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       # taz.de -- Mangelnde Inklusion in Berlin: Behindert und ohne Schulplatz
       
       > Wohl 2.300 bis 2.800 Kinder mit Förderbedarf gehen in Berlin nicht oder
       > nur teilweise in die Schule. Denn die Schulen sind zu schlecht
       > ausgestattet.
       
   IMG Bild: Sich melden und mitmachen – dazu müssen Schüler*innen auch in die Schule gehen und am Unterricht teilnehmen dürfen
       
       BERLIN taz | Mehrere Tausend Kinder mit Behinderung gehen in Berlin gar
       nicht oder nicht durchgängig zur Schule. Und insbesondere Kindern mit
       Autismus kann das Schulsystem keinen dauerhaften Schulplatz sicherstellen.
       Das geht aus den Antworten der Bildungsverwaltung auf eine schriftliche
       Anfrage der Grünen-Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz hervor. Dazu kommt
       ein Dunkelfeld: Denn wie viele es genau sind, das kann auch die
       Bildungsverwaltung nicht genau sagen.
       
       Die Bildungsverwaltung nennt in ihrer Antwort zwar eine Zahl von 2.300 bis
       2.800 Kindern, die im vergangenen Jahr „verkürzt, unregelmäßig oder kaum
       bis gar nicht beschult“ worden waren. Danach hatte die Verwaltung die
       Schulen vor gut einem Jahr, im Mai 2024, gefragt. Allerdings seien die
       Antworten nicht statistisch auswertbar gewesen. Denn die Schulen hätten die
       zwei (!) Fragen „unterschiedlich interpretiert und beantwortet“. Außerdem
       hatte sich nur ein Teil der angeschriebenen Schulen zurückgemeldet.
       
       Für 1.500 bis 1.900 dieser Schüler*innen könne eine „unregelmäßige
       Beschulung“ angenommen werden. Bei 600 bis 700 dieser Schüler*innen
       nimmt die Verwaltung an, dass sie wenig bis gar nicht beschult wurden. Die
       Verwaltung weist auch darauf hin, dass damit wohl knapp 1 Prozent aller
       Schüler*innen in Berlin betroffen sei. „Weit über 99 Prozent aller
       Schülerinnen und Schüler wurden vollumfänglich beschult“, schreiben sie.
       
       ## Sonderpädagog*innen fehlen
       
       Allerdings sind es vor allem Kinder mit dem sonderpädagogischen
       Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ und/oder Schüler*innen mit einer
       Diagnose „Autismus-Spektrum-Störung“, bei denen die Verwaltung eine
       „unregelmäßige Beschulung“ annimmt. Insgesamt seien 15 Prozent aller
       Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Geistige
       Entwicklung“ „unregelmäßig, verkürzt oder kaum bis gar nicht beschult“.
       
       Der Grund für einen (teilweisen) Verlust des Schulplatzes sei bei 1.700 bis
       2.100 Kindern das Verhalten, bei 500 bis 600 Schüler*innen
       „unzureichende Gesundheits- und Pflegeleistungen“. Oder umgekehrt: Es gibt
       nicht genug Sonderpädagog*innen, um Kinder angemessen und nach ihren
       Bedürfnissen zu betreuen, und die Schulen sind räumlich zu beengt oder in
       zu schlechtem Zustand, um Kindern mit Behinderungen ein angemessenes
       Lernumfeld zu bieten. Die Verwaltung nennt hier „fehlende „Rückzugsräume
       infolge der zunehmenden Verdichtung der Schulen“ sowie eine „eingeschränkte
       Belastbarkeit“ der Schüler*innen.
       
       Das Berliner Bündnis für schulische Inklusion fordert seit Langem, das
       Recht auf inklusive Bildung umzusetzen.
       
       2 Jun 2025
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Schleiermacher
       
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