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       # taz.de -- Regenbogenfamilien in Italien: Alles Familie
       
       > Lesbische Paare haben in Italien ein Grundsatzurteil erstritten: Ein Kind
       > kann in seiner Geburtsurkunde zwei Mütter haben. Die Frauen der „Prozesse
       > von Padua“.
       
   IMG Bild: Aus dem Schatten heraus treten: Es ist nicht so leicht, in Italien eine Regenbogenfamilie zu gründen
       
       Guarda, guarda!“ – „Schau mal!“ Caterina flitzt mit einem Ball über die
       Terrasse. Das Wort „guarda“ hat sie neu gelernt und nutzt es als
       Platzhalter für alles, was sie noch nicht sagen kann. Bei jeder Bewegung
       wippen ihre blonden Locken mit. Das Blond hat sie von ihrem dänischen
       Samenspender, die Locken aber sind von Mamma Valentina.
       
       Caterinas zweite Mamma ist Daniela. Die Familie lebt in Norditalien. Als
       Caterina im Mai 2022 auf die Welt kam, lagen zwischen Valentinas ersten
       Wehen und der Geburt fast zwei Tage. Daniela durfte dabei sein,
       Sonderurlaub bekam sie nicht. Väter dürfen in Italien nach der Geburt ihrer
       Kinder zehn Tage lang zu Hause bleiben. Daniela ging nach Valentinas
       Entbindung nach Hause, schlief eine Stunde und fuhr zur Arbeit. Sie ist
       Lehrerin an einer Grundschule. Als sie Valentina später im Krankenhaus
       besuchen wollte, durfte sie nicht auf die Station. Wegen Covid-19 hatten
       damals nur die Väter der Neugeborenen Zutritt.
       
       Gabriele ist sieben Jahre alt. Auch er hat zwei Mütter, Barbara und
       Sabrina. Gabriele findet es nervig, dass manche Kinder – und Erwachsene –
       einfach nicht verstehen wollen, dass er keinen Papa hat, sondern zwei
       Mamas. Bei der Anmeldung in der Vorschule vergewisserten sich Barbara und
       Sabrina, dass es keine Probleme geben würde. Man sei offen gegenüber der
       Familie, versicherte die Schulleiterin. Am Vatertag musste Gabriele
       trotzdem ein Bild für seinen „Papà“ malen, obwohl es den für ihn gar nicht
       gibt.
       
       Derartige Situationen kennen auch Franca und Ilaria zur Genüge. Ihre
       Tochter Matilde ist fast sechs Jahre alt. Ihr großes orange-rotes Haus
       teilen sie sich mit Nonna Bianca, Ilarias Mutter. Sie nennen es „la casa
       delle donne“ – das Haus der Frauen. Aus ihrem näheren Umfeld erfahren sie
       viel Unterstützung. Bianca kann das Unverständnis und die Ablehnung, die
       die Mütter erfahren, nicht nachvollziehen. „Kinder brauchen Liebe und
       Bezugspersonen. Aber ob das ein Mann oder eine Frau ist? Das ist das
       geringste Problem“, sagt sie.
       
       Diverse Lebensmodelle, wie sie diese drei Familien leben, sind in der
       italienischen Mehrheitsgesellschaft unterrepräsentiert. Die Mütter
       erzählen, dass sie oft mit Unverständnis zu kämpfen haben. Samenspende und
       künstliche Befruchtung sind in Italien nur Paaren von Mann und Frau
       erlaubt. Die beiden müssen verheiratet sein oder zumindest bereits lange
       zusammenleben. Die „Ehe für alle“ gibt es in Italien nicht. Viele lesbische
       Paare bekommen ihre Kinder mithilfe von künstlicher Befruchtung im Ausland.
       Beim Ultraschall während der Schwangerschaft wurde Valentina von ihrer
       Ärztin gefragt, warum sie und Daniela nicht einfach „so getan“ hätten, als
       wären sie hetero, um die künstliche Befruchtung in Italien durchführen zu
       lassen.
       
       Seit der Wahl im September 2022 hat sich die Lage für queere Paare noch
       verschlechtert. Bereits im Wahlkampf hatte [1][Giorgia Meloni angekündigt,
       als Ministerpräsidentin gegen die „LGBTIQ+-Lobby“] vorgehen und die
       „traditionelle Familie“ schützen zu wollen. Sie versprach, queere Themen
       aus Bildungseinrichtungen zu verbannen, und bezeichnete sie als
       „Abscheulichkeiten“.
       
