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       # taz.de -- Maja T. nach dem Hungerstreik: Allein in Orbáns Ungarn
       
       > 40 Tage war Maja T. im Hungerstreik. Doch die Isolationshaft bleibt.
       > Verantwortung für die rechtswidrige Auslieferung hat bisher niemand
       > übernommen.
       
   IMG Bild: Maja T. im Juni, zu Beginn des Hungerstreiks, im Prozess in Budapest – bei dem 24 Jahre Haft drohen
       
       Berlin taz | Maja T. isst wieder. Am Montag hat die 24-jährige nonbinäre
       Person aus Thüringen wieder angefangen, Nahrung zu sich zu nehmen, in
       kleinen Portionen, ergänzt mit Vitaminen. [1][40 Tage lang war Maja T.
       zuvor im Hungerstreik]. Aus Protest gegen die Isolationshaft in Ungarn, die
       nun schon seit gut einem Jahr andauert. Gegen die rechtswidrige
       Auslieferung. Gegen die angedrohten 24 Jahre Haft.
       
       Es gehe Maja wieder etwas besser, sagt Vater Wolfram Jarosch. „Das ist eine
       große Erleichterung.“ Maja T. hatte den Hungerstreik beendet, weil es
       gesundheitlich nicht mehr anders ging. 14 Kilogramm Körpergewicht hatte T.
       verloren, die Blutwerte waren kritisch, Leber und Niere angegriffen, die
       Herzfrequenz zeitweise auf 30 Schläge pro Minute gesunken. Maja T. war in
       ein Haftkrankenhaus an der ungarisch-rumänischen Grenze verlegt worden, 260
       Kilometer von Budapest entfernt. Ungarische Ärzte stellten eine
       Zwangsernährung und die Implantation eines Herzschrittmachers in Aussicht.
       
       Nun befindet sich T. weiter im Haftkrankenhaus, hinter Stacheldraht, weiter
       in Isolationshaft. An der Situation der Antifaschist*in hat sich nichts
       geändert. Auch nicht durch einen Besuch von Géza Andreas von Geyr, dem
       Staatssekretär von Außenminister Johann Wadephul (CDU), am Dienstag bei der
       Orbán-Regierung. Zum Ergebnis des Gesprächs wollte sich das Auswärtige Amt
       nicht äußern, der Inhalt sei vertraulich. Zuvor schon aber hatte Wadephul
       betont, dass Ungarn ein Interesse an einer eigenen Strafverfolgung
       bekräftigt habe. Maja T. reagierte inzwischen mit einer Erklärung: „Werden
       meine Forderungen weiter ignoriert, bin ich entschlossen, den Hungerstreik
       erneut aufzunehmen.“
       
       Im Februar 2023 soll T. mit anderen deutschen Linken [2][mehrere
       Rechtsextreme in Budapest brutal verprügelt haben], auch mit Schlagstöcken,
       am Rande des „Tags der Ehre“, eines europaweiten Neonazi-Aufmarschs. Die
       Angegriffenen erlitten Platzwunden, Knochenbrüche, Prellungen. Zurück in
       Deutschland wurde T. im Dezember 2023 von Zielfahndern in einem Berliner
       Hotel gefasst – zuvor hatten diese Telefone von Freunden überwacht und eine
       Person auf dem Weg zu einem Treffen mit T. observiert. T. wurde in der JVA
       Dresden inhaftiert – und am 28. Juni 2024, nach einem Beschluss des
       Berliner Kammergerichts, nach Ungarn ausgeliefert. Rechtswidrig, wie das
       Bundesverfassungsgericht später feststellt.
       
       ## Bisher nicht nachgewiesen, ob Maja T. mit angriff
       
       [3][Seit Februar läuft in Budapest nun ein Prozess gegen Maja T.] – mit
       einer Strafandrohung von 24 Jahren Haft. Die Beweisaufnahme konnte bisher
       nicht nachweisen, dass T. zu den vermummten Angreifern gehörte: Es gibt
       Videos, die Maja T. laut Ermittlern „wahrscheinlich“ damals in Budapest
       zeigen. Auf den Tatvideos selbst aber sind nur Vermummte zu sehen. Maja T.
       selbst schweigt zu den Vorwürfen, erklärte zu Prozessbeginn lediglich, es
       gebe in der Anklage „kein einziges Wort, das mein Leben, meine
       Persönlichkeit skizziert und auf Tatsachen beruht“.
       
