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       # taz.de -- Frauengesundheit: Mutterschutz – auch ohne Kind
       
       > Dass Mutterschutz früher und trotz Fehlgeburt anerkannt wird, ist eine
       > gute Neuigkeit. Für reproduktive Gesundheit muss indes noch mehr
       > passieren.
       
   IMG Bild: Ein Schwangerschaftsbauch kann zu Vielem führen: Kind, Abtreibung oder Fehlgeburt. Der Mutterschutz sollte stets gelten
       
       Fehlgeburten können plötzlich passieren oder quälend langsam. Sie können
       damit beginnen, dass der Fötus, der auf dem Monitor der Frauenärztin zu
       sehen ist, merkwürdig stillzuliegen scheint. Oder damit, dass Blutungen
       und wehenartige Schmerzen einsetzen. Sie können begleitet sein von großer
       Trauer, die die Betroffenen lange nicht loslässt, von Depressionen und von
       Sprachlosigkeit.
       
       Denn auch wenn das [1][Tabu bröckelt]: Öffentlich werden Fehlgeburten immer
       noch selten thematisiert. Damit einher ging bislang, dass Frauen im Stillen
       litten. Anspruch auf Mutterschutz gab es nicht, Anspruch auf
       Krankschreibung ebenso wenig.
       
       Das hat sich nun geändert – endlich. Seit 1. Juni regelt der
       [2][gestaffelte Mutterschutz] für Fehlgeburten ab der 13. und bis zur 24.
       Woche, dass Frauen je nach Fortschritt der Schwangerschaft zwischen zwei
       und acht Wochen nicht arbeiten müssen.
       
       Anerkannt hat eine breite Mehrheit des Bundestags damit nicht weniger als
       die Tatsache, dass [3][Frauen nicht einfach Hüllen] sind, in deren Körper
       Föten heranwachsen. Sondern dass ihr Wohlbefinden, ihre reproduktive
       Gesundheit zählt. Es wird – hoffentlich – bald unvorstellbar sein, dass
       Mutterschutz jemals nicht anerkannt wurde.
       
       Untrennbar verknüpft mit diesem ist allerdings ein anderes, noch immer
       nicht gewährtes [4][reproduktives Recht]: das auf Schwangerschaftsabbruch.
       Während sich eine breite Mehrheit im Bundestag darauf geeinigt hat, die
       Rechte der Frau als Mutter auch bei Fehlgeburten zu stärken, wird
       denjenigen, die keine Mutter sein wollen, ihr Recht weiter verwehrt.
       
       Dabei kann in einem Frauenleben beides passieren: das Leiden wegen einer
       Fehlgeburt und als Schwangere nicht selbstbestimmt zu sein.
       
       Der Mutterschutz nach Fehlgeburten ist eine Errungenschaft, zweifellos.
       Gleichzeitig aber gilt: Reproduktive Rechte sind Menschenrechte, ob man nun
       Mutter ist oder nicht. Das muss auch die Union, die in dieser
       Legislaturperiode den Ton in Sachen Frauengesundheit vorgibt, endlich
       anerkennen.
       
       1 Jun 2025
       
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