       Im Oktober 2022 wies das Innenministerium Bürgermeister*innen an, im
       Ausland geborene Kinder gleichgeschlechtlicher Paare nur mit dem
       biologischen Elternteil zu registrieren. Ende 2024 erließ die italienische
       Regierung ein Gesetz, das die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft im
       Ausland unter Strafe stellt. Mehrheitlich wird eine Leihmutterschaft von
       heterosexuellen Paaren in Anspruch genommen. Aber in der queeren Community
       löste dieses Gesetz besonderen Protest aus, weil es schwulen Paaren so de
       facto unmöglich gemacht wird, Kinder zu bekommen.
       
       Italien bewege sich rückwärts, finden Franca und Ilaria. Sie haben das
       Gefühl, dass sich seit der Wahl die Stimmung gegenüber queeren Menschen
       verändert habe im Land. Der offene Hass vonseiten der Regierung bewirke ein
       Sicherheitsgefühl bei denjenigen, die gegen queere Menschen hetzen,
       berichten die Mütter. Wer queerfeindlich sei, fühle sich jetzt darin
       bestätigt. Ein italienisches Phänomen sei das jedoch nicht. Die Tendenz
       reihe sich vielmehr ein in eine internationale Entwicklung. Die Rechte der
       LGBTIQ+-Community würden in den letzten Jahren in vielen Ländern von
       staatlicher Seite angegriffen, sei es in Ungarn, Polen oder den USA.
       
       ## Die Prozesse von Padua
       
       Besonderes Aufsehen erregten die Prozesse von Padua, von denen auch
       Valentina und Daniela, Barbara und Sabrina und Franca und Ilaria betroffen
       waren. Auf den Geburtsurkunden ihrer Kinder waren jeweils beide Mütter als
       Elternteile eingetragen worden. Im Frühsommer 2023 forderte die
       Staatsanwaltschaft der norditalienischen Stadt, die nichtleiblichen Mütter
       aus bereits ausgestellten Geburtsurkunden zu streichen.
       
       In den gesetzlichen Bestimmungen zu Geburtsurkunden in Italien wurden
       gleichgeschlechtliche Elternpaare bis dato nicht erwähnt. Sie einzutragen
       war weder erlaubt noch verboten. Meist wird nur die leibliche Mutter
       eingetragen, der Vater gilt offiziell als unbekannt. Einige italienische
       Gemeinden tragen jedoch zwei Mütter in Urkunden ein, Padua ist eine davon.
       Sergio Giordani ist seit 2017 Bürgermeister der Stadt und hat diese
       Möglichkeit kurz nach seinem Amtsantritt eingeführt, „weil das Interesse
       der Kinder allem voransteht“, wie er damals erklärte.
       
       Gabriele ist im April 2018 geboren, da war Bürgermeister Giordani gerade
       zehn Monate im Amt. Seine Mütter Barbara und Sabrina hatten bei einer
       LGBTIQ+-Organisation rechtliche Beratung gesucht. Im Standesamt angekommen,
       lief alles überraschend reibungslos. „Wir konnten es gar nicht glauben“,
       erinnert sich Sabrina. „Die waren sehr freundlich und sagten nur:,Kein
       Problem, kommen Sie ruhig herein.'“
       
       In Italien können Eltern ihre Neugeborenen in der Gemeinde registrieren
       lassen, in der sie selbst gemeldet sind oder dort, wo das Kind geboren ist.
       Einige Paare wie Valentina und Daniela haben bewusst dafür gesorgt, dass
       ihre Kinder im Krankenhaus in Padua zur Welt kommen. Die Frauen leben in
       Vicenza, knapp 40 Kilometer westlich von Padua. Die dort ausgestellte
       Geburtsurkunde konnten die Mütter nach Vicenza übertragen lassen.
       
       Doch ohne klare Rechtslage waren die mit zwei Müttern ausgestellten
       Geburtsurkunden anfechtbar. Im Mai 2023 kündigte die Staatsanwaltschaft
       Padua an, alle in der Stadt eingetragenen nicht-leiblichen Mütter
       rückwirkend aus den Geburtsurkunden streichen zu lassen. Die Begründung: Im
       Gesetz sei nur von der biologischen Mutter und dem biologischen Vater die
       Rede.
       
       Mitte November 2023 begannen die Anhörungen im Kommunalgericht in Padua. Im
       März 2024 urteilte das Gericht, dass die Mütter nicht aus bestehenden
       Geburtsurkunden entfernt werden dürften. Das Innenministerium legte
       daraufhin Berufung gegen das Urteil ein. Der Prozess ging ans
       Oberlandesgericht in Venedig, das sich wenige Monate später für nicht
       zuständig erklärte. Daraufhin lagen die Fälle beim italienischen
       Verfassungsgericht.
       
       Am 22. Mai 2025 fiel das Urteil: Das Gericht erklärte die Forderung der
       Staatsanwaltschaft für verfassungswidrig. Die Namen auch der
       nichtbiologischen Mütter müssten in der Geburtsurkunde vermerkt bleiben.
       Das Urteil betrifft 37 Geburtsurkunden, die in Padua ausgestellt wurden.
       Von nun an gilt: In Italien darf es nicht verboten werden, zwei Mütter in
       die Geburtsurkunden einzutragen. Damit erkennt der Staat nichtbiologische
       Mütter als Elternteile an.
       