       Auch Vater Wolfram Jarosch pocht auf die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe
       müssten natürlich geklärt werden, sagt er. Aber rechtsstaatlich. Zuletzt
       war der 54-jährige Biologielehrer aus Protest von Jena, der Heimatstadt der
       Familie, nach Berlin gelaufen. Dem Auswärtigen Amt übergab er dort eine
       Petition mit gut 100.000 Unterschriften, die eine Rücküberstellung von Maja
       T. nach Deutschland fordern. Am Mittwoch machte sich Jarosch erneut auf den
       Weg, [4][von der JVA Dresden nach Budapest,] 800 Kilometer zu Fuß –
       hungernd. Ein Marsch für Gerechtigkeit, sagt er.
       
       ## Sachsens Staatsschutz-Chef verteidigt Auslieferung
       
       Auch eine andere Frage treibt den Vater um. Wer übernimmt Verantwortung für
       die rechtswidrige Auslieferung seines Kindes vor einem Jahr? Bisher
       niemand. Eine neue Debatte darüber entfachte ausgerechnet Denis Kuhne, Chef
       des Staatsschutzes Sachsen, dem die Soko Linx untersteht, die auch gegen
       Maja T. ermittelte. [5][In einem Interview mit der Sächsischen Zeitung]
       kritisierte er kürzlich, es finde im Fall Maja T. eine Täter-Opfer-Umkehr
       statt. Schließlich gehe es bei den Budapest-Angriffen um versuchten Mord
       und eine kriminelle Vereinigung. Dass die Auslieferung verfassungswidrig
       war, sei „eine verkürzte Darstellung“. Das Verfassungsgericht habe nur
       gerügt, dass das Berliner Gericht die Haftverhältnisse für nonbinäre
       Personen in Ungarn nicht ausreichend geprüft habe – nicht dass diese
       tatsächlich „unmenschlich“ seien. Dass Ungarn autokratisch sei, sieht Kuhne
       nur „angeblich“ so. Und warnte, die Proteste für T. könnten sich
       radikalisieren.
       
       Wolfram Jarosch empören die Aussagen Kuhnes. Er betont erneut die
       Unschuldsvermutung und spricht von „ungeheuerlichen Unterstellungen“,
       fordert eine öffentliche Entschuldigung. Gerade er habe sich immer für
       friedlichen Protest eingesetzt, sei mit seinen Fußmärschen vorangegangen.
       „Wie kann man noch friedlicher demonstrieren?“ Auch Kuhnes Bild von Ungarn
       sei verharmlosend, sagt Jarosch. Tatsächlich hat die EU Ungarn zuletzt
       wegen Rechtsstaatsverstößen Fördermittel in Milliardenhöhe vorenthalten.
       Das Land steht in der Kritik wegen seines Vorgehens gegen NGOs und die
       queere Community.
       
       Auch der grüne Bundestagsabgeordnete Helge Limburg kritisiert Kuhne scharf:
       „Der Staatsschutzchef relativiert den Verfassungsbruch seiner Behörde.“
       Kuhne müsse sich fragen, „ob er seiner Aufgabe, nämlich diesen Rechtsstaat
       zu schützen und zu verteidigen, noch gewachsen ist“. Sven Richwin, Anwalt
       von Maja T., nennt Kuhnes Aussagen „irritierend plump“. Der Beschluss des
       Verfassungsgerichts sei eindeutig.
       
       So hatte das oberste Gericht explizit erklärt, dass mit der Auslieferung
       Maja T.s Grundrechte verletzt wurden. Zwar erfolgte dies mit der
       Begründung, dass das Gericht nicht ausreichend geprüft habe, welche
       Haftumstände nonbinäre Personen in Ungarn erwarteten und konkret Maja T.
       Aber das Gericht sah sehr wohl „hinreichende Anhaltspunkte für systemische
       oder allgemeine Mängel“. Es verwies etwa auf einen Bericht der NGO
       „Hungarian Helsinki Committee“, auf eidesstattliche Erklärungen ehemaliger
       Inhaftierter und auf die Einschätzung des Berliner Kammergerichts selbst,
       das noch bei der Haftanordnung gegen T. der ungarischen Regierung eine
       „gender-, homo- und transfeindliche Politik“ attestierte.
       
