# taz.de -- Karlsruhe kippt Postdoc-Regel
> Berliner Hochschulen müssen doch keine Entfristungszusagen geben
Von Ralf Pauli
Im Jahr 2021 beschloss Berlin ein bundesweit einzigartiges Hochschulgesetz.
Es verpflichtete die staatlichen Hochschulen, befristet angestellten
promovierten Forscher:innen – sogenannten Postdocs – eine Dauerstelle
zuzusagen. Damit wollte die damalige rot-rot-grüne Landesregierung die hohe
Befristungsquote an den Hochschulen senken. Die Humboldt-Universität jedoch
sah die Kompetenz des Landes übertreten und reichte Verfassungsbeschwerde
in Karlsruhe ein – mit Erfolg.
Am Donnerstag erklärte das Bundesverfassungsgericht den umstrittenen Passus
im Berliner Hochschulgesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar und
nichtig. Aus Sicht der Richter:innen greife der Passus in das Grundrecht
auf Freiheit der Wissenschaft ein.
Der Deutsche Hochschulverband begrüßte die Entscheidung. Es sei gut, dass
ausschließlich der Bund über gesetzliche Regeln zu Dauer und Beendigung von
Arbeitsverhältnissen an staatlichen Hochschulen bestimmen könne, sagte
Geschäftsführerin Yvonne Dorf.
Andreas Keller von der Bildungsgewerkschaft GEW hingegen nannte es
bedauerlich, dass Karlsruhe in seinem Urteil den Ländern enge Grenzen
setze, was die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der
Wissenschaft angehe. Keller forderte den Bund auf, nun mit einer
„wasserdichten bundesgesetzlichen Regelung“ die Weichen für mehr
Dauerstellen an Hochschulen zu stellen.
Für Forscher:innen in Berlin hat das Urteil keine unmittelbaren
Auswirkungen. Die Postdoc-Regelung wurde wegen juristischer Bedenken
mehrfach ausgesetzt – im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes von CDU und
SPD kommt der Passus nicht mehr vor. (mit dpa)
[1][berlin]
11 Jul 2025
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