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       # taz.de -- Missbrauch von Minderjährigen: Zu viele Dunkelziffern bei den Sexualdelikten
       
       > Laut Bundeskriminalamt gehen die Fälle von Kinderpornografie zurück. Das
       > braucht eine kritische Einordnung, denn die Statistik erfasst lange nicht
       > alles.
       
   IMG Bild: Polizist:innen vor einer Kleingartenanlage in Münster, nachdem 2020 elf Personen in einem Pädophiliefall festgenommen wurden
       
       Das am Donnerstag vorgestellte Bundeslagebild [1][„Sexualdelikte zum
       Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“] wirft aus Sicht des
       Kinderschutzes Fragen auf.
       
       Die Anzahl der Straftaten sexuellen Missbrauchs bleiben auf einem konstant
       hohen Niveau. Auffällig aber ist der scheinbare Rückgang im Bereich der
       sogenannten Kinderpornografie – also der Herstellung, des Besitzes und der
       Verbreitung kinderpornografischen Materials.
       
       Die Zahlen trügen: Im Mai 2024 wurden die Mindeststrafen für Besitz und
       [2][Verbreitung solcher Inhalte] gesenkt. Der Besitz gilt seither nicht
       mehr als Verbrechen, sondern als Vergehen.
       
       ## Vergehen statt Verbrechen
       
       Das hat weitreichende Folgen. Verfahren können nun häufiger eingestellt
       oder per Strafbefehl – also ohne öffentliche Hauptverhandlung – abgewickelt
       werden. Viele Fälle tauchen dadurch nicht mehr in der offiziellen Statistik
       auf, obwohl sie [3][strafrechtlich verfolgt] wurden.
       
       Gerade bei jugendlichen Täterinnen und Tätern wäre das auf Erziehung
       ausgerichtete Jugendstrafrecht ein sinnvoller Ansatz, um präventiv Einfluss
       zu nehmen. Doch offenbar war dieser Weg zu personalintensiv.
       
       ## Ermittlungserfolge dank der USA
       
       Kritisch ist außerdem: Der Großteil der Ermittlungserfolge in diesem
       Bereich basiert auf Hinweisen des amerikanischen [4][National Center for
       Missing and Exploited Children (NCMEC)], einer halbstaatlichen Institution.
       
       Diese Hinweise werden mit Methoden erhoben, deren Zulassung der deutsche
       Gesetzgeber bislang ablehnt. Es ist die pure Doppelmoral, sich auf die
       Ermittlungen in anderen Staaten zu verlassen, während man angeblich aus
       Datenschutzgründen selbst nicht bereit ist, vergleichbare Maßnahmen zum
       Schutz unserer Kinder zu ergreifen.
       
       Besonders brisant dabei ist, dass der Vertrag mit den USA über diese
       Zusammenarbeit im Jahr 2027 ausläuft. Wie geht es danach weiter?
       
       Wir müssen die [5][politische und gesellschaftliche Haltung] gegenüber dem
       Schutz von Kindern überdenken. Es braucht Ehrlichkeit, Konsequenz und den
       Mut, Verantwortung nicht auszulagern, sondern selbst zu übernehmen.
       
       21 Aug 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/2024/BLBSexualdelikte_2024.html
   DIR [2] /Leaks-bei-Onlyfans/!6077315
   DIR [3] /Schlag-gegen-Kinderporno-Netzwerk/!6080259
   DIR [4] https://www.missingkids.org/home
   DIR [5] /Filmemacherin-ueber-Doku-Blinder-Fleck/!6080537
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Rainer Becker
       
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