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       # taz.de -- Neues Berliner Wohnraumgesetz: Höhere Bußen für Zweckentfremdung
       
       > Der Senat will Vermieter stärker abschrecken, die Förderung für
       > Sozialwohnungen kassieren, aber zu unsozialen Preisen anbieten.
       
   IMG Bild: Berlins Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) will durchgreifen
       
       Berlin taz | Eine Änderung des Berliner Wohnraumgesetzes soll Mieterinnen
       und Mieter in Berlin besser schützen. Darauf hat sich der schwarz-rote
       Senat in seiner jüngsten Sitzung geeinigt. Wenn private Unternehmen
       Wohnungen, [1][für die sie staatliche Fördermittel kassierten],
       anschließend eben nicht zur verabredeten Sozialmiete anbieten, sollen dafür
       deutlich höhere Bußgelder fällig sein.
       
       Bislang waren pro Quadratmeter ungerechtfertigt genutzter Wohnfläche 5 Euro
       an die Landeskasse fällig, künftig sollen es 15 Euro und damit dreimal so
       viel sein. Zudem soll sich das Bußgeld [2][für eine solche
       Zweckentfremdung] von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppeln.
       
       Laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) schreckten die
       bisherigen Strafhöhen nicht ausreichend ab. Manche Vermieter hatten sie
       offenbar quasi eingepreist und waren unterm Strich immer noch im Plus. „Wir
       glauben, dass wir mit einer Verdreifachung in einem Bereich sind, der die
       Abschreckung erhöht“, sagte Gaebler am Dienstag nach der Senatssitzung. Die
       bisherige Höhe nannte er „sehr niedrig“.
       
       Die mit der Wohnraumförderung verbundenen Vorgaben in Sachen Miethöhe zu
       ignorieren, ist zwar laut Gaebler noch kein Massenphänomen. Aber man habe
       gemerkt, dass Vermieter es in steigendem Maße probieren würden.
       
       ## Auch Änderungen für Mieter
       
       In einem zweiten Teil der Gesetzesänderung nimmt der Senat hingegen das
       Verhalten von Mieterinnen und Mietern von Sozialwohnungen in den Blick. Sie
       konnten seit 2015 grundsätzlich einen Mietzuschuss [3][nach dem
       Wohnraumgesetz] beantragen – auch wenn sie gleichzeitig Anspruch auf
       Wohngeld haben. Der Berliner Rechnungshof hatte das kritisiert.
       
       Das soll künftig nicht mehr möglich sein: „Die Mietzuschüsse aus dem
       Wohnraumgesetz können nur Menschen in Anspruch nehmen, die nicht durch
       Wohngeld gefördert werden. Das heißt, die Mieterinnen und Mieter müssen
       sich entscheiden“, sagte Gaebler.
       
       14 May 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.berlin.de/sen/bauen/neubau/neubaufoerderung/
   DIR [2] https://www.berlin.de/sen/wohnen/rechtliches/zweckentfremdungsverbot/
   DIR [3] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WoBauGBErahmen
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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