URI: 
       # taz.de -- Kirchenasyl unter Druck: Hier ist es nicht sicher
       
       > Lange konnten Geflüchtete sich im Kirchenasyl vor Abschiebungen retten.
       > Doch zuletzt drangen Polizist*innen immer wieder in Schutzräume der
       > Kirchen ein.
       
   IMG Bild: Setzt das Kirchenasyl in Jena um: Gemeindekirchenrat Georg Elsner
       
       Jena taz | Dass die Kirche dabei helfen würde, ihr Leben zu retten, hätte
       Sasu vor ein paar Jahren nicht geglaubt. Es ist ein verregneter Tag im Mai,
       die 24-jährige Marokkanerin sitzt in einem Büroraum der evangelischen
       Gemeinde in Jena. Ihr dunkles Haar trägt die Asylsuchende kurz, dazu eine
       bunte Perlenkette und einen pinken Cardigan. Ihre Stimme ist leise, die
       dunklen Augenringe schimmern durch ihr Make-up. „Die letzten Monate stand
       ich nachts am Fenster, um fliehen zu können, falls ein Streifenwagen
       kommt“, erzählt sie. Sie spricht englisch, ab und zu benutzt sie ein
       deutsches Wort. „Abschieben“ oder „Polizei“ sagt sie dann.
       
       Sasu ist der Name, den sich die junge trans Frau so schnell wie möglich in
       ihre offiziellen Dokumente eintragen lassen möchte. Ihr Nachname soll aus
       Sicherheitsgründen nicht in diesem Text vorkommen. Die vergangenen drei
       Monate hat Sasu im Kirchenasyl verbracht. Die Jenaer Gemeinde hat ihr ein
       Zimmer bereitgestellt, um sie vor der Abschiebung nach Rumänien zu
       schützen, die die Ausländerbehörde sechs Monate zuvor ankündigte. Denn als
       trans Frau droht Sasu dort Gewalt.
       
       „Ich habe gesehen, wie queere Menschen auf der Straße zusammengeprügelt
       werden und mich fünf Monaten lang versteckt“, erzählt sie. Aus Angst vor
       Angriffen habe sie Männerkleidung angezogen und kein Make-up getragen. Eine
       Anpassung des Geschlechtseintrags ist in Rumänien nur unter strengen
       Voraussetzungen möglich, [1][medizinische Versorgung für trans Personen
       eingeschränkt]. Zurück nach Rumänien? „Das würde ich nicht überleben“, sagt
       Sasu.
       
       Ginge es nach dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), müsste
       sie das aber. Laut Dublin-Verordnung ist das Land in der EU, in das
       Asylsuchende zuerst einreisen, für die Bearbeitung ihres Antrags zuständig.
       Theoretisch kann das BAMF entscheiden, aus humanitären Gründen in das
       Asylverfahren einzutreten, also mögliche Fluchtgründe selbst zu prüfen und
       dies nicht dem Staat der ersten Einreise zu überlassen. Für die Zeit des
       Verfahrens könnte die betroffene Person dann in Deutschland bleiben, im
       Fall einer positiven Entscheidung über den Asylantrag auch langfristig.
       
       ## Pushbacks und unwürdige Bedingungen sind dokumentiert
       
       2024 machte die Behörde in gerade einmal [2][zwei Prozent der Dublin-Fälle
       von diesem Recht Gebrauch]. Man gehe davon aus, dass Dublin-Rückkehrende
       gemäß europarechtlicher Standards untergebracht und versorgt würden, heißt
       es von einer BAMF-Sprecherin auf taz-Anfrage.
       
       Seit Jahren dokumentieren NGOs und Gerichte hingegen Pushbacks und
       menschenrechtswidrige Bedingungen bei der Unterbringung und Versorgung
       Asylsuchender in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten wie Bulgarien, Polen,
       Kroatien und Rumänien. Trotzdem hat Deutschland im vergangenen Jahr in
       25.306 Fällen versucht, Menschen in diese Länder abzuschieben.
       
