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       # taz.de -- Rechtsextreme Anschlagserie in Berlin: Neuköllner Neonazis müssen in Haft
       
       > Das Berliner Kammergericht hat die Revision zweier wegen Brandstiftungen
       > verurteilter Neonazis verworfen. Die Männer müssen mehrere Jahre ins
       > Gefängnis.
       
   IMG Bild: Baldiger Haftantritt: Sebastian T. und Tilo P. auf der Anklagebank im Landgericht Berlin im September 2024
       
       Berlin taz | Die Neonazis Tilo P. und Sebastian T., Täter der
       [1][rechtsextremen Anschlagserie in Berlin-Neukölln], müssen in Haft. Das
       Berliner Kammergericht hat die Revisionsanträge der beiden Männer in
       letzter Instanz zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin der taz am
       Mittwoch bestätigte. Damit ist das [2][Urteil des Landgerichts vom
       vergangenen Dezember] rechtskräftig.
       
       Die beiden Verurteilten, bislang auf freiem Fuß, dürften daher bald eine
       Ladung zum Haftantritt erhalten. Ex-NPD-Kader Sebastian T. muss für
       dreieinhalb Jahre, der ehemalige AfD-Politiker Tilo P. für zwei Jahre und
       zehn Monate ins Gefängnis.
       
       Die Haftstrafen hatte das Landgericht Berlin im Dezember 2024 in einem
       Berufungsprozess verhängt. Die Richter*innen sahen es als erwiesen an,
       dass T. und P. unter anderem die Autos [3][des heutigen
       Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak (Linke)] und des Buchhändlers Heinz
       Ostermann angezündet hatten. Außerdem wurden sie wegen gemeinsam begangener
       Sachbeschädigungen und Propagandadelikten verurteilt, T. auch wegen
       Coronabetrug.
       
       Die Große Strafkammer des Landgerichts verwarf damit einen vorangegangenen
       Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten, das in erster Instanz keine
       ausreichenden Beweise für die zwei Brandstiftungen hatte erkennen können.
       Tatsächlich gab es keine Fingerabdrücke oder DNA-Spuren der beiden Männer
       an den Tatorten, was auch das Landgericht im Berufungsurteil einräumte. Für
       den Schuldspruch reichten den Richter*innen jedoch zusammengeführte
       Indizien – was jetzt das Kammergericht als Revisionsinstanz nicht
       beanstandete.
       
       ## Die Terrorserie ist noch lange nicht aufgeklärt
       
       Mit dem nunmehr rechtskräftigen Urteil ist die rechte Terrorserie in
       Neukölln allerdings noch lange nicht aufgeklärt. Seit 2009 werden
       antifaschistische Orte und Menschen in dem Bezirk angegriffen. Dem Komplex
       werden mindestens 23 Brandstiftungen und 50 weitere Straftaten zugerechnet.
       Auch die [4][Morde an Burak Bektaş und Luke Holland] zählen
       Aktivist*innen dazu.
       
       Unterdessen sind in den vergangenen Jahren immer wieder Ungereimtheiten und
       Versäumnisse bei den Ermittlungen sowie Hinweise auf mögliche
       Verstrickungen von Polizisten in den Tatkomplex ans Licht gekommen. Zum
       Beispiel will der Verfassungsschutz im Jahr 2018 ein Treffen eines Beamten
       des Berliner Landeskriminalamts mit Sebastian T. in einer Kneipe in Rudow
       beobachtet haben – was die Polizei später dementierte.
       
       Mit Vorkommnissen wie diesem beschäftigt sich seit 2022 ein
       parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus. Vor
       rund einem Monat [5][beendete das Gremium nach 49 Sitzungen die
       Beweisaufnahme]. Bis Anfang 2026 wollen die Abgeordneten nun den
       Abschlussbericht sowie Handlungsempfehlungen verfassen.
       Politiker*innen der Opposition und Aktivist*innen kritisieren
       jedoch, dass viele Fragen offen bleiben – unter anderem, weil die Behörden
       die Herausgabe von Akten verweigerten und Beamt*innen in Anhörungen
       mauerten.
       
       6 Aug 2025
       
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