# taz.de -- Polizist tötet Freundin mit Dienstwaffe: Es war kein „tragischer Unglücksfall“
> Die Verteidigung argumentierte, er habe seine Pistole nur zeigen wollen.
> Aber das Gericht in Frankfurt erkannte einen heimtückischen Mord.
IMG Bild: „Wollte nur mal seine Waffe zeigen“, die wohl dämlichste ausdenkbare Verteidigung
Frankfurt taz | Im Prozess gegen den Bundespolizisten aus Hessen, der mit
seiner Dienstwaffe seine Freundin erschossen hat, ist am Dienstag am
Frankfurter Landgericht das Urteil gefallen. Die Schwurgerichtskammer hat
den 24-Jährigen wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft
verurteilt.
Der Bundespolizist tötete im Mai 2024 seine 23 Jahre alte Partnerin in
Weilrod im Hochtaunus. Nach Darstellung seiner Verteidigung handelte es
sich dabei um einen „tragischen Unglücksfall“. Er habe nach eigener Aussage
lediglich seine Dienstwaffe zeigen wollen.
Doch der Frankfurter Richter kam zu dem Schluss, dass bei einem
ausgebildeten Polizisten ein solcher „Unfall im privaten Raum“ nicht
glaubhaft sei. Es habe sich im Gegenteil um „gezielte Schüsse in den
Oberkörper mit Tötungsabsicht“ gehandelt. Der Polizist habe zuvor eine
umfassende Schieß- und Waffenausbildung absolviert und sei teilweise schon
im Praktikum mit Waffen eingesetzt worden. Bereits in der Ausbildung habe
er den sorgfältigen Umgang mit der Dienstwaffe gelernt.
Dass ein Polizist seine Partnerin „aus Versehen“ töte, sei ausgeschlossen,
erklärte der Richter. Zudem habe der Angeklagte zuvor „mindestens drei Mal
über die tödliche Nutzung der Dienstwaffe nachgedacht“. Er war seit
Dezember 2020 bei der Bundespolizei angestellt, zuvor hatte er am
Frankfurter Flughafen gearbeitet. Kurz nach der Tat war ihm gekündigt
worden.
## Die Frau war wehrlos
Im Prozess habe der Angeklagte zudem seine Aussagen nicht konstant
beibehalten und teilweise widersprüchliche Angaben gemacht, so der Richter.
Teilweise habe er seine Dienstwaffe auch nicht ordnungsgemäß aufbewahrt,
sondern sie zum Beispiel über Nacht in seinem Auto gelassen. Auch in
früheren Beziehungen habe er Auseinandersetzungen mit seinen Partnerinnen
gehabt, so soll er eine Ex-Freundin bedroht und ihr die Dienstwaffe in den
Mund gesteckt haben. Bekannt wurde im Prozess außerdem der Alkoholkonsum
des Täters. Laut dem Richter trank er regelmäßig, was auch mit der
23-Jährigen immer wieder zu Konflikten führte.
Am Tag der Tat fuhr der Täter in seiner Uniform und mit der Dienstwaffe zur
Wohnung der Frau. Die Kugel traf sie am 15. Mai 2024 am Schlüsselbein. Als
Polizei und Rettungskräfte vor Ort eintrafen, war die junge Frau bereits
tot. Der Beschuldigte war ohne Widerstand festgenommen worden und befand
sich seitdem in Untersuchungshaft. „Was an dem Tag in der Wohnung passiert
ist, können wir nicht feststellen. Da waren zwei Menschen – einer ist tot“,
erklärte der Richter am Dienstag. Man gehe aber davon aus, dass die junge
Frau nicht wollte, dass der Täter in ihrer Wohnung trinkt. Laut dem Richter
habe er schon früher damit Probleme gehabt, die Wünsche der Partnerinnen
zu respektieren.
Der Mann war ursprünglich wegen Totschlags angeklagt. Die Kammer sowie die
Staatsanwaltschaft gelangten jedoch im Laufe des Prozesses zur Überzeugung,
dass die junge Frau heimtückisch getötet wurde. Hinweise auf einen Kampf
seien dem Richter zufolge nicht festgestellt worden. Laut einem im Laufe
des Prozesses erstellten Gutachten habe die 23-Jährige ihre Hände in
Richtung des Schusses erhoben und sei wehrlos gewesen.
Gegen den 24-jährigen hessischen Polizisten lief der Prozess seit Mai 2024
mit insgesamt zehn Verhandlungsterminen am Frankfurter Landgericht.
23 Sep 2025
## AUTOREN
DIR Yağmur Ekim Çay
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