       Um in besonders dramatischen Fällen zu helfen, gewähren evangelische und
       katholische Gemeinden Kirchenasyl. Dafür werden Asylsuchende in
       leerstehenden Pfarrwohnungen oder Gemeindehäusern untergebracht. Gerade in
       Dublin-Fällen ist das wirksam. Ausländerbehörden haben hier in der Regel
       sechs Monate Zeit, eine Abschiebung zu vollziehen. Gelingt das nicht, wird
       das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt. Das Kirchenasyl hilft, die
       Zeit zu überbrücken.
       
       Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 darf das
       BAMF die Dublin-Frist von Menschen, die im Kirchenasyl untergebracht sind,
       nicht mehr verlängern. Vorher hatte die Behörde immer wieder argumentiert,
       dass eine Unterbringung in Kirchenräume einem Untertauchen gleichkäme und
       so eine Verlängerung der Frist auf 18 Monate begründet.
       
       Im vergangenen Jahr wurden knapp 3.000 Menschen durch Kirchenasyl laut BAMF
       vor einer Abschiebung geschützt. Das sind doppelt so viele wie 2017. Manche
       sagen, das sei Folge einer härteren Abschiebepraxis. Andere meinen, die
       Kirchen würden es übertreiben.
       
       Auf taz-Anfrage äußern sich die Innenministerien mehrerer Bundesländer
       angesichts der steigenden Zahlen kritisch. Aus Hessen heißt es etwa, die
       Kirchen würden nicht nur Personen in Notlagen helfen, sondern auch
       „politische Akzente“ setzen. Auch die CDU geht auf Angriff. Mehrmals
       ermahnte die christlich demokratische Partei die Kirchen in den letzten
       Monaten zu politischer Neutralität, nachdem diese den Migrationskurs der
       Union kritisierte.
       
       Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) forderte Ende April im Interview
       mit der Bild am Sonntag, dass sich die Kirche weniger zu tagespolitischen
       Themen äußern solle, sonst drohe sie zur austauschbaren NGO zu werden. Der
       Berliner CDU-Politiker Kurt Wansner bezeichnete die evangelische Kirche
       kürzlich gar als „linksgrüne Schlepperbande“.
       
       ## Keine rechtliche Grundlage für Kirchenasyl
       
       Eine rechtliche Grundlage für das Kirchenasyl gibt es nicht, die Praxis
       wird von den Behörden aus Respekt vor ihrer langen Tradition toleriert. In
       Deutschland gewähren Gemeinden Asylsuchenden seit den 1980er Jahren Schutz.
       2015 vereinbarten Kirchen und BAMF nach zunehmenden Konflikten ein
       Verfahren. Die Kirchen müssen seitdem jeden Fall melden und in einem
       Härtefalldossier begründen, warum eine Abschiebung unzumutbar wäre. Dabei
       geht es fast ausschließlich um sogenannte Dublin-Fälle.
       
       Auf grundlegende Kritik am Dublin-System müssen die Kirchen im Dossier
       verzichten, sich auf den konkreten Fall beziehen. Im Gegenzug versprach das
       BAMF, die Argumente der Kirche zu prüfen, gegebenenfalls in das
       Asylverfahren einzutreten und das Kirchenasyl im Sinne seiner
       christlich-humanitären Tradition zu respektieren. Die Kirche ließ sich auf
       den Kompromiss ein und tauschte Systemkritik gegen die Hoffnung auf
       staatliche Anerkennung.
       
       ## Die Polizei kommt meistens nachts
       
       Zehn Jahre später ist vom gemeinsamen Verständnis nicht mehr viel übrig.
       Mindestens sieben Mal drangen Polizei oder Ausländerbehörden in den
       vergangenen anderthalb Jahren in die Schutzräume von Gemeinden ein, um
       Menschen gewaltsam aus dem Kirchenasyl zu holen. Meist umstellten die
       Beamten dabei nachts die Kirchenräume, in einem Fall wurde gar ein
       [3][Spezialeinsatzkommando hinzugezogen].
       
