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       # taz.de -- AGG-Reform: Update verzweifelt gesucht
       
       > Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss dringend reformiert werden.
       > Nur dann verdient es auch seinen Namen.
       
   IMG Bild: Menschen mit Behinderung werden im Alltag oft diskriminiert. Sie muss das AGG besser schützen
       
       Wenn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18. August Geburtstag
       hat, wird es 19 Jahre alt. Das ist eine krumme Zahl, aber wichtig ist das
       Ereignis trotzdem. Denn schon in der letzten Legislatur war geplant, das
       AGG zu reformieren. Daraus sollte aber nichts werden, die damalige
       Ampelkoalition stand sich selbst im Weg. Daher haben die, die sich mit dem
       AGG beschäftigen, kaum ihren Augen getraut, als die [1][AGG-Reform] im
       schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt wurde.
       
       Dass [2][diese Reform nötig ist], bezweifeln jene, die damit arbeiten,
       sowie die, die von Diskriminierung betroffen sind, mitnichten. Die
       Rechtsdurchsetzung ist bislang zu kompliziert, die Einhaltung des Gesetzes
       wird nur halbherzig eingefordert. Verbesserungsvorschläge gibt es
       reichlich, Organisationen aus allen Bereichen der Gleichstellungsarbeit
       haben Änderungsideen zusammengetragen. Darunter eine sogenannte
       Prozessstandschaft, die spezialisierten Verbänden ermöglicht, für von
       Diskriminierung Betroffene zu klagen. Arbeitgeber sind bislang zwar durch
       das Gesetz verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihre Mitarbeitenden
       Benachteiligung erleben. Wenn sie es nicht tun, passiert allerdings nichts.
       Hier sind Nachbesserungen dringend notwendig.
       
       Daher kann mit etwas gutem Willen der Regierung und der Einsicht, dass
       Gleichbehandlung eine Grundlage für eine demokratische Gesellschaft
       darstellt, nach dem 19. Geburtstag des AGG vielleicht nicht einfach nur der
       20. Geburtstag kommen, sondern das erste Lebensjahr eines
       Gleichbehandlungsgesetzes, das von Diskriminierung Betroffene umfassend
       schützt. Das hieße unter anderem, dass den Betroffenen auch dann ein
       gangbarer Klageweg eröffnet wird, wenn Benachteiligung von staatlichen
       Institutionen ausgeht. Die Verweigerung von sogenannten angemessenen
       Vorkehrungen für [3][Menschen mit Behinderungen] müsste als Benachteiligung
       eingestuft werden.
       
       Dann hätten viele einen Grund, 2027 den 1. Geburtstag eines
       Antidiskriminierungsgesetzes zu feiern, das diesen Namen verdient.
       
       18 Aug 2025
       
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