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       # taz.de -- Koalition erzielt keine Einigung: Keine Senkung von Stromsteuer für private Verbraucher
       
       > Nach stundenlangen Verhandlungen konnte sich die Bundesregierung nicht
       > darauf einigen, die Stromkosten für alle zu senken. Bei der Mütterrente
       > gab es dagegen eine Einigung.
       
   IMG Bild: Markus Söder, Friedrich Merz und Lars Klingbeil nach der ersten Sitzung des Koalitionsausschusses Ende Mai
       
       Berlin afp/Reuters | Der Koalitionsausschuss der schwarz-roten
       Bundesregierung hat sich nicht auf eine baldige Senkung der Stromsteuer für
       Privatleute einigen können. Trotz des Drängens aus der Union in den
       vergangenen Tagen blieb es nach sechsstündigen Beratungen am Mittwochabend
       bei den bisher im Kabinett gefassten Beschlüssen. Die Koalitonspartner
       betonten in einem Beschlusspapier, „weitere Entlastungsschritte“ auch für
       Privatleute und die gesamte Wirtschaft sollten zwar folgen, aber erst,
       „sobald finanzielle Spielräume bestehen“.
       
       [1][In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, die
       Stromsteuer möglichst schnell „für alle“ zu senken.] Die Bundesregierung
       hatte aber vergangene Woche beschlossen, die Stromsteuer zunächst nur für
       das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu
       verringern.
       
       Aus der Union waren daraufhin Forderungen gekommen, auch Privatleute
       einzubeziehen. Dafür wären aber im Jahr 2026 5,4 Milliarden Euro nötig.
       Offensichtlich fanden die Koalitionspartner am Mittwoch keine Möglichkeit,
       dies zu finanzieren.
       
       In dem Beschlusspapier wird neben der Stromsteuersenkung für das
       produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft im Energiebereich
       erneut auf andere beschlossene Maßnahmen verwiesen, die teilweise auch
       privaten Verbrauchern zugute kommen. Dabei geht es um die geplante
       Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die Teilübernahme der
       Übertragungsentgelte.
       
       ## Einigung bei der Mütterrente
       
       „Dies ist in der Jahreswirkung eine Entlastung von ca. zehn Milliarden Euro
       für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft“, heißt es in dem
       Koalitionsbeschluss. Damit würden „alle Verbraucherinnen und Verbraucher,
       Privathaushalte und Familien bereits um bis zu drei Cent pro Kilowattstunde
       entlastet. Dies bedeutet für eine vierköpfige Familie eine Entlastung von
       bis zu 100 Euro pro Jahr.“
       
       Unterdessen konnten die Spitzen der schwarz-roten Koalition darauf
       verständigen, [2][dass die Ausweitung der Mütterrente für vor 1992 geborene
       Kinde]r ab 2027 und damit ein Jahr früher als bisher geplant greifen soll.
       „Sofern eine technische Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich
       ist, wird die Mütterrente rückwirkend ausgezahlt“, heißt es in einem
       dreiseitigen Ergebnispapier des Koalitionsausschusses. Eltern von vor 1992
       geborenen Kindern bekommen dann drei statt derzeit zweieinhalb Jahre
       Erziehungszeit bei der Rente angerechnet.
       
       Damit setzte sich offenkundig die CSU mit ihrer Forderung durch. Der erste
       Entwurf von Arbeitsministerin und Co-SPD-Chefin Bärbel Bas für das
       Rentenpaket sah ein Inkrafttreten erst 2028 vor. Das wurde damit begründet,
       dass die Deutsche Rentenversicherung die Zeit bis dahin benötige, ihre
       Computerprogramme anzupassen und etwa zehn Millionen Renten neu zu
       berechnen. Bei der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder steigt die
       monatliche Rente pro Kind um rund 20 Euro.
       
       Die Kosten dafür sollen mit jährlich etwa fünf Milliarden Euro aus dem
       Bundeshaushalt finanziert werden. Das Vorziehen der Wirksamkeit auf das
       Jahr 2027 vergrößert die Milliardenlücken in der Finanzplanung von
       Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Darin klafft für die Jahre 2027 und
       2028 zusammengenommen schon ein Loch von rund 78 Milliarden Euro.
       
       3 Jul 2025
       
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