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       # taz.de -- Verdacht auf islamistisches Motiv: Mordanklage nach Anschlag auf Verdi-Demo in München
       
       > Anklage wegen zweifachen Mordes und versuchten Mord in 44 Fällen: Ein
       > 24-jähriger Afghane war mit einem Auto in die Demo gefahren.
       
   IMG Bild: Der Anschlag auf die Verdi-Demo in München im Februar war religiös motivierter Mord, so die Anklage
       
       München/Karlsruhe dpa | Die Bundesanwaltschaft hat den Autofahrer
       angeklagt, der im Februar in München in eine Gruppe von Demonstranten
       gefahren war. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann unter anderem
       zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 44 Fällen vor.
       
       „Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen
       Motivation heraus“, heißt es in der Mitteilung. „Er wähnte sich
       verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten
       Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten
       zu müssen.“
       
       Der damals 24-jährige Afghane war am 13. Februar – zehn Tage vor der
       vorgezogenen Bundestagswahl – in Demonstranten [1][bei einer Veranstaltung
       der Gewerkschaft Verdi] gefahren. Wenige Tage später erlagen eine
       37-jährige Frau und ihre 2 Jahre alte Tochter ihren schweren Verletzungen.
       
       „44 weitere Personen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere
       Verletzungen davon“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Zudem wirft sie dem
       Mann auch gefährliche Körperverletzung und einen schweren gefährlichen
       Eingriff in den Straßenverkehr vor.
       
       ## Angriff auf freiheitlich-demokratische Grundordnung
       
       „Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als
       Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist“,
       hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, als sie wegen der besonderen
       Bedeutung des Falls als oberste Anklagebehörde die Ermittlungen von der
       Generalstaatsanwaltschaft München übernahm. „Damit ist sie geeignet, die
       innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen.“
       
       Das Oberlandesgericht München muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt.
       In einem weiteren Schritt würde es Termine für einen Prozess ansetzen. Der
       Beschuldigte ist laut Bundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft.
       
       Die Ermittler in München gehen von einem [2][islamistischen Motiv des
       Autofahrers aus]. Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur
       Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der
       Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, hatte bei einer
       Pressekonferenz am Tag nach der Tat gesagt, der Mann habe „Allahu Akbar“
       gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er
       „eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
       Demonstrationszugs gefahren zu sein“.
       
       Den Angaben zufolge gab es zu dem Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass der
       Mann in ein Netzwerk eingebunden gewesen sei. Die Ermittler hätten auch
       keine Spuren zu einer Verbindung zum Beispiel zur Terrororganisation
       Islamischer Staat (IS), zu weiteren Beteiligten oder zu einer zunehmenden
       Radikalisierung des jungen Mannes in der jüngeren Vergangenheit.
       
       26 Aug 2025
       
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