# taz.de -- Krankenhausreform erneut auf dem Tisch: Nur eine kleine Anpassung?
> Viel Streit gab es, bis die Krankenhausreform beschlossene Sache war. Die
> neue Gesundheitsministerin schnürt den Sack jetzt wieder auf.
IMG Bild: Durchleuchten und nochmal anpassen ist wohl für die Krankenhausreform angesagt, zumindestens wenn es nach Nina Warken geht
Erst Anfang des Jahres ist die Reform in Kraft getreten, die das
schwächelnde deutsche Krankenhaussystem neu aufstellen soll. Nun wurden aus
dem Bundesgesundheitsministerium die Eckpunkte für eine „Anpassung“ der
Reform bekannt. Es geht vor allem um das Geld für den Umbau, um mehr
Ausnahmen für die Krankenhäuser und um zufriedenere Bundesländer.
Die Krankenhausreform war das größte Projekt von
[1][(Ex-)Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)] und wurde [2][gerade
noch so unter der Ampelregierung beschlossen]. Grund der Reform sind
Fehlanreize in der bisherigen Finanzierung, die zu deutlichen
Qualitätsunterschieden zwischen den Kliniken führten und zur
[3][finanziellen Schieflage vieler Häuser] beitrugen.
Deshalb sollen künftig nur noch Leistungen von Krankenhäusern bezahlt
werden, die festgelegte Qualitätsstandards erfüllen. Eine anteilige
pauschale Vergütung soll unabhängig von behandelten Fällen gezahlt werden.
Von derzeit rund 1.700 Standorten sollen nur Kliniken übrig bleiben, die
die neuen Standards erfüllen oder für die Versorgung notwendig sind.
Der Verabschiedung vorausgegangen waren Monate des Streits zwischen dem
Ministerium und den für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländern.
Auch CDU/CSU beteiligten sich an der Kritik der Reform und stellten in
Aussicht, Teile zurückzunehmen. Entsprechende Vereinbarungen finden sich im
Koalitionsvertrag.
## Die Reform der Reform
Die neue Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont, dass die
Grundsätze der Reform bestehen bleiben, aber auf zentrale Bedenken der
Länder eingegangen werden sollen. In dem Anpassungsgesetz, das demnächst
als Entwurf vorgelegt wird, sollen nun Ausnahmen und Fristen ausgeweitet
werden. Bisher sieht die Reform vor, dass Kliniken von den neuen
Qualitätskriterien nur in definierten Fällen für maximal drei Jahre
abweichen dürfen. Daraus sollen nun maximal sechs Jahre werden und die
Beurteilung zulässiger Ausnahmen komplett den Bundesländern obliegen.
Gemeint sind damit nicht die bedarfsnotwendigen ländlichen Krankenhäuser –
für die sieht auch schon das bisherige Reformgesetz unbefristete Ausnahmen
vor. Die Frist für die Einführung des neuen Finanzierungsmodells soll
außerdem um ein Jahr verschoben werden, um den Krankenhäusern eine
Auswirkungsanalyse zur Verfügung zu stellen und dann mehr Zeit für ein
nachsteuern und das Erreichen der Qualitätskriterien zu geben.
Die für den Umbau des Krankenhaussystems notwendigen Milliarden sollen
nicht zum Teil von den ohnehin von Defiziten bedrohten gesetzlichen
Krankenkassen gestemmt werden – dafür hatte es [4][breite Kritik gehagelt].
Stattdessen soll das erst in dieser Regierungsperiode zur Verfügung
stehende Sondervermögen angezapft werden: 4 Milliarden Euro sollen über
einen pauschalen Aufschlag auf die normalen Rechnungen ab November 2025
ausgezahlt, weitere 2,5 Milliarden Euro jährlich über zehn Jahre an die
Kliniken verteilt werden.
Hinter der vermeintlich kleinen Anpassung verberge sich „eine schleichende
Entkernung zentraler Reformprinzipien“, kritisiert Oppositionspolitiker
Janosch Dahmen (Grüne). Die pauschale Auszahlung der 4 Milliarden
verhindere jede strategische Steuerung. Die neuen Ermessensspielräume für
die Länder erzeugten das Gegenteil vom Notwendigen: 16 unterschiedliche
Wege statt mehr einheitlicher Standards. „Mehr Verbindlichkeit, nicht mehr
Ausnahmen“, fordert der Gesundheitspolitiker.
Nach der Sommerpause soll das Anpassungsgesetz zunächst im Kabinett und
dann im Bundestag beschlossen werden.
23 Jul 2025
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## AUTOREN
DIR Manuela Heim
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