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       # taz.de -- Karlsruhe kippt Postdoc-Regel
       
       > Berliner Hochschulen müssen doch keine Entfristungszusagen geben
       
       Von Ralf Pauli
       
       Im Jahr 2021 beschloss Berlin ein bundesweit einzigartiges Hochschulgesetz.
       Es verpflichtete die staatlichen Hochschulen, befristet angestellten
       promovierten Forscher:innen – sogenannten Postdocs – eine Dauerstelle
       zuzusagen. Damit wollte die damalige rot-rot-grüne Landesregierung die hohe
       Befristungsquote an den Hochschulen senken. Die Humboldt-Universität jedoch
       sah die Kompetenz des Landes übertreten und reichte Verfassungsbeschwerde
       in Karlsruhe ein – mit Erfolg.
       
       Am Donnerstag erklärte das Bundesverfassungsgericht den umstrittenen Passus
       im Berliner Hochschulgesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar und
       nichtig. Aus Sicht der Richter:innen greife der Passus in das Grundrecht
       auf Freiheit der Wissenschaft ein.
       
       Der Deutsche Hochschulverband begrüßte die Entscheidung. Es sei gut, dass
       ausschließlich der Bund über gesetzliche Regeln zu Dauer und Beendigung von
       Arbeitsverhältnissen an staatlichen Hochschulen bestimmen könne, sagte
       Geschäftsführerin Yvonne Dorf.
       
       Andreas Keller von der Bildungsgewerkschaft GEW hingegen nannte es
       bedauerlich, dass Karlsruhe in seinem Urteil den Ländern enge Grenzen
       setze, was die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der
       Wissenschaft angehe. Keller forderte den Bund auf, nun mit einer
       „wasserdichten bundesgesetzlichen Regelung“ die Weichen für mehr
       Dauerstellen an Hochschulen zu stellen.
       
       Für Forscher:innen in Berlin hat das Urteil keine unmittelbaren
       Auswirkungen. Die Postdoc-Regelung wurde wegen juristischer Bedenken
       mehrfach ausgesetzt – im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes von CDU und
       SPD kommt der Passus nicht mehr vor. (mit dpa)
       
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       11 Jul 2025
       
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