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       # taz.de -- Prüfung des Landwirtschaftsministeriums: Keine Ausnahmen bei Mindestlohn für Saisonkräfte
       
       > Der Bauernverband will Ausnahmen vom Mindestlohn bei Erntehelfern.
       > Agrarminister Rainer ist offen dafür, eine interne Prüfung ergibt etwas
       > anderes.
       
   IMG Bild: Auch für Erntehelfer:innen gilt der Mindestlohn
       
       Berlin dpa | Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonkräfte in der
       Landwirtschaft sind nach einer Prüfung des Bundesagrarministeriums
       rechtlich nicht möglich. Dies ergebe sich etwa aus dem
       Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz, teilte das Ressort mit. Der
       Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert. Dies gelte
       für alle Jobverhältnisse, auch für kurzfristig Beschäftigte und
       Saisonkräfte. Zunächst berichtete die Rheinische Post darüber.
       
       Minister Alois Rainer hatte sich aufgeschlossen für Branchenforderungen
       nach Ausnahmen gezeigt und die Bewertung in Auftrag gegeben. Der
       CSU-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Mir war sehr wichtig,
       diesen Weg sorgfältig zu prüfen.“ Viele Betriebe stünden unter erheblichem
       Druck – besonders da, wo noch echte Handarbeit gefragt sei wie bei Obst und
       Gemüse.
       
       ## Bauernverband warnt vor höheren Preisen
       
       Bauernpräsident Joachim Rukwied sprach angesichts des Prüfungsergebnisses
       von einem „schwarzen Tag“ für die Erzeugung von Obst, Gemüse und Wein.
       „Diese Entscheidung lässt jedes Bekenntnis zu einer heimischen
       Landwirtschaft zu einer Farce werden“, sagte er der Rheinischen Post. Die
       Produktion werde ins Ausland verlagert. „Unsere heimischen Erzeugnisse bei
       Obst und Gemüse werden deutlich teurer werden, und die Inflation wird
       massiv angeheizt.“
       
       Der Bauernverband hatte vorgeschlagen, dass Saisonarbeitskräfte nur 80
       Prozent des Mindestlohns erhalten sollten. Das Bundesarbeitsministerium
       wies bereits direkt darauf hin, dass dies unzulässig sei. Der gesetzliche
       Mindestlohn steigt bis 2027 in zwei Stufen auf 14,60 Euro pro Stunde.
       
       ## Andere Entlastungen für Landwirte
       
       Rainer sagte, die schrittweise Erhöhung stelle viele Höfe vor große
       Herausforderungen. Am Ende müsse sich der Anbau wirtschaftlich tragen.
       „Deshalb setzen wir auf Entlastungen an anderer Stelle.“ So würden
       Bürokratiekosten reduziert, die Stromsteuer gesenkt, und es gebe wieder
       Entlastungen beim Agrardiesel. „Auch künftig sollen qualitativ hochwertige
       und bezahlbare Lebensmittel aus unserer Heimat auf den Tisch kommen.“
       
       15 Jul 2025
       
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