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       # taz.de -- Verordnungsentwurf aus dem Haus von Bas: Sozialbeiträge für Gutverdiener sollen steigen
       
       > Laut einem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sollen Menschen mit
       > höherem Einkommen künftig mehr in die Renten-, Kranken- und
       > Pflegeversicherung einzahlen. Der Vorschlag trifft auf Kritik.
       
   IMG Bild: Vor Bärbel Bas liegt einiges an Arbeit, will sie Kanzler Merz und seine Union davon überzeugen, Gutverdiener stärker zu belasten
       
       Berlin/Hamburg epd | Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant höhere
       Sozialbeiträge für Gutverdiener. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des
       Arbeitsministeriums hervor, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet
       und dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
       
       Das bedeutet, dass diejenigen, die mehr verdienen, 2026 auf einen größeren
       Teil ihres Einkommens Renten- sowie Kranken- und Pflegekassenbeiträge
       zahlen müssten. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin „Politico“ darüber
       berichtet.
       
       Kritik an den Plänen kommt von Seiten der Union und dem BSW. Wie aus dem
       Entwurf hervorgeht, soll sich die Beitragsbemessungsgrenze in der
       gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8.450 Euro im Monat erhöhen (2025:
       8.050 Euro/Monat).
       
       Veränderungen sind ebenfalls für die gesetzliche Kranken- und
       Pflegeversicherung geplant: Aktuell beträgt hier die
       Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 Euro im Monat. Wie aus der Verordