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       # taz.de -- Fußfesseln für Gewalttäter: Richtig, um Frauenleben zu retten
       
       > Justizministerin Stefanie Hubig will elektronische Fußfesseln für
       > gewalttätige Männer einführen. Das ist gut, reicht aber noch nicht.
       
   IMG Bild: Etwa 250.000 Menschen wurdenlaut Bundeskriminalamt 2023 Opfer von häuslicher Gewalt, die Mehrheit von ihnen Frauen
       
       Gerade verhandelt das [1][Landgericht Stendal einen Fall von
       Partnerschaftsgewalt]: Eine junge Frau wurde von ihrem Ex-Partner getötet,
       obwohl dieser ein Annäherungsverbot gegenüber seiner früheren Freundin
       hatte. Doch das ignorierte er – und die Statistik ist um einen weiteren
       Femizid reicher. Was liegt da näher, nicht nur ein Annäherungsverbot
       auszusprechen, sondern dieses gezielt zu kontrollieren? Mit einer
       [2][elektronischen Fußfessel, wie sie Justizministerin Stefanie Hubig
       einführen] will?
       
       Das ist richtig. Und wer jetzt mit dem Argument der eingeschränkten
       Freiheit kommt, der schaue sich häusliche und Partnerschaftsgewalt, die in
       der Mehrzahl von Männern ausgeht und gegen Frauen gerichtet ist, genau an:
       [3][Jeden Tag versucht ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten] – und fast
       jeden zweiten Tag gelingt das. Nicht wenige dieser Mörder wurden vorher vom
       Gericht oder von der Polizei mit einem Annäherungsverbot belegt – das sie
       bewusst ignorierten.
       
       Wenn sie mit einer Fußfessel besser kontrollierbar sind, weil sowohl die
       Bedrohte als auch die Polizei über einen GPS-Tracker über
       Annäherungsversuche informiert werden, ist das ein Schutz, der tatsächlich
       Frauenleben retten kann. Das ist jedenfalls eine Erfahrung in Spanien, wo
       seit 2009 Gewalttätern Fußfesseln angelegt werden und kein Gewaltopfer mehr
       getötet wurde.
       
       Komplett verhindern können Fußfesseln Partnerschaftsgewalt und Femizide
       nicht. Dafür müsste der rechtliche Schutzrahmen für potenzielle Opfer noch
       weiter ausgedehnt werden, insbesondere beim Umgangsrecht für gewalttätige
       Väter. Solange der Vater „nur“ die Mutter seiner Kinder verprügelt, würgt,
       stalkt, dürfen die Kinder weiterhin zu ihm. Das ist falsch, weil nicht nur
       die Kinder indirekt von der Gewalt betroffen sind. Sondern, weil nicht
       wenige Femizide bei der Übergabe der Kinder passieren. [4][Auch das will
       Ministerin Hubig gesetzlich nachbessern].
       
       Wenn beide Maßnahmen – Fußfesseln und Umgangsverbot – rasch kommen, wird
       die Welt für Frauen hoffentlich ein klein wenig sicherer.
       
       24 Aug 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/jerichow/prozess-genthin-getoetete-frau-vorwuerfe-polizei-justiz-100.html
   DIR [2] /Haeusliche-Gewalt/!6108725
   DIR [3] /Gewalt-an-Frauen/!6048319
   DIR [4] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/sorgerecht-gewalttaeter-hubig-100.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
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