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       # taz.de -- Verfahren gegen Bayer-Monsanto: Pestizid-Klage abgewiesen
       
       > Ein französisches Gericht weist die Klage eines Elternpaares ab, die das
       > Mittel für die Fehlbildung ihres Kindes verantwortlich macht.
       
   IMG Bild: Theo Grataloup verlässt mit seiner Familie den Gerichtssaal: „ein Kampf David gegen Goliath“
       
       Paris taz | Das französische Gericht von Vienne hat eine Klage der Familie
       Grataloup gegen Bayer-Monsanto abgewiesen. Es sei zivilrechtlich nicht
       belegt worden, dass die Firma für die schweren Geburtsschäden ihres heute
       18-jährigen Sohns Théo verantwortlich gemacht werden könne. Zudem sei nicht
       genügend dokumentiert, welches Produkt von Monsanto genau verwendet worden
       war.
       
       Théo war 2007 schwerbehindert auf die Welt gekommen. Die ersten Jahre waren
       für die ganze Familie äußerst hart: „Atmen, essen, sprechen, das war ein
       täglicher Kampf“, sagte er selbst der Zeitung Le Monde. Nicht weniger als
       55-mal ist der Junge operiert worden, er atmet und spricht dank eines
       Luftröhrenschnitts durch ein Loch im Hals.
       
       Erst später begannen seine Eltern, einen Zusammenhang zu einem Pestizid zu
       sehen. Rund acht Monate vor Théos Geburt hatte seine Mutter einen
       Rasenplatz mit dem [1][Unkrautvernichter Glypher] von Monsanto besprüht.
       Sie wusste zu diesem Zeitpunkt weder, dass sie schwanger war, noch wie
       gefährlich das von ihr verwendete Glyphosatprodukt sein könnte.
       
       Seit die Familie 2018 ihre Klage gegen Bayer-Monsanto einreichte, stellte
       das Unternehmen jede kausale Verbindung zwischen der Substanz und Théos
       Gesundheitsproblemen in Abrede. Im März 2022 war indes der französische
       Fonds zur Entschädigung von Pestizidopfern aufgrund der Informationen
       [2][zu dem Schluss gekommen], es existiere die „Möglichkeit einer
       Kausalität“, und sprach deshalb Théo eine monatliche Rente von rund 1.000
       Euro zu.
       
       ## Gericht sah Mangel an Beweisen
       
       Dem Gericht in Vienne dagegen genügten die Nachforschungen der Familie
       Grataloup und Verurteilungen von Monsanto in anderen Ländern und anderen
       Fällen nicht. Es berücksichtigte hingegen das Argument des Herstellers, es
       sei nicht mit Sicherheit belegt, dass überhaupt Glypher eingesetzt worden
       sei. Und die Klagenden hätten nicht präzisiert, welche der zahlreichen an
       der Herstellung und am Vertrieb beteiligten Unternehmen in den USA,
       Belgien, Italien oder Frankreich sie verantwortlich machten. Außerdem seien
       damals die Glyphosate überall zugelassen gewesen. Heute sind diese
       Pestizide in Frankreich für den privaten Einsatz verboten, on der
       Landwirtschaft aber sind sie erlaubt.
       
       Die Mutter, Sabine Grataloup, wusste von Beginn an, es würde „ein Kampf
       David gegen Goliath“ werden. Doch im Unterschied zur Bibellegende hat
       dieses Mal der übergroße Gegner, der Agrochemiekonzern, vor der ersten
       gerichtlichen Instanz formell gesiegt.
       
       Wie die Familie Grataloup in einer ersten Stellungnahme zum Urteil
       schreibt, ist für sie der Kampf gegen die Pestizide damit nicht zu Ende,
       dank der starken Solidarität wisse sie sich gegenüber einem mächtigen
       Gegner nicht mehr allein. Eine Petition gegen ein neues
       Landswirtschaftsgesetz, das unter dem Druck einer starken Lobby die erneute
       Verwendung von verbotenen Neonicotinoiden („Bienenkiller“) erlaubt, zeige,
       wie die öffentliche Meinung in Frankreich in dieser Frage immer stärker
       besorgt sei.
       
       31 Jul 2025
       
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