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       # taz.de -- Wahl der Verfassungsrichter: Notfalls mit der AfD
       
       > Weil die Union nicht mit der Linkspartei reden will, wird es bei den
       > Verfassungsrichterwahlen am Freitag eventuell auf AfD-Stimmen ankommen.
       
   IMG Bild: Braucht neue Köpfe: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       
       Der Bundestag wird am Freitag voraussichtlich drei neue
       Verfassungsrichter:innen wählen. Für alle zeichnet sich die
       notwendige Mehrheit ab, teilweise mit Stimmen der AfD und der Linken. Die
       Union hofft derweil, dass eine „gute Anwesenheit“ der Abgeordneten
       ausreicht.
       
       Die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts werden zur Hälfte von
       Bundestag und Bundesrat gewählt. Zufällig werden diesen Sommer drei
       Positionen frei, die vom Bundestag zu wählen sind. Erforderlich ist eine
       Zweidrittelmehrheit. Die Vorschlagsrechte sind seit einigen Jahren nach der
       Formel 3:3:1:1 verteilt. Das heißt, dass Union und SPD je drei
       Richter:innen pro Senat vorschlagen können und Grüne und FDP je ein:e.
       Im alten Bundestag sicherte die Formel auch die Mehrheit für die
       Kandidat:innen.
       
       Bei der anstehenden Paket-Wahl schlägt die CDU/CSU Günter Spinner vor, er
       ist Richter am Bundesarbeitsgericht. Die SPD nominierte die
       Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold. Sie
       sollen die ausscheidenden Richter:innen Josef Christ, Doris König und
       Ulrich Maidowski ersetzen.
       
       Die Richterwahl ist diesmal besonders spannend, weil die FDP dem Bundestag
       nicht mehr angehört und CDU/CSU, SPD und Grüne zusammen nicht die
       erforderliche Zweidrittelmehrheit haben. Wenn alle Abgeordneten mitstimmen,
       fehlen sieben Stimmen, die von Linken oder der AfD kommen müssten.
       
       Am Montagabend haben die drei Kandidat:innen die erste Hürde genommen.
       Der zwölfköpfige Wahlausschuss des Bundestags nominierte sie für die
       Abstimmung am Freitag. Das aber ist keine Garantie, dass die notwendige
       Mehrheit auch im Plenum zustande kommt.
       
       Die Linke hat inzwischen bekräftigt, dass sie den von der Union
       vorgeschlagenen Günter Spinner nur mitwählt, wenn die Union zu einem
       Gespräch mit der Linken bereit ist. „Die Union weiß, wo sie anrufen kann“,
       sagte die Abgeordnete Clara Bünger am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“.
       
       Einen solchen Anruf schließt die Union aber aus. „Wir werden nicht auf die
       Linke zugehen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der
       CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger. Er verwies darauf, dass der
       Unions-Kandidat Spinner Mitte Mai auch vom Bundesverfassungsgericht
       vorgeschlagen wurde. Die Linke könne einem solchen Kandidaten auch ohne
       Vorbedingung zustimmen.
       
       Die Zweidrittelmehrheit für Spinner ist auf jeden Fall gesichert, weil die
       AfD erklärt hat, sie werde Spinner wählen – ohne jede Bedingung. Spinner
       wäre dann der erste Verfassungsrichter, der nur dank Unterstützung der AfD
       ins Amt kommt.
       
       Das will die CDU/CSU aber dadurch verhindern, dass von ihrer Seite am
       Freitag alle Abgeordneten bei der Wahl anwesend sind. Bei „guter
       Anwesenheit“ könnten CDU/CSU, SPD und Grüne Spinner auch allein bestätigen.
       
       ## Auch die SPD-Kandidatin sorgt für Diskussionen
       
       Auch die SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf kann am Freitag mit einer
       Zweidrittelmehrheit rechnen, da sie von den Linken mitgewählt wird. Nachdem
       sich die CDU/CSU-Fraktionsspitze um Jens Spahn noch einmal für die Wahl von
       Brosius-Gersdorf eingesetzt hat, wird es aus der Unionsfraktion wohl nur
       wenige Abweichler:innen geben. Brosius-Gersdorf war aus der Union
       vorgeworfen worden, [1][sie halte die Entkriminalisierung von Abtreibungen
       für möglich].
       
       Allerdings hat die Unionsspitze durchgesetzt, dass Brosius-Gersdorf nicht,
       wie eigentlich geplant, Vizepräsidentin wird. Das heißt, sie wird 2030 auch
       nicht Nachfolgerin von Stephan Harbarth als Präsidentin des
       [2][Bundesverfassungsgerichts]. Die Rolle der Vizepräsidentin übernimmt nun
       voraussichtlich die dritte Kandidatin, Ann-Katrin Kaufhold, die auch von
       der SPD vorgeschlagen wurde. Kaufhold ist eine Rechtsprofessorin aus
       München, die sich auf Klimaschutz und Finanzmarktaufsicht spezialisiert
       hat. Ihre Habilitation widmete sie der „Systemaufsicht“, was ja ganz gut zu
       einer Verfassungsrichterin passt.
       
       8 Jul 2025
       
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