       Das Berliner Gericht hatte am Ende dennoch dem Auslieferungsersuchen
       zugestimmt, [6][da es sich auf Zusicherungen des ungarischen
       Justizministeriums verließ], dass es für T. menschenrechtskonforme
       Haftbedingungen geben werde und die Option, nach einer möglichen
       Verurteilung die Haftstrafe in Deutschland abzusitzen. Angaben, so das
       Bundesverfassungsgericht, die genauer hätten überprüft werden müssen.
       
       ## Auslieferung schon Tage im Voraus genau vorbereitet
       
       Unterlagen, welche die taz einsehen konnte, zeigen zudem, wie Berliner und
       sächsische Behörden die Verteidiger von Maja T. bei der Auslieferung
       überrumpelten. Schon am 20. Juni 2024, acht Tage vor dem Termin, schrieb
       das Berliner LKA vertraulich an die Berliner Generalstaatsanwaltschaft,
       dass die Auslieferung von T. „noch nicht offiziell verkündet“ sei, aber in
       einer knappen Woche erfolgen solle. Zu rechnen sei dann mit „gewalttätigen
       Protesten und Störaktionen“. Deshalb müsse die Auslieferung „zeitnah“
       erfolgen. Auch die sächsische Polizei wurde eingeweiht. Der Plan war
       zunächst, T. mit einem regulären Linienflug nach Ungarn zu bringen, in
       Begleitung von Beamten. Später wurde die Idee verworfen und ein
       Hubschrauber organisiert, der in Dresden bereitstehen sollte. Intern wurde
       „strikte Geheimhaltung“ eingefordert, Polizeikräfte wurden unter einer
       Legende für einen nächtlichen Einsatz angefordert.
       
       Am Mittag des 27. Juni dann fällte das Berliner Kammergericht seinen
       Beschluss und erklärt die Auslieferung von T. für zulässig. Um 13.30 Uhr
       wurden die sächsische und Berliner Polizei informiert, die JVA Dresden, die
       Bundesanwaltschaft, die Bundespolizei und das BKA. Wer nicht informiert
       wurde: die Verteidiger von T. Das erfolgte erst dreieinhalb Stunden später,
       um 17.05 Uhr – nach Feierabend der Anwälte.
       
       In der folgenden Nacht klopften Beamte um kurz vor 2 Uhr an die Zellentür
       von Maja T. in der JVA Dresden. Erst nach mehrfachen Insistieren T.s soll
       ein Anruf mit Verteidiger Maik Elster möglich gewesen sein. Der soll einem
       LKA-Beamten mitgeteilt haben, dass man Verfassungsbeschwerde einlegen
       werde. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft beteuerte später, dass nur
       allgemein eine Beschwerde angekündigt wurde – was der Verteidiger
       bestreitet. Später räumt die Behörde ein, sie habe nicht genau gewusst, was
       der Verteidiger dem LKA-Beamten gesagt hatte. Einen direkten Kontakt zur
       Staatsanwaltschaft in der Nacht verweigerte das LKA den Anwälten und
       verwies auf die Geschäftszeiten. Um 3.25 Uhr wurde T. aus der Zelle geholt,
       vom Flughafen Dresden zur österreichischen Grenze geflogen und um 6.50 Uhr
       der Polizeiinspektion Schärding abgesetzt. Von dort ging es mit einem
       Transporter nach Ungarn, wo T. um 10 Uhr an ungarische Polizisten übergeben
       wurde.
       
       ## Vater stellte sich vor Gefängnis-Ausfahrt
       
       Die Familie wurde derweil im Unklaren über den Verbleib von T. gelassen.
       Noch in der Nacht eilte Vater Wolfram Jarosch zur JVA Dresden, fragte nach
       dem Verbleib seines Kindes und wollte die Gefängnisleitung sprechen. Das
       wurde ihm verwehrt. Als kurz vor acht Uhr am Morgen zwei Polizeifahrzeuge
       aus der JVA kamen, verstellte er ihnen den Weg, wich kurz darauf aber zur
       Seite. Auch einige Unterstützer*innen waren vor Ort und die
       Großeltern, sie hatten für den Tag einen Besuchstermin bei T. Um kurz vor
       10 Uhr teilte die JVA den Angehörigen mit, dass T. nicht mehr vor Ort sei.
       
