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       # taz.de -- Krankenhausreform erneut auf dem Tisch: Nur eine kleine Anpassung?
       
       > Viel Streit gab es, bis die Krankenhausreform beschlossene Sache war. Die
       > neue Gesundheitsministerin schnürt den Sack jetzt wieder auf.
       
   IMG Bild: Durchleuchten und nochmal anpassen ist wohl für die Krankenhausreform angesagt, zumindestens wenn es nach Nina Warken geht
       
       Erst Anfang des Jahres ist die Reform in Kraft getreten, die das
       schwächelnde deutsche Krankenhaussystem neu aufstellen soll. Nun wurden aus
       dem Bundesgesundheitsministerium die Eckpunkte für eine „Anpassung“ der
       Reform bekannt. Es geht vor allem um das Geld für den Umbau, um mehr
       Ausnahmen für die Krankenhäuser und um zufriedenere Bundesländer.
       
       Die Krankenhausreform war das größte Projekt von
       [1][(Ex-)Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)] und wurde [2][gerade
       noch so unter der Ampelregierung beschlossen]. Grund der Reform sind
       Fehlanreize in der bisherigen Finanzierung, die zu deutlichen
       Qualitätsunterschieden zwischen den Kliniken führten und zur
       [3][finanziellen Schieflage vieler Häuser] beitrugen.
       
       Deshalb sollen künftig nur noch Leistungen von Krankenhäusern bezahlt
       werden, die festgelegte Qualitätsstandards erfüllen. Eine anteilige
       pauschale Vergütung soll unabhängig von behandelten Fällen gezahlt werden.
       Von derzeit rund 1.700 Standorten sollen nur Kliniken übrig bleiben, die
       die neuen Standards erfüllen oder für die Versorgung notwendig sind.
       
       Der Verabschiedung vorausgegangen waren Monate des Streits zwischen dem
       Ministerium und den für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländern.
       Auch CDU/CSU beteiligten sich an der Kritik der Reform und stellten in
       Aussicht, Teile zurückzunehmen. Entsprechende Vereinbarungen finden sich im
       Koalitionsvertrag.
       
       ## Die Reform der Reform
       
       Die neue Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont, dass die
       Grundsätze der Reform bestehen bleiben, aber auf zentrale Bedenken der
       Länder eingegangen werden sollen. In dem Anpassungsgesetz, das demnächst
       als Entwurf vorgelegt wird, sollen nun Ausnahmen und Fristen ausgeweitet
       werden. Bisher sieht die Reform vor, dass Kliniken von den neuen
       Qualitätskriterien nur in definierten Fällen für maximal drei Jahre
       abweichen dürfen. Daraus sollen nun maximal sechs Jahre werden und die
       Beurteilung zulässiger Ausnahmen komplett den Bundesländern obliegen.
       Gemeint sind damit nicht die bedarfsnotwendigen ländlichen Krankenhäuser –
       für die sieht auch schon das bisherige Reformgesetz unbefristete Ausnahmen
       vor. Die Frist für die Einführung des neuen Finanzierungsmodells soll
       außerdem um ein Jahr verschoben werden, um den Krankenhäusern eine
       Auswirkungsanalyse zur Verfügung zu stellen und dann mehr Zeit für ein
       nachsteuern und das Erreichen der Qualitätskriterien zu geben.
       
       Die für den Umbau des Krankenhaussystems notwendigen Milliarden sollen
       nicht zum Teil von den ohnehin von Defiziten bedrohten gesetzlichen
       Krankenkassen gestemmt werden – dafür hatte es [4][breite Kritik gehagelt].
       Stattdessen soll das erst in dieser Regierungsperiode zur Verfügung
       stehende Sondervermögen angezapft werden: 4 Milliarden Euro sollen über
       einen pauschalen Aufschlag auf die normalen Rechnungen ab November 2025
       ausgezahlt, weitere 2,5 Milliarden Euro jährlich über zehn Jahre an die
       Kliniken verteilt werden.
       
       Hinter der vermeintlich kleinen Anpassung verberge sich „eine schleichende
       Entkernung zentraler Reformprinzipien“, kritisiert Oppositionspolitiker
       Janosch Dahmen (Grüne). Die pauschale Auszahlung der 4 Milliarden
       verhindere jede strategische Steuerung. Die neuen Ermessensspielräume für
       die Länder erzeugten das Gegenteil vom Notwendigen: 16 unterschiedliche
       Wege statt mehr einheitlicher Standards. „Mehr Verbindlichkeit, nicht mehr
       Ausnahmen“, fordert der Gesundheitspolitiker.
       
       Nach der Sommerpause soll das Anpassungsgesetz zunächst im Kabinett und
       dann im Bundestag beschlossen werden.
       
       23 Jul 2025
       
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