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       # taz.de -- Start einer Mietrechtskommission: Erst mal drüber sprechen
       
       > Eine Expertenkommission für Mietrecht startet ihre Arbeit.
       > Diskutiert wird, ob es Bußgelder bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse
       > geben soll.
       
   IMG Bild: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz redet vor der neuen Expertenkommission für Mietrecht
       
       Berlin taz | Wenn Wohnungssuchende auf Immobilienportalen ihr Glück
       versuchen, dann kann ihnen bei den aufgerufenen Preisen auch mal
       schwindelig werden, bei 1.600 Euro kalt für eine kleine Wohnung zum
       Beispiel. Ob die Miete im Einzelfall legal ist, hängt von vielen Faktoren
       ab: vom örtlichen Mietspiegel, vom Baujahr, ob die Mietpreisbremse dort
       gilt oder eine Ausnahme greift. Ob es nun Wucher oder eine Überhöhung ist –
       für Mieter*innen ist das nur schwer nachzuvollziehen. Reformvorschläge
       gab es eigentlich schon von verschiedensten Seiten: dem [1][Bundesrat],
       Mietervereinen oder [2][der Linkspartei.]
       
       Nun will sich eine von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) berufene
       Expert*innenkommission das Ganze aber erst mal in Ruhe ansehen. Im
       Fokus der Arbeit steht, wie man besser gegen zu teure Mieten vorgehen kann.
       In der Kommission vertreten sind neben Eigentümer- und Mietervereinen auch
       Vertreter*innen aus Wissenschaft und Justiz. Bis Ende 2026 soll die
       Kommission Vorschläge erarbeiten. Die Treffen finden alle acht Wochen
       statt.
       
       Besprochen werden soll unter anderem eine Reform der Mietpreisüberhöhung
       (Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes). Derzeit gilt eine Miete als
       überhöht, wenn sie 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
       Schon jetzt können theoretisch hohe Bußgelder verhängt werden. Wenn die
       Miete sogar 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und
       Vermieter*innen eine persönliche Zwangslage ausnutzen, ist das eine
       Straftat. Bei „Wucher (Paragraf 291 StGB) können Geld- und Freiheitsstrafen
       drohen. Das Problem: Vor Gericht reicht es nicht, eine Überhöhung zu
       belegen. Mieter*innen müssen nachweisen, dass sie keine andere
       Alternative hatten und die Vermieterseite diese Situation bewusst
       ausgenutzt hat.
       
       Die Kommission will zudem prüfen, ob es bei Verstößen gegen die
       Mietpreisbremse künftig Bußgelder geben soll. Ziehen Mieter*innen vor
       Gericht und bekommen recht, müssen Vermieter*innen derzeit keine
       Bußgelder fürchten. Es reichen Nachzahlungen und Mietsenkungen.
       
       „Wer Wuchermieten verlangt, darf damit nicht durchkommen“, erklärte
       Justizministerin Hubig am Dienstag. Es komme nun darauf an, „überzeugende
       Vorschläge vorzulegen, die wir in dieser Wahlperiode dann auch umsetzen“.
       Sie kündigte noch weitere Verbesserungen in diesem Jahr an: neue Regeln für
       Indexmietverträge, [3][möblierte Wohnungen], Kurzzeitvermietungen und
       [4][Schonfristzahlungen.]
       
       Hakan Demir, Berichterstatter für Mietrecht der SPD-Fraktion, begrüßte den
       Start der Expertenkommission. Dass es bisher keine Bußgelder bei der
       Mietpreisbremse gebe, sei ungerecht und dürfe nicht so bleiben. Die
       politische Opposition ist weniger überzeugt. „Mieter*innen hilft kein
       neuer Arbeitskreis, sondern nur schnelles Handeln“, sagte Caren Lay,
       wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Die Koalition
       habe ihre „Konfliktpunkte an die Kommission ausgelagert und erhofft sich
       davon Ruhe im Karton“. Die Arbeitsaufträge an die Kommission seien zu
       „vage“, und es fehlten „konkrete Ziele“, kritisierte die grüne
       Bundestagsabgeordnete Hanna Steinmüller. Mieter*innen bräuchten „keine
       verschleppten Prüfaufträge, sondern endlich entschlossene politische
       Entscheidungen“.
       
       16 Sep 2025
       
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