       Kurz darauf warnte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft intern diverse
       Behörden, dass aufgrund [7][eines ersten taz-Artikels] die Öffentlichkeit
       nun über die Auslieferung Bescheid wisse – aber nicht, dass diese bereits
       „abgeschlossen“ sei.
       
       Auch die Verteidiger wussten nichts über den Verbleib von Maja T. Um 7.38
       Uhr schickten sie einen über Nacht geschriebenen Eilantrag ans
       Bundesverfassungsgericht, um die Auslieferung noch zu stoppen. Karlsruhe
       informierte darüber auch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Um 10.50
       Uhr untersagte das Gericht dann die Auslieferung – auch weil T. „keine
       realistische Möglichkeit“ gehabt habe, vom Rechtsschutz Gebrauch zu machen.
       Die Staatsanwaltschaft antwortete darauf nur, dass Maja T. längst in Ungarn
       sei und man keinen Zugriff mehr habe.
       
       Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) erklärte später nur, dass man
       die Entscheidung des Verfassungsgerichts „zur Kenntnis genommen“ habe. Die
       Auslieferung könne aber „nicht rückgängig gemacht werden“. Sachsens
       Innenminister Armin Schuster (CDU) beteuerte, die sächsische Polizei habe
       nur Amtshilfe geleistet. „Originär zuständig“ seien die Berliner Behörden
       gewesen, die auch die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit getragen hätten.
       
       ## SPD-Mann sieht Vertrauen „massiv infrage“ gestellt
       
       Wolfram Jarosch dagegen fordert Konsequenzen. „Hier wurden nicht nur die
       Rechte meines Kindes missachtet. Es handelt sich um einen gezielten Angriff
       auf die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat.“ Auch der
       SPD-Bundestagsabgeordnete Falko Droßmann, der T. in ungarischer Haft
       besuchte, fordert, die Auslieferung müsse „umfassend juristisch und
       politisch aufgearbeitet“ werden. Der Vorgang stelle das Vertrauen in
       rechtsstaatliche Verfahren „massiv infrage“. Maja T. gehöre nach
       Deutschland zurückgeholt.
       
       Auch Landespolitiker*innen sehen die Sache längst nicht
       abgeschlossen. Die sächsische Linken-Abgeordnete Jule Nagel fordert ebenso
       ein Ende „des rechtswidrigen Zustands“ und die Rückholung von Maja T. Auch
       sie kritisiert Staatsschutzchef Kuhne scharf. Ihr Berliner Parteikollege
       Niklas Schrader sieht auch Berlins Justiz weiter „für dieses
       menschenrechtliche Debakel“ mitverantwortlich. „Da reicht es nicht, wie die
       Justizsenatorin beschämt in die Luft zu gucken und keine Verantwortung zu
       übernehmen.“
       
       Und so setzt Wolfram Jarosch seinen Protest-Hungermarsch nach Budapest
       fort, erreichte am Freitag Prag. Und Maja T. sitzt weiter in
       Isolationshaft. Gerade erst lehnte ein Berufungsgericht einen Antrag von T.
       auf Hausarrest ab. Wegen fortdauernder Fluchtgefahr, aber auch weil T.
       „nicht das geringste Anzeichen einer freiwilligen Unterwerfung“ zeige und
       versucht habe, mit dem Hungerstreik Druck auf das Gericht aufzubauen.
       
       19 Jul 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Nach-40-Tagen-Protest-in-Haft/!6100797
   DIR [2] /Prozess-gegen-Maja-T/!6068242
   DIR [3] /Prozess-gegen-Maja-T/!6068242
   DIR [4] /In-Ungarn-inhaftierte-Aktivistin/!6101014
   DIR [5] https://www.saechsische.de/politik/regional/maja-t-das-sagt-sachsens-staatsschutz-chef-zum-fall-4H7AW4MLKZGCVG3KA4V4R5FEAE.html
   DIR [6] /Auslieferung-von-Antifaschistin/!6020213
   DIR [7] /Auslieferung-von-Antifaschistin/!6020213
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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