter
       Klasse degradiert.
       
       So schrieb etwa die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum im Jahr 2022
       bei Telegram: „Wir dürfen nicht zulassen, dass […] man zum,deutschen Volk'
       nicht mehr durch Abstammung gehört sondern durch Übertreten der
       Landesgrenze“. In der Partei wird immer wieder auch von einem
       „Bevölkerungsaustausch“ oder einer „Umvolkung“ durch Migranten gesprochen,
       von „illegal ins Land gerufenen Kulturfremden“, was zu Untergang und
       Zerstörung Deutschlands führe.
       
       Der Berliner Abgeordnete Gunnar Lindemann verglich Zugewanderte gar mit
       Waschbären: Eine „unkontrollierte Ausbreitung kulturfremder Spezies stellt
       immer eine Gefahr für die jeweils heimischen Ökosysteme dar“. Die AfD
       Sachsen postulierte im Wahlkampf offene Diskriminierungsabsichten: Ein
       Baby-Begrüßungsgeld solle es nur für Eltern mit „alleiniger deutscher
       Staatsbürgerschaft“ geben, Kitaplätze auch fast nur noch für diese. Andere
       Funktionäre forderten, die Ausbürgerung von Kriminellen zu prüfen oder
       Strafen für „Integrationsverweigerung“ zu verhängen.
       
       Und die AfD Sachsen forderte im Landtagswahlkampf gleich ein Begrüßungsgeld
       für deutsche Kinder – aber nur wenn beide Elternteile ausschließlich die
       deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Der ethnisch-abstammungsmäßige
       Volksbegriff bilde inzwischen den Grundkonsens in der Partei, resümiert der
       Verfassungsschutz.
       
       Es handele sich „nicht um Einzelfälle“, betont das Gutachten. Und dies,
       obwohl die Partei wusste, dass sie als Verdachtsfall unter Beobachtung
       steht – und obwohl bereits 2018 ein parteiinternes Papier zum Verzicht von
       Kampfbegriffen aufrief. Auch eine zwischenzeitlich von der AfD vorgelegte
       „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ entlaste
       die Partei nicht: Sie sei zweideutig und wohl taktisch motiviert,
       konstatiert der Verfassungsschutz.
       
       Fremden- und muslimfeindliche Aussagen
       
       Das Gutachten führt zahlreiche Belege dafür an, dass Mitglieder der AfD
       kontinuierlich gegen Nichtdeutsche und Muslime agitieren, diese pauschal
       diffamiert werden als dumm, kriminell und rückschrittlich. AfD-Chefin Alice
       Weidel schrieb „Messerkriminalität“ allein Zuwanderern zu. Das sei „in
       unserer Kultur völlig unbekannt“. Thüringens Parteichef Björn Höcke sah
       eine „kulturelle Kernschmelze“ voraus, wenn man die „millionenfache
       Zuwanderung“ nicht stoppe. Der sächsische Abgeordnete Alexander Wiesner
       ätzte über „Analphabeten aus dem Ausland“, deren „Hemmschwelle zu Gewalt
       noch niedriger ist als deren Bildungsgrad“.
       
       Muslime werden von Mitgliedern der AfD als „Barbaren“ betitelt, als
       „ausländische Integrationsverweigerer“. „Multikulti ist Burka-Schwarz“,
       wird der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Renner zitiert. Weil eine Kölner
       Moschee den Ruf des Muezzins über Lautsprecher überträgt, schrieb der
       AfD-Bundesverband im Oktober 2022 bei Facebook von „kultureller Landnahme“,
       gegen die man sich wehren müsse. Mit solchen Aussagen, heißt es im
       Gutachten, würden irrationale Ängste geschürt, Musliminnen und Muslime
       dauerhaft abgelehnt und abgewehrt.
       
       Im Bundestagswahlkampf forderte die AfD sogar ein [3][laut OVG-Urteil] die
       Menschenwürde verletzendes Minarettverbot sowie ein Kopftuchverbot in
       öffentlichen Einrichtungen, das muslimische Frauen erheblich in ihrer
       Religionsfreiheit einschränken würde.
       
       Antisemitische Aussagen
       
       Mehrfach führt das Gutachten Belege an, dass führende AfD-Politiker
       antisemitische Verschwörungstheorien verbreiten. So bezeichnet etwa Björn
       Höcke Deutschland als „besetztes und unterwandertes und fremdbestimmtes
       Land“, die Bundesregierung als „globalistische Sprechpuppen“, die nur
       amerikanische und „globalistische“ Interessen verträten. Auch der ehemalige
       US-Präsident Joe Biden ist nach Ansicht des AfD-Landespolitikers
       Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt eine „Sprechpuppe der
       Globalisten“. Und Tillschneider geht noch weiter: Seiner Ansicht nach hat
       der US-amerikanische Investor George Soros „mit seinen Methoden, mit seinem
       Institut, mit seinen Netzwerken die Ukraine gedreht“ und somit letztlich
       den Einmarsch der Russen provoziert. Dennoch kommt das Gutachten in Sachen
       Antisemitismus zu einem für die AfD teils entlastenden Urteil. Äußerungen
       wie diese fänden bisher nur vereinzelt statt und seien noch nicht prägend
       für die Gesamtpartei, so der Verfassungsschutz.
       
       Demokratie und Rechtsstaat
       
       Der Verfassungsschutz kommt zu dem Schluss, dass sich auch Bestrebungen
       gegen das Demokratieprinzip in der Partei verdichtet hätten, wenn dort etwa
       der Bundesregierung oder den demokratischen Parteien diktatorische
       Strukturen unterstellt würden oder diese als „Kartell“ bezeichnet würden.
       So stellten AfD-Mitglieder immer wieder in Abrede, dass Deutschland ein
       souveräner Staat sei. Björn Höcke bezeichnet die etablierten Parteien als
       „Statthalter des US-Establishments“. Für Marvin Weber, AfD-Stadtrat in
       Paderborn, ist Deutschland ein „gebrochenes Experiment der Siegermächte“.
       
       Quantitativ finde dies allerdings nicht in einem solchen Maße statt wie die
       Belege für ein ethnisches Volksverständnis, heißt es. Gleiches gelte für
       die Verharmlosung von NS-Verbrechen, die vereinzelt in der Partei
       stattfinde – etwa mit Reden von einem „Schuldkult“ oder im [4][Umgang mit
       dem „Alles für Deutschland“-Ausruf von Björn Höcke], einer SA-Losung.
       Solche Positionen hätten sich noch nicht für die Gesamtpartei verdichtet –
       es bleibe aber ein verfassungsfeindlicher Verdacht, so das Gutachten.
       
       Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppen
       
       Angeführt werden auch strukturelle Verbindungen der AfD zu rechtsextremen
       Akteuren, vor allem aus der Neuen Rechten. Allen voran mit dem
       Compact-Magazin wird kooperiert, auch finanziell, indem die AfD dort
       regelmäßig Werbeanzeigen schaltet. Daneben wird ein enger Kontakt zum
       rechtsextremen Netzwerk „Ein Prozent“ gehalten, dem Institut für
       Staatspolitik, das nun „Menschenpark“ heißt, oder den Identitären – obwohl
       Letztere gar auf einem Unvereinbarkeitsbeschluss der Partei stehen.
       
       Teils würden Identitäre auch als Mitarbeitende von Parlamentariern
       eingestellt. Der Abgeordnete Jan-Wenzel Schmidt gab selbst an, auch 5.000
       Euro an die Identitären gespendet zu haben. An eine Teilorganisation von
       Ein Prozent hätten AfD-Gliederungen zudem von 2017 bis 2022 mindestens
       249.000 Euro für Auftragsarbeiten überwiesen, fand der Verfassungsschutz
       heraus. Dazu kämen 53.000 Euro von der JA.
       
       Junge Alternative und „Flügel“
       
       Auch die jüngste Auflösung der bereits zuvor als gesichert rechtsextrem
       eingestuften AfD-Parteijugend oder vor Jahren schon des rechtsextremen
       „Flügels“ entlaste die AfD nicht, so der Verfassungsschutz. Denn hier habe
       „keine grundsätzliche Entfremdung“ zu den Akteuren stattgefunden. Im
       Gegenteil: Diese seien weiter aktiver Teil der Partei.
       
       Mitglieder der JA sowie des ehemaligen völkischen Flügels seien in der
       Partei zunehmend in wichtige Positionen gelangt und hätten Einfluss auf
       Gesamtausrichtung der Partei. In beiden Fällen habe es keine glaubhafte
       inhaltliche Distanzierung gegeben – das Gutachten kommt hingegen zum
       Schluss, dass Positionen des ehemaligen Flügels mittlerweile parteiweit die
       vorherrschende Grundtendenz widerspiegeln.
       
       Fazit
       
       Insgesamt kommt der Verfassungsschutz zu einem eindeutigen Urteil: Seit der
       Einstufung der AfD als Verdachtsfall im Jahr 2021 hätten sich die
       Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen „zur Gewissheit
       verdichtet“. Es müsse nun eine „extremistische Prägung der Gesamtpartei“
       festgestellt werden.
       
       Der Verfassungsschutz berücksichtigt dafür auch noch das Agieren der AfD im
       jüngsten Bundestagswahlkampf – und sieht seine Einschätzungen bestärkt.
       Auch dort seien Zugewanderte als „bedrohliches Kollektiv“ markiert worden,
       der SA-Slogan „Alles für Deutschland“ ist auf die Spitzenkandidatin Alice
       Weidel umgemünzt worden, gefordert wurde eine „millionenfache Remigration“.
       Zum Vergleich: Die Zahl der Ausreisepflichtigen lag zuletzt bei etwa
       220.000, die meisten von ihnen geduldet. Es habe „keinerlei Mäßigung“
       stattgefunden, heißt es im Gutachten weiter. Und: Es sei „nicht mehr davon
       auszugehen, dass es gemäßigteren Kräften in der AfD noch möglich ist, diese
       festgestellte verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei umzukehren“.
       
       Über die Hochstufung der AfD wird nun zunächst das Verwaltungsgericht Köln
       entscheiden – es steht ein jahrelanger Rechtsstreit bevor. Grüne und Linke
       im Bundestag bereiten auch einen AfD-Verbotsantrag vor. Hier aber liegen
       die Hürden noch mal höher, braucht es auch den Nachweis, dass die AfD
       kämpferisch gegen die Demokratie vorgeht. Auch hier bietet das Gutachten
       vereinzelt Material, etwa Zitate von Hans-Thomas Tillschneider, der auf
       einer Kundgebung erklärte: „Wenn wir eine Regierung haben, die gegen uns
       Krieg führt, dann führen wir Krieg gegen diese Regierung.“
       
       Kanzler Friedrich Merz gab sich zurückhaltend in Sachen Verbot. Erst
       einmal, konstatierte der CDU-Mann, werde man das Verfassungsschutzgutachten
       sorgfältig auswerten. Eine Absage an ein Verbot aber ist das nicht.
       
       14 May 2025
       
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