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       # taz.de -- Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen: Eine demokratische Farce
       
       > Der AfD-Politiker Joachim Paul darf nicht als Bürgermeister kandidieren.
       > Ein richtiges Urteil mit einem bitteren Beigeschmack für die Demokratie.
       
   IMG Bild: AfD-Politiker Joachim Paul: mangelnde Verfassungstreue
       
       Bei der Bundestagswahl im Februar war die AfD stärkste Partei in
       Ludwigshafen. Doch zur Wahl des dortigen Oberbürgermeisters im September
       darf der AfDler Joachim Paul nicht antreten. Der Grund: mangelnde
       Verfassungstreue. Das haben die Vertreter der anderen Parteien im
       Wahlausschuss der Stadt beschlossen. Nun hat das Oberverwaltungsgericht
       (OVG) Koblenz den [1][Wahlausschluss in einer Eilentscheidung bestätigt].
       De jure ist das korrekt, aber de facto ist es eine demokratische Farce.
       
       Ein Oberbürgermeister ist ein Beamter – trotz der Wahl. Für sie gelten
       damit strengere Regeln als für Gemeinderäte, Landtags- oder
       Bundestagsabgeordnete. Beamte müssen laut Gesetz gewähren, „jederzeit“ für
       die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. [2][Bei Zweifeln
       gibt es ein Berufsverbot]. Das gilt in Deutschland auch für gewählte
       Beamte. In seiner Rigidität ist das nur konsequent.
       
       Timing macht dabei keinen großen Unterschied: Ob vor der Wahl die anderen
       Parteien im Wahlausschuss ein vorsorgliches Berufsverbot beschließen oder
       nach einer gewonnenen Wahl die Aufsichtsbehörden das Wahlergebnis für
       ungültig erklären. Beides ist nicht schön.
       
       [3][Vor der Wahl] besteht zwar nur ein eingeschränkter Rechtsschutz. Das
       heißt, das OVG Koblenz konnte nur prüfen, ob der Beschluss des
       Wahlausschlusses auf „offensichtlichen Fehlern“ beruhte (was nicht der Fall
       war, da der Verfassungsschutz Zweifel an Joachim Pauls Verfassungstreue
       vorlegte).
       
       Nach der Wahl kann der AfD-Politiker aber noch eine gerichtliche Prüfung
       verlangen, ob etwa sein „Remigrationskonzept“ nun auch Deutsche mit
       Migrationsgeschichte erfasst oder nur Ausländer. Nur Ersteres gilt als
       verfassungswidrig.
       
       Das eigentliche Problem ist das Konzept der „wehrhaften Demokratie“, das
       die [4][freiheitliche Demokratie verteidigen] will, indem es sie
       einschränkt – das ist ein Paradox.
       
       Schon beim Kampf gegen kommunistische 0,2-Prozent-Splittergruppen in den
       1970er Jahren hat das mehr geschadet als genutzt. Wenn sich die „wehrhafte
       Demokratie“ gegen die in Ludwigshafen [5][beliebte AfD] richtet, kann die
       [6][Bilanz kaum besser ausfallen].
       
       26 Aug 2025
       
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