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       # taz.de -- Urteil zu sicheren Herkunftsstaaten: Kein Urteil für die Ewigkeit
       
       > Der Europäische Gerichtshof bekräftigte seine Vorgabe zu sicheren
       > Herkunftsstaaten. Doch der EU-Gesetzgeber hat diese schon für 2026
       > geändert.
       
   IMG Bild: Die italienische Ministerpräsidentin Meloni dürfte sich nicht über das Urteil freuen
       
       Wer macht die Regeln im Asylrecht? Das war die Frage, die hinter dem
       [1][Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)] zu sicheren
       Herkunftsstaaten steht. Der EuGH hat zunächst die Gerichte gestärkt, aber
       auch die Bedeutung des (europäischen) Gesetzgebers betont.
       
       Italiens rechte Regierung wollte beschleunigte Asylverfahren von
       Flüchtlingen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ nach Albanien auslagern.
       Italienische Gerichte beanstandeten jedoch das Verfahren der Einstufung von
       „sicheren Herkunftsstaaten“ per Gesetz. Der EuGH ließ nun die Einstufung
       per Gesetz zu. Die italienischen Gerichte müssen diese aber implizit bei
       der Prüfung von Asylanträgen kontrollieren können. Die Flucht ins Gesetz
       kann also keine Kontrolle verhindern.
       
       Der EuGH bekräftigte dabei seine Vorgabe, dass ein Staat nur dann als
       „sicher“ eingestuft werden darf, wenn er auf dem gesamten Staatsgebiet und
       für alle Bevölkerungsgruppen sicher ist. Doch das ist kein Urteil für die
       Ewigkeit. Denn der EU-Gesetzgeber, der die EuGH-Vorgaben für „sichere
       Herkunftsstaaten“ zu streng fand, hat sie in der großen Asylreform bereits
       geändert. Ab Juni 2026 dürfen Staaten trotz Ausnahmen für bestimmte Gebiete
       und bestimmte Gruppen als „sicher“ eingestuft werden. Dagegen deutete der
       EuGH nun keine Bedenken an.
       
       Das ist auch vertretbar, weil die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“
       ja kein Asylverfahren verhindert. Vielmehr kann ein Flüchtling weiterhin
       die Vermutung widerlegen und beweisen, dass er persönlich gefährdet ist.
       
       Bei deutschen NGOs stieß vor allem die Auslagerung von Asylverfahren nach
       Albanien auf Empörung. Doch das hatten nicht einmal die kritischen
       italienischen Gerichte beanstandet; wohl weil das Verfahren durch
       italienische Beamt:innen durchgeführt und durch italienische
       Richter:innen überprüft wird. Abgelehnte Asylbewerber:innen, die nicht
       abgeschoben werden können, sollten nicht in Albanien bleiben, sondern dann
       doch nach Italien überstellt werden. Das war vor allem eine teure Show und
       damit eher ein Fall für den Rechnungshof – wegen Geldverschwendung.
       
       3 Aug 2025
       
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