# taz.de -- Rechtsextremismus in Brandenburg: AfD sehnt sich nach „revolutionären Zuständen“
> Das Hickhack um die Hochstufung der AfD Brandenburg hat vorerst ein Ende.
> Die Partei kann wieder als gesichert rechtsextrem bezeichnet werden.
IMG Bild: „Geistiger Bürgerkrieg“: Delegierte beim Landesparteitag der AfD Brandenburg
Potsdam/Berlin dpa/taz | Die AfD kann in Brandenburg nach der Einstellung
eines Eilantrags der Partei wieder als gesichert rechtsextremistisch
bezeichnet werden. Das Innenministerium zitierte mehrere Schlussfolgerungen
aus dem Vermerk zur Einstufung der Partei, der am 14. August veröffentlicht
werden soll.
Die Landes-AfD vertrete verfassungsfeindliche Positionen, teilte das
Ministerium mit. Sie sei in hohem Maße fremdenfeindlich, zum Teil
rassistisch, und richte sich vor allem gegen Muslime. Die Partei wähne sich
in einem „geistigen Bürgerkrieg“ und sehne „revolutionäre Zustände“ herbei,
um den „Parteienstaat“ abzuschaffen, heißt es in der Mitteilung.
Zudem erkenne die AfD Brandenburg das Staatsvolk als Gemeinschaft gleicher
Staatsbürger:innen nicht an. Stattdessen grenze sie deutsche
Staatsbürger:innen aus, die einen nicht-deutschen kulturellen oder
religiösen Hintergrund hätten. Sie wolle zudem einen freiheitsfeindlichen
Staat errichten, der Pluralismus – die Existenz von Vielfalt – aushebele.
Der Verfassungsschutz des Landes hatte die AfD im Frühjahr [1][als
gesichert rechtsextremistisch eingestuft], zuvor war sie ein Verdachtsfall.
Dagegen ging die AfD mit Eilantrag und Klage vor, [2][die Hochstufung wurde
Ende Mai ausgesetzt]. Mitte Juli forderte die Rechtsaußenpartei
Innenminister René Wilke (parteilos, für SPD) schließlich auf, den Vermerk
zur Einstufung öffentlich zu machen, damit die Öffentlichkeit die Gründe
für den Schritt erfahren könne.
## AfD-Klage im Hauptverfahren bleibt bestehen
Wilke wies die AfD darauf hin, dass sie selbst mit dem juristischen
Vorgehen für einen Verschluss gesorgt habe. Er forderte die Partei auf, den
Weg für eine Veröffentlichung freizumachen. In der vergangenen Woche zog
die Rechtsaußenpartei ihren Eilantrag zurück. Die Klage im Hauptverfahren
bleibt aber bestehen.
Das Innenministerium begründet die Dauer bis zur Veröffentlichung am 14.
August mit notwendigen Schwärzungen. Die AfD habe keine
Einverständniserklärung aller im Vermerk genannten Personen mit Bezug zur
AfD für die Veröffentlichung der Namen abgegeben. „Der Einstufungsvermerk
muss jetzt endlich veröffentlicht werden“, forderte
AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt am Mittwoch. Die AfD ist
der Ansicht, der Vermerk enthalte Äußerungen, die in großen Teilen eine
Mehrheitsmeinung der Gesellschaft widerspiegelten.
Der Bundesverfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai bundesweit vom
Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft.
Auch dagegen geht die AfD juristisch vor. Bis zu einer Entscheidung ist die
Höherstufung seitens des Verfassungsschutzes auf Eis gelegt.
In Brandenburg hatte die Bewertung der Landes-AfD im Mai dabei [3][für eine
veritable Regierungskrise gesorgt]. Die damalige SPD-Innenministerin Katrin
Lange – eine Kritikerin der Hochstufung und vehemente Gegnerin eines
AfD-Verbotsverfahrens – feuerte deshalb zunächst ihren eigenen
Verfassungsschutzchef. Kurz darauf musste die Genossin vom rechten
Parteiflügel und Vertraute von SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke selbst
gehen.
Ihre Nachfolge trat René Wilke an. Der vormalige Oberbürgermeister von
Frankfurt (Oder) gilt mit Blick auf die Gefahren von rechts als weitaus
sensibler. [4][In einem taz-Interview sagte Wilke nach seinem Amtsantritt]:
„Ich sehe auf jeden Fall, dass Dinge, die in diesem Land viele Jahre oder
Jahrzehnte nicht tolerierbar waren, nun wieder stärker in die Gesellschaft
eingewoben werden. Und da ist die AfD vorne mit dran.“
1 Aug 2025
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