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       # taz.de -- Vorkaufsrecht in Berlin-Neukölln: Druck auf Investor wirkt
       
       > Erstmals seit Jahren wurde nun für ein Haus eine Abwendungsvereinbarung
       > mit einem Investor getroffen. Sollte das nicht greifen, kommt das
       > Vorkaufsrecht.
       
   IMG Bild: Im Milieuschutzgebiet: Das Haus an der Ecke Braunschweiger Straße/Richardstraße in Neukölln
       
       Berlin taz | Die Mieter:innen des [1][Hauses an der Ecke Braunschweiger
       Straße/Richardstraße] in Neukölln können fürs Erste aufatmen. Nach der
       Ankündigung des Bezirksamts Neukölln, für das Haus das Vorkaufsrecht zu
       ziehen, hat sich der Investor jetzt auf eine Abwendungsvereinbarung
       eingelassen. Das teilte Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) am
       Mittwochabend der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit.
       
       Das Bezirksamt wollte eigentlich das Vorkaufsrecht für das Haus wahrnehmen,
       sollte sich ein landeseigenes Wohnungsunternehmen oder eine Genossenschaft
       finden, um das Gebäude zu kaufen. Mieter:innen der „RichiBrauni“ hatten
       erst in der vergangenen Woche öffentlichkeitswirksam dafür demonstriert.
       Unter anderem, weil der Eigentümer gegen [2][Vorgaben zum Milieuschutz]
       verstoßen habe.
       
       Auch Politiker:innen von SPD, Grünen und Linken hatten sich mit dem
       Protest solidarisiert. „Dieser öffentliche Druck hat dazu geführt, dass wir
       die erste [3][Abwendungsvereinbarung seit dem Urteil des
       Verwaltungsgerichts] abschließen konnten“, so Jochen Biedermann.
       
       Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 kann das
       Vorverkaufsrecht nur noch in sehr engen Grenzen angewandt werden, etwa wenn
       bauliche Mängel vorherrschen. In Berlin wurde seit dem Urteil erst zweimal
       Gebrauch davon gemacht, im September [4][2023 bei einem Haus in der
       Neuköllner Weichselstraße] und im Mai 2024 beim Tuntenhaus in Pankow.
       
       ## Hoffnung auf Rückkehr des Vorkaufsrechts
       
       Dass nun eine Abwendungsvereinbarung getroffen wurde, stärkt bei einigen
       die [5][Hoffnung auf eine Rückkehr des Vorkaufsrechts]. Die Neuköllner
       Grünen-Fraktion forderte in diesem Zusammenhang „dauerhafte Lösungen für
       alle von Verdrängung bedrohten Mieter:innen“.
       
       Mit der Vereinbarung verpflichtet sich der private Investor zum Beispiel
       dazu, keine Modernisierungsarbeiten oder ähnliche mietsteigernden Maßnahmen
       durchzuführen. Die habe der Käufer jedoch bereits durchführen lassen, sagte
       Biedermann. Und zwar illegal, denn das Haus befindet sich in einem
       Milieuschutzgebiet und die Maßnahmen seien niemals genehmigt worden.
       
       Dieser Umstand habe die Anwendung des Vorkaufsrechts erst möglich gemacht.
       Vorerst ist aber erst mal der Investor am Zug, den Verpflichtungen aus der
       Abwendungserklärung nachzukommen.
       
       15 May 2025
       
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