       Die Mütter bezeichnen den Sieg vor Gericht als historisch. Auf Instagram
       teilen Valentina und Daniela Fotos, die sie gemeinsam mit anderen
       Betroffenen jubelnd vor dem Gerichtssaal zeigen. Es sei das Ende eines
       langen Kampfes, wie sie sagen. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft
       bezeichnen sie als „institutionelle Gewalt“, die Zeit der Prozesse als
       „psychische Belastungsprobe“.
       
       Barbara und Sabrina sitzen auf der blauen Couch in ihrem Wohnzimmer.
       Während sie von den Prozessen erzählen, bahnt sich Katze Mimi ihren Weg
       über die Armlehne auf Sabrinas Schoß. Sie ist eine von sieben Katzen, mit
       denen die Familie zusammenlebt. Barbara erinnert sich. Noch bevor sie den
       offiziellen Brief der Staatsanwaltschaft erhielten, kursierten Gerüchte
       über das Vorhaben. Sie war im Auto, um Gabriele vom Sport abzuholen, als
       sie von den geplanten Prozessen erfuhr. Die Nachricht hörte sie im Radio.
       „Das war ein traumatischer Moment für mich“, erinnert sie sich. Für Sabrina
       war das Warten danach am schlimmsten. „Wir wussten, es würde ein Brief
       kommen, aber wir wussten nicht, wann“, sagt sie. Mehrere Wochen vergingen.
       Die Mütter hofften, vergessen zu werden, schließlich war Gabriele schon
       fünf.
       
       ## Unklare Rechtslage
       
       Franca und Ilaria ging es ähnlich. „Ich hatte jedes Mal Angst, wenn es an
       der Tür klingelte“, erzählt Ilaria. Dass die Geburtsurkunde anfechtbar sein
       würde, solange die Rechtslage nicht eindeutig klar war, wussten die Mütter.
       Nach Matildes Geburt 2019 waren sie in Habachtstellung gewesen. Die ersten
       Wochen waren vergangen, dann ein Monat, ein halbes Jahr. „Wenn bis jetzt
       nichts kam, kommt nichts mehr“, hatten sie gedacht. Als der Brief der
       Staatsanwaltschaft dann zugestellt wurde, war Matilde fast vier Jahre alt.
       Den eigenen Namen schwarz auf weiß darin zu lesen, habe sich angefühlt wie
       ein Schlag in die Magengrube, erinnert sich Franca.
       
       Umso wichtiger ist das Verfassungsgerichtsurteil für die Mütter. Denn wer
       vor dem Gesetz nicht als Elternteil gilt, hat keinerlei Pflichten – aber
       auch keine elterlichen Rechte. Mütter, die nicht in der Geburtsurkunde
       stehen, dürfen die Kinder ohne Vollmacht ihrer Partnerin weder vom
       Kindergarten abholen noch zur Ärzt*innenpraxis bringen, geschweige denn
       allein mit ihnen verreisen. In Krankheits- oder bei Notfällen erhalten sie
       keine ärztliche Auskunft. Sollte der leiblichen Mutter etwas zustoßen,
       bekämen deren nächste Verwandten das Sorgerecht.
       
       Die offizielle Lösung für Paare in dieser Situation war in Italien bisher
       die sogenannte „adozione in casi particolari“, die Sonderfall-Adoption.
       Hätte das Verfassungsgericht den Müttern aus Padua nicht Recht gegeben,
       wäre das auch für sie die einzige verbleibende Möglichkeit gewesen.
       Umgangssprachlich wird sie „Stepchild-Adoption“ genannt, denn dafür ist sie
       eigentlich gedacht – Stiefkindadoption. Diese Adoptionsprozesse sind
       langwierig.
       
       „Man muss sich einer Analyse der gesamten Familie und der eigenen
       Fähigkeiten als Mutter unterziehen. Das ist doch absurd“, sagt Sabrina.
       Eine Adoption ist mit Kosten für Gutachten, medizinische Check-ups und
       anwaltliche Beratung verbunden. Nicht jede Familie kann sich so etwas
       leisten. Barbara geht es aber auch ums Prinzip: „Ich will kein Geld für
       etwas ausgeben müssen, das mein Recht sein sollte.“
       
       Das Urteil des Kommunalgerichts von Padua im März 2024 war für die Mütter
       überraschend gewesen. Sie waren von einer Formsache ausgegangen und hatten
       mit der Streichung ihrer Namen gerechnet.
       
