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       # taz.de -- Beitragsbemessungsgrenze: SPD erwägt Erhöhung der Gesundheitsbeiträge
       
       > Aus der SPD kommt der Vorschlag für eine höhere Beitragsbemessungsgrenze
       > der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr zahlen müssten Gutverdiener.
       
   IMG Bild: Der Gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag Christos Pantazis (SPD)
       
       Berlin dpa | Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis schlägt vor, dass
       Gutverdiener mehr in die [1][gesetzliche Krankenversicherung] einzahlen.
       Konkret plädierte er in der „Bild“ für eine Erhöhung der
       Beitragsbemessungsgrenze um rund 2.500 Euro, um die angespannte Finanzlage
       der Versicherungen zu stabilisieren. „Eine Anpassung der
       Beitragsbemessungsgrenze – etwa auf das Niveau der Rentenversicherung –
       kann ein Beitrag zur finanziellen Entlastung der Krankenkassen sein, ohne
       die Versicherten über Gebühr zu belasten“, sagte Pantazis, der
       gesundheitspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag ist.
       
       Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei
       5.512,50 Euro monatlich, die der Rentenversicherung bei 8.050 Euro. Die
       Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den maximalen Bruttolohn, bis zu dem
       Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Einkommen oberhalb dieser
       Grenze bleibt beitragsfrei.
       
       Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, plädiert in der
       „Bild“ ebenfalls für eine Anhebung: „Neben umfassenden Strukturreformen ist
       es richtig, die Beitragsbemessungsgrenze zusammen mit der
       Versicherungspflichtgrenze stufenweise auf das Niveau der gesetzlichen
       Rentenversicherung anzuheben.“
       
       Beim Sozialverband SoVD trifft der Vorschlag auf Zustimmung. Die
       Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sagte: „Der SoVD fordert schon
       seit vielen Jahren, die Versicherungspflichtgrenzen anzuheben und die
       Beitragsbemessungsgrenze zumindest auf das Niveau der gesetzlichen
       Rentenversicherung anzupassen. Darum begrüßen wir diesen Vorstoß.“
       
       7 Jun 2025
       
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