# taz.de -- Verurteilung zweier Tierschützer: Don’t shoot the messenger
> Das Urteil gegen zwei Tierrechtler wegen Videos aus einem Schlachthof ist
> unverhältnismäßig – ihre Aufnahmen zeigen furchtbare Tierqualen.
IMG Bild: In Schlachthöfen erleiden die Tiere oft einen qualvollen Todeskampf
Das [1][Urteil des Landgerichts Oldenburg] gegen zwei Tierrechtler wegen
heimlicher Aufnahmen in einem Schlachthof ist unangemessen. Die Videos
haben der Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie qualvoll die meisten
Schweine in Deutschland vor der Tötung betäubt werden. Damit haben die
Aktivisten auf einen eklatanten Missstand aufmerksam gemacht. Um solche
Tierquälerei sollte sich die Justiz kümmern, statt jetzt die Überbringer
der schlechten Nachricht mit Zahlungen an den Schlachthof zu bestrafen.
[2][In dem Fall aus Niedersachsen] geht es um die Betäubung mit
Kohlendioxid: Die Tiere fahren in „Gondeln“ genannten Käfigen in eine Grube
mit mindestens 80 Prozent CO2. Sie haben Forschern zufolge das Gefühl, zu
ersticken, geraten in Panik, reißen die Schnauzen nach oben, knallen gegen
die Gitterstäbe, schreien. Auf den Schleimhäuten bildet das Gas Kohlensäure
und verursacht [3][schwerste Schmerzen]. Diesen Todeskampf dokumentieren
die Bilder der Aktivisten eindrucksvoll.
Die Videos wurden im Fernsehen gezeigt. Das ist nötig, damit die
Öffentlichkeit sich eine Meinung bilden kann über die Zustände in vielen
Schlachthöfen. Die Aktion der Tierrechtler ist auch eine Reaktion auf die
fehlende Transparenz der Fleischbranche. Die taz und andere Medien hatten
immer wieder Schlachtunternehmen gebeten, [4][die CO2-Betäubung] sehen zu
können. Und immer wieder gab es Absagen.
Der Grund ist offensichtlich: Die Firmen wissen, dass viele Menschen diese
Tierqualen abscheulich finden würden, wenn sie denn von ihnen wüssten. Die
Unternehmen wollen auch nicht in [5][tierfreundlichere Alternativen] etwa
mit dem Gas Argon investieren. Fachkreisen ist all das seit Jahren bekannt,
aber das reicht nicht, um genügend politischen Druck für Reformen
aufzubauen.
Das Gericht hätte die Videos als wichtigen Beitrag zu einer öffentlichen
Debatte anerkennen können, der kaum auf anderem Wege hätte entstehen
können. Die Aktivisten haben wohlgemerkt keine Gewalt angewendet, um in den
Schlachthof einzudringen. Diese Argumente sollten eine Korrektur des
Urteils ermöglichen.
16 Jul 2025
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## AUTOREN
DIR Jost Maurin
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