       Trotzdem bleibt das Urteil des Verfassungsgerichts lediglich ein
       Etappensieg im Kampf um queere Rechte in Italien. Dass sie als queere
       Familie die Zielscheibe der rechten Regierung sein würden, war Valentina
       und Daniela klar, erklären sie. „Wir werden gesehen wie Monster“, sagt
       Daniela. Die vergangenen Jahre erinnerten sie an eine Hexenjagd. Sabrina
       ist überzeugt, der Staat benutze das Argument des Kindeswohls, um sie als
       lesbisches Elternpaar anzugreifen. Barbara formuliert es so: „Sie wollen
       uns Stück für Stück die Rechte wegnehmen und hoffen, dass es niemandem
       auffällt. Aber uns fällt das auf!“
       
       Die Organisation Famiglie Arcobaleno, die Regenbogenfamilien vertritt und
       die Mütter bei den Padua-Prozessen begleitet hat, bezeichnet das Urteil des
       italienischen Verfassungsgerichts als „gigantischen Schritt, um allen
       Familien gleiche Rechte zu garantieren, unabhängig von ihrer
       Konstellation“. Iryna Shaparava, Sprecherin der Organisation, betont, es
       sei wichtig, „weiter für die Anerkennung Kinder gleichgeschlechtlicher
       Eltern zu kämpfen“. Künstliche Befruchtung etwa ist in Italien für
       gleichgeschlechtliche Paare nach wie vor illegal. Die Organisation fordert
       die Abschaffung des 2024 erlassenen Gesetzes, das Leihmutterschaft
       kriminalisiert, sowie die Wiederaufnahme der Übertragung von
       Geburtsurkunden aus dem Ausland mit zwei Vätern.
       
       Ein [2][Antidiskriminierungsgesetz, wie etwa in Deutschland], gibt es in
       Italien nicht. Elly Schlein, Vorsitzende der Oppositionspartei Partito
       Democratico (PD), setzt sich seit Jahren für die Belange der queeren
       Community in Italien ein. Sie freue sich über das
       Verfassungsgerichtsurteil. In einem Statement schrieb sie, „familiäre
       Verbundenheit kann nicht per Gesetz oder durch ideologische Kreuzzüge
       abgeschafft werden“.
       
       Doch selbst wenn ein Kind in Italien jetzt urkundlich verbrieft zwei Mütter
       haben kann – die Bürokratie, die Verwaltung, ist darauf noch nicht wirklich
       vorbereitet. Franca und Ilaria leben in einer kleinen Gemeinde zwischen
       Padua und Vicenza. Sie wählten bewusst Padua für Matildes Geburt. Bei der
       Übertragung der Geburtsurkunde in ihre Gemeinde sei man dort überfordert
       gewesen, erinnern sich die beiden Mütter. Die Standesbeamtin habe in Padua
       angerufen, um zu klären, ob die Urkunde rechtens sei. Später, bei der
       Ausstellung von Matildes Personalausweis, gab es erneut Probleme. Die
       zuständige Person weigerte sich, zwei Mütter in Matildes Personalien
       einzutragen. Als Franca und Ilaria mit ihrer Anwältin drohten, wurden die
       Mütter „dieses Mal ausnahmsweise“ korrekt eingetragen.
       
       „Der Staat macht gleichgeschlechtlichen Elternpaaren systematisch das Leben
       schwer“, sagt Sabrina. Formulare bei Schulen oder Ämtern etwa seien oft
       nicht an gleichgeschlechtliche Eltern angepasst. Meist müssen Mutter und
       Vater eingetragen werden, mit zwei Müttern sind sie nicht ausfüllbar. Somit
       liegen dann an offizieller Stelle falsche Daten der Kinder vor. Bei der
       Ausstellung von Gabrieles Personalausweis wurde beispielsweise nur Sabrina
       in das Formular eingetragen. Die Daten in seiner Geburtsurkunde und seinem
       Ausweis stimmten somit nicht überein. Das kann bei der Ausstellung weiterer
       Dokumente oder einer Ummeldung Probleme bereiten.
       
       Trotzdem sagen alle drei Familien: Aus Italien weggehen wollen sie nicht.
       Für Barbara und Sabrina kam das nie infrage. Das sei auch eine ökonomische
       Frage. Franca sagt, ihr gefalle der Gedanke, in einem Land zu leben, in dem
       Matilde nicht als „Kind zweiter Klasse“ aufwachse. Aber ihr Leben sei nun
       mal in Italien. Außerdem geht es ums Prinzip: „Wir sind nicht die, die auf
       der falschen Seite der Geschichte stehen“, sagt sie. Am Ende seien es vor
       allem die Rechte ihrer Kinder, die sie verteidigen, nicht ihre eigenen,
       sind sich die Mütter einig. „Wir sind schließlich für ihn verantwortlich“,
       sagt Barbara und schaut zu ihrem Sohn.
       
       23 Jul 2025
       
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