# taz.de -- Verordnungsentwurf aus dem Haus von Bas: Sozialbeiträge für Gutverdiener sollen steigen
> Laut einem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sollen Menschen mit
> höherem Einkommen künftig mehr in die Renten-, Kranken- und
> Pflegeversicherung einzahlen. Der Vorschlag trifft auf Kritik.
IMG Bild: Vor Bärbel Bas liegt einiges an Arbeit, will sie Kanzler Merz und seine Union davon überzeugen, Gutverdiener stärker zu belasten
Berlin/Hamburg epd | Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant höhere
Sozialbeiträge für Gutverdiener. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des
Arbeitsministeriums hervor, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet
und dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
Das bedeutet, dass diejenigen, die mehr verdienen, 2026 auf einen größeren
Teil ihres Einkommens Renten- sowie Kranken- und Pflegekassenbeiträge
zahlen müssten. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin „Politico“ darüber
berichtet.
Kritik an den Plänen kommt von Seiten der Union und dem BSW. Wie aus dem
Entwurf hervorgeht, soll sich die Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8.450 Euro im Monat erhöhen (2025:
8.050 Euro/Monat).
Veränderungen sind ebenfalls für die gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung geplant: Aktuell beträgt hier die
Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 Euro im Monat. Wie aus der Verordnung aus
dem Arbeitsministerium hervorgeht, soll sie 2026 auf 5.812,50 Euro steigen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom
sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen
Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. In der
gesetzlichen Krankenversicherung steigt demzufolge auch die
Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 Euro im Monat; derzeit liegt sie bei
6.150 Euro monatlich.
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist die
Einkommensgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmer
überschreiten müssen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Zudem heißt es in dem Entwurf, dass das vorläufige Durchschnittsentgelt in
der Rentenversicherung für das Jahr 2026 auf 51.944 Euro (2025: 50.493
Euro) festgesetzt wird. Das Durchschnittsentgelt ist das durchschnittliche
Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten.
Es dient als Rechengröße in der gesetzlichen Rentenversicherung, um
individuelle Entgeltpunkte zu ermitteln. Die Rechengrößen für die
Sozialversicherungen werden auf Grundlage der Lohnentwicklung bestimmt. Die
gesamtdeutsche Lohnzuwachsrate im Jahr 2024 beträgt laut Entwurf 5,16
Prozent.
Kritische Töne an dem Entwurf kommen derweil von der Union. Dennis Radtke
(CDU), Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft
Deutschlands, warnte im Tagesspiegel indessen vor Doppelbelastungen: „Das
Dilemma ist: Parallel zur Anhebung der Bemessungsgrenze zeichnet sich die
Erhöhung der Zusatzbeiträge in der GKV ab. Somit werden viele Beschäftigte
gleich doppelt getroffen, statt endlich entlastet.“
BSW-Parteichefin Sahra Wagenknecht nannte die Pläne der Bundesregierung
„halbherzig“. Diese werden nicht ausreichen, um die steigenden
Sozialbeiträge zu stoppen, sagte Wagenknecht den Zeitungen der Funke
Mediengruppe in Essen. Sie forderte den Einstieg in eine
Bürgerversicherung: „Alle zahlen ein, und zwar proportional zu ihren
Einkommen“, sagte die BSW-Chefin.
Auch der Bund der Steuerzahler kritisierte den Plan zur Anhebung der
[1][Beitragsbemessungsgrenzen] bei der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der
Steuerzahler, sagte der Bild: „Eine Erhöhung trifft vor allem Facharbeiter
und Selbständige – ihre Krankenversicherungsbeiträge steigen sofort.“
Stattdessen brauche es endlich Einsparungen bei den Sozialleistungen.
6 Sep 2025
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