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       # taz.de -- Eilentscheidung des Arbeitsgerichts Köln: Rückschlag für Ryanair-Beschäftigte
       
       > Ryanair-Tochter Malta Air kann an ihrem Kölner Standort vorerst weiter
       > eine Betriebsratsgründung behindern. Verdi setzt nun auf die
       > Hauptverhandlung.
       
   IMG Bild: Offene Fragen bei Ryan Air in Köln
       
       Köln taz | Die Ryanair-Beschäftigten haben bei ihrem Kampf um ihre
       Mitbestimmungsrechte bei der Konzerntochter Malta Air einen Rückschlag
       erlitten. In einer Eilentscheidung hat das Arbeitsgericht Köln an diesem
       Mittwoch entschieden, dass das Billigflugunternehmen notwendige Unterlagen
       für die Vorbereitung einer Betriebsratswahl am Standort Köln vorerst nicht
       herausgeben muss. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi setzt jetzt auf die
       Hauptverhandlung im September.
       
       „Die Mitbestimmung in Betrieben ist ein selbstverständliches Recht, wenn
       die Beschäftigten das wollen“, sagte Dennis Dacke, Bundesfachgruppenleiter
       Luftverkehr und Maritime Wirtschaft, am Mittwoch. „Es ist eine
       Unverschämtheit, dass Ryanair an mehreren Standorten nichts Besseres
       einfällt, als mit immer neuen Verfahrenstricks die Wahl von Betriebsräten
       zu verhindern“, empörte sich der Gewerkschafter.
       
       Dacke verwies auf den Standort Berlin von Malta Air, wo es den
       Beschäftigten erst im Mai dieses Jahres [1][nach jahrelangem Kampf]
       gelungen war, Betriebsratswahlen durchzuführen. „Das muss jetzt auch für
       Köln kommen“, forderte er.
       
       Bereits seit zweieinhalb Jahren kämpfen die Beschäftigten bei Malta Air in
       Köln für ihr Recht auf einen Betriebsrat. Bislang verweigert das
       Unternehmen dem von ihnen nominierten Wahlvorstand die Herausgabe der
       Listen, die für die Wahl notwendig wären, um das aktive und passive
       Wahlrecht zu prüfen. Zudem drohte der Arbeitgeber den
       Wahlvorstandsmitgliedern, die den Eilantrag beim Arbeitsgericht unterstützt
       hatten, mit Schadenersatzklagen – was die Gewerkschaft als
       Einschüchterungsversuch sieht, der die Beschäftigten spalten soll. „Das ist
       ein Verhalten, das den Rahmen jeder inhaltlichen Auseinandersetzung
       sprengt“, kritisierte Verdi-Mann Dacke. „So darf es nicht laufen.“
       
       ## Was ist ein betriebsratsfähiger Betriebsteil?
       
       Im Kern geht es bei dem Streit zwischen Ryanair und den Beschäftigten um
       die Frage, ob der Kölner Standort ein selbstständiger und damit
       betriebsratsfähiger Betriebsteil von Ryanair ist. Dabei spielt auch die
       Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes eine Rolle. Gerade bei
       Unternehmen mit Sitz im Ausland, bei dem nicht alle an einem festen
       Standort arbeiten, sondern flexible Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten und
       digitale Leitung genutzt werden, entstehen immer wieder Unsicherheiten
       darüber, wie ein Betrieb rechtlich zu definieren ist.
       
       „Hier ist eine moderne Anwendung der geltenden Rechtslage nötig“, sagte
       Dacke. Das mag nicht immer ganz einfach sein, „völlig klar“ sei jedoch,
       „dass neue Formen der Arbeitsorganisation nicht zu einem Ende der
       Mitbestimmung führen dürfen.“ [2][Die Hauptsitz von Ryanair ist Dublin in
       Irland.] Neben Köln verfügt die Billigfluggesellschaft auch noch über
       Standorte in Berlin, Weeze, Hahn, Baden-Baden, Nürnberg und Memmingen.
       
       16 Jul 2025
       
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