       Eine afghanische Frauenrechtlerin und ihre Kinder, Vater und Sohn aus
       Russland, die den Kriegsdienst verweigerten, und ein kurdisches Ehepaar
       waren davon betroffen. Unter anderem in Nordrhein-Westfalen,
       Rheinland-Pfalz und Hamburg kam es zu Räumungen und Abschiebungen. Aus den
       zuständigen Innenministerien der Länder heißt es, man habe lediglich
       geltendes Recht umgesetzt. Kirchenvertreter:innen sprechen von einem
       Tabubruch.
       
       Dazu kommt, dass das BAMF die Härtefalldossiers der Kirchen immer häufiger
       ablehnt. In nur 0,1 Prozent der Kirchenasylfälle erkannte die Behörde 2024
       eine besondere Härte an und trat ins Asylverfahren ein – insgesamt zwei
       Mal, wie eine taz-Anfrage an das BAMF ergab.
       
       Die Behörde argumentiert, man würde die meisten Härtefälle schon im
       regulären Dublin-Verfahren als solche erkennen. Außerdem würden Kirchen die
       Dossiers häufig zu spät oder gar nicht einreichen und darin einen
       „emotional-seelsorgerischen“ Maßstab anlegen. Die Kirchen halten dagegen.
       Das BAMF nutze vorgefertigte Textbausteine und prüfe die Fakten nicht. Die
       Behörde fordert, dass Gemeinden ein Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen
       auflösen, sobald das Härtefalldossier abgelehnt ist. Tun sie das nicht, sei
       eine Abschiebung aus kirchlichen Räumlichkeiten Entscheidung der
       zuständigen Ausländerbehörde, schreibt eine BAMF-Sprecherin auf
       taz-Anfrage.
       
       Bis vor Kurzem schreckten die Behörden davor noch zurück. Inzwischen
       scheint es, als fühlten sich Ausländerbehörden zum Teil ermutigt, eine
       Abschiebung aus dem Kirchenasyl durchzusetzen, sobald das BAMF ein
       Härtefalldossier der Kirchen abgelehnt hat. Eine Sprecherin der Hamburger
       Innenbehörde schreibt auf taz-Anfrage etwa: Die Abschiebung eines
       afghanischen Asylbewerbers aus dem Kirchenasyl [4][im vergangenen
       September] sei erfolgt, weil das BAMF nach Prüfung des Dossiers keinen
       individuellen Härtefall erkannt hatte.
       
       Sasus Knie schmerzen. Das kleine Zimmer, in dem sie die Kirche
       untergebracht hat, hat sie seit Wochen kaum verlassen. Einkäufe haben
       Freiwillige für sie erledigt, zur Ärztin konnte Sasu nur im Notfall. „Ich
       hätte eigentlich eine Therapie gebraucht, aber das ging nicht“, erzählt
       sie. Sie würde gerne eine Ausbildung als Krankenpflegerin machen oder
       Informatik studieren, sie will tanzen gehen und die Stadt erkunden, in der
       es von Studierenden wimmelt. Stattdessen waren die vergangenen Monate von
       ständiger Angst geprägt. „Sobald Blaulicht an meinem Fenster vorbeizieht,
       beginne ich am ganzen Körper zu zittern.“
       
       ## In Rumänien hat sie kaum eine Chance
       
       Eine Chance auf Asyl in Rumänien hätte Sasu kaum, ein Großteil der
       Asylanträge von Marokkaner:innen wird dort abgelehnt. Obwohl queere
       Menschen in Marokko Hasskriminalität ausgesetzt sind und [5][ihnen zudem
       Gefängnisstrafen drohen]. Sasu erzählt von einem Angriff, den sie in ihrer
       Heimatstadt Kenitra erlebte. „Ich war mit meinem Freund in der Stadt. Es
       war dunkel, wir haben uns zu sicher gefühlt und uns auf offener Straße
       geküsst.“ Plötzlich seien mehrere Männer auf sie zugerannt und hätten
       begonnen, sie mit Steinen zu bewerfen.
       
       Sasu hatte Glück und kam mit leichten Verletzungen davon. Weder der
       marokkanischen Polizei noch ihrer Familie konnte sie von dem Vorfall
       berichten. „Trans zu sein ist in Marokko eine Sünde. Nach dem Angriff
       wusste ich: Ich muss hier weg.“ Auch nach der Ankunft in Thüringen erlebte
       sie transfeindliche Übergriffe: im Bus, auf der Polizeistation, in der
       Erstaufnahmeeinrichtung. Nachdem die Ausländerbehörde ihre Abschiebung
       angekündigt hatte, wandte sie sich schließlich aus Verzweiflung an die
       Kirche.
       
       Der Turm der Jenaer Stadtkirche ragt in den grauen Maihimmel. Oben haben
       zwei junge Wanderfalken Unterschlupf gefunden. „Dort sind sie vor anderen
       Raubvögeln geschützt und können fliegen lernen“, erzählt Georg Elsner, der
       als Vorsitzender des Gemeindekirchenrats seit elf Jahren für die Arbeit
       rund ums Kirchenasyl zuständig ist. „Die Zeiten haben sich geändert“, sagt
       er. „Niemand kann mehr garantieren, dass nicht eines Nachts doch die
       Polizei vor der Tür steht, um die Menschen abzuschieben.“
       
       Fast jeden Tag erreichen den 70-Jährigen Mails und Anrufe von Menschen, die
       sich verzweifelt an die Kirche wenden. „Wir können nicht jedem helfen.“
       Zwölf Kirchenimmobilien stehen in Jena zur Verfügung, um Menschen
       unterzubringen – alle Plätze sind belegt. Zudem fehlt Geld. Den
       Asylsuchenden im Kirchenasyl werden meist die Leistungen gestrichen. Im
       Haushalt der Kirchengemeinde ist ein Budget für die Versorgung vorgesehen,
       ergänzt durch Spenden. Auch die Begleitung von Menschen im Kirchenasyl wird
       häufig von Vereinen oder Privatpersonen übernommen. Trotzdem komme die
       Gemeinde an ihre Grenzen, sagt Georg Elsner. Die Zahl der Kirchenasyle
       versuche man schon aus Kapazitätsgründen möglichst klein zu halten. Aber
       manchmal sei es unmöglich, Asylsuchende wegzuschicken: „Menschen in
       Notlagen zu helfen, ist die Pflicht des Christenmenschen.“
       
       ## Die Regeln werden weiter verschärft
       
       Dabei verstehe man das Kirchenasyl als Praxis, die geltendem Recht helfen
       soll, richtig zu funktionieren. Schon jetzt würden viele Asylsuchende in
       unzumutbare Umstände abgeschoben. Die angekündigten
       Asylrechtsverschärfungen der neuen Bundesregierung könnten die Situation
       noch verschärfen, meint Elsner. „Der Sound, den Herr Dobrindt anschlägt,
       hat nichts mehr mit christlichen Werten zu tun.“ Auch die Reform des
       Gemeinsamen Europäischen Asylsystems könnte es für Gemeinden komplizierter
       machen. In deren Rahmen sollen die Dublin-Fristen – der Zeitraum, in dem
       man in das EU-Land der ersten Einreise zurückgeschickt werden kann – auf
       bis zu 36 Monaten verlängert, Einspruchsmöglichkeiten weiter eingeschränkt
       werden.
       
       Vor dem Eingang des Büros, in dem Sasu sitzt, hat die Gemeinde ein
       pink-gelbes Kreuz angebracht. „Kreuz ohne Haken“ steht darauf. Dass ihr
       ausgerechnet die Kirche hilft, sei ein komisches Gefühl, meint Sasu.
       „Religion hat für mich als queere Person immer Gefahr bedeutet.“ Heute ist
       sie dankbar. „Für die Behörden bist du eine Zahl. Für die Kirche ein
       Mensch.“ Als sicheren Hafen würde Sasu das Kirchenasyl nicht beschreiben,
       eher als Rettungsinsel. „Eine ziemlich einsame Insel.“
       
       Gestern, erzählt Sasu, kam für sie eine gute Nachricht, in einem gelben
       Umschlag: Ihre Dublin-Frist ist abgelaufen, Deutschland übernimmt das
       Asylverfahren. Sie kann das Kirchenasyl jetzt verlassen. Ein paar Meter vom
       Büro entfernt spielt eine Punkband, der Klang der E-Gitarre dringt herein.
       Draußen ist eine Bühne aufgebaut, Menschen tanzen. Sasu tritt aus dem Büro,
       geht ein paar Schritte Richtung Bühne und beginnt im Takt zu wippen, mit
       den Fingern zu schnippen.
       
       Sie bleibt etwas abseits der Menschentraube stehen. „Ich will die Angst
       hinter mir lassen“, sagt Sasu. „Aber die Flucht, das Warten und die
       Unsicherheit haben mir meine Energie geraubt.“ In einigen Momenten habe sie
       gezweifelt, ob sie die Zeit im Kirchenasyl überstehen würde. „Das waren
       drei Monate, in denen ich die Luft angehalten habe“, sagt sie.
       
       Beginnt jetzt das Leben in Freiheit? Das, in dem man tanzen und studieren
       kann, ohne Sorge vor einer Abschiebung? Sasu zögert. Die Angst vor
       Blaulicht und nächtlichem Klingeln werde sie wohl weiterhin begleiten. „Ich
       hatte große Träume, Deutschland hat sie schrumpfen lassen.“
       
       8 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.ilga-europe.org/report/annual-review-2023/
   DIR [2] https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015133.pdf
   DIR [3] /Eskalierte-Abschiebung-in-Schwerin/!5981216
   DIR [4] /Kirchenasyl-gebrochen/!6036824
   DIR [5] https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Laenderkurzinformationen/2024/laenderkurzinfo-marokko-07-24-sogi.pdf?__blob=publicationFile&v=3
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Joscha Frahm
       
       ## TAGS
       
   DIR Asyl
   DIR Schwerpunkt Flucht
   DIR wochentaz
   DIR Kirchenasyl
   DIR Social-Auswahl
   DIR Kirchenasyl
   DIR Schwerpunkt Iran
   DIR Kirchenasyl
   DIR Migration
   DIR Kirchenasyl
   DIR Kirchenasyl
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Kirchenasyl in Berlin: Abschiebung trotz Kirchenasyl
       
       Ein afghanischer Konvertit wurde abgeschoben obwohl er unter Kirchenasyl
       stand. Ein Streit zwischen Hamburg und Berlin geht dem Fall voraus.
       
   DIR Familie und Flüchtlingsrat protestieren: Abschiebung in den Femizid?
       
       Bayern will am Mittwoch eine 67-Jährige in den Iran abschieben. Dabei
       wartet dort ihr Ex-Mann, der ihr nach Familienangaben mit dem Tod droht.
       
   DIR Kirchenasyl in Gefahr: Es braucht zivilen Menschenrechtsgehorsam
       
       Die Praxis des Kirchenasyls ist fundamental gefährdet. Gemeinden müssen
       dieses und andere bedrohte Grundrechte verteidigen.
       
   DIR Streit ums Kirchenasyl: Ein Pastor zwischen allen Stühlen
       
       An Thomas Lieberum zerren sowohl Bremens Innensenator als auch
       Aktivist:innen, die mit dem Kirchenasyl Politik machen wollen.
       
   DIR Rekordhoch beim Kirchenasyl – ein FAQ: Der Staat, die Kirchen und das Asyl
       
       Bremens SPD-Innensenator versuchte mehrmals, Menschen aus dem Kirchenasyl
       abzuschieben. Jetzt gibt es eine Einigung mit den evangelischen Kirchen.
       
   DIR Schutz für Geflüchtete: Dem Bruch lauter entgegentreten
       
       Ein virtuelles Treffen in Sachen Kirchenasyl findet positives
       Abschlussstatement. Berliner Bischof verteidigt das Recht, Geflüchtete zu
       schützen.