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       # taz.de -- Verurteilung zweier Tierschützer: Don’t shoot the messenger
       
       > Das Urteil gegen zwei Tierrechtler wegen Videos aus einem Schlachthof ist
       > unverhältnismäßig – ihre Aufnahmen zeigen furchtbare Tierqualen.
       
   IMG Bild: In Schlachthöfen erleiden die Tiere oft einen qualvollen Todeskampf
       
       Das [1][Urteil des Landgerichts Oldenburg] gegen zwei Tierrechtler wegen
       heimlicher Aufnahmen in einem Schlachthof ist unangemessen. Die Videos
       haben der Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie qualvoll die meisten
       Schweine in Deutschland vor der Tötung betäubt werden. Damit haben die
       Aktivisten auf einen eklatanten Missstand aufmerksam gemacht. Um solche
       Tierquälerei sollte sich die Justiz kümmern, statt jetzt die Überbringer
       der schlechten Nachricht mit Zahlungen an den Schlachthof zu bestrafen.
       
       [2][In dem Fall aus Niedersachsen] geht es um die Betäubung mit
       Kohlendioxid: Die Tiere fahren in „Gondeln“ genannten Käfigen in eine Grube
       mit mindestens 80 Prozent CO2. Sie haben Forschern zufolge das Gefühl, zu
       ersticken, geraten in Panik, reißen die Schnauzen nach oben, knallen gegen
       die Gitterstäbe, schreien. Auf den Schleimhäuten bildet das Gas Kohlensäure
       und verursacht [3][schwerste Schmerzen]. Diesen Todeskampf dokumentieren
       die Bilder der Aktivisten eindrucksvoll.
       
       Die Videos wurden im Fernsehen gezeigt. Das ist nötig, damit die
       Öffentlichkeit sich eine Meinung bilden kann über die Zustände in vielen
       Schlachthöfen. Die Aktion der Tierrechtler ist auch eine Reaktion auf die
       fehlende Transparenz der Fleischbranche. Die taz und andere Medien hatten
       immer wieder Schlachtunternehmen gebeten, [4][die CO2-Betäubung] sehen zu
       können. Und immer wieder gab es Absagen.
       
       Der Grund ist offensichtlich: Die Firmen wissen, dass viele Menschen diese
       Tierqualen abscheulich finden würden, wenn sie denn von ihnen wüssten. Die
       Unternehmen wollen auch nicht in [5][tierfreundlichere Alternativen] etwa
       mit dem Gas Argon investieren. Fachkreisen ist all das seit Jahren bekannt,
       aber das reicht nicht, um genügend politischen Druck für Reformen
       aufzubauen.
       
       Das Gericht hätte die Videos als wichtigen Beitrag zu einer öffentlichen
       Debatte anerkennen können, der kaum auf anderem Wege hätte entstehen
       können. Die Aktivisten haben wohlgemerkt keine Gewalt angewendet, um in den
       Schlachthof einzudringen. Diese Argumente sollten eine Korrektur des
       Urteils ermöglichen.
       
       16 Jul 2025
       
       ## LINKS
       
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   DIR [2] /Tieraktivismus/!6098260
   DIR [3] /Tiermediziner-ueber-das-Schlachten/!5411010
   DIR [4] /Forschung-soll-Schlachten-sanfter-machen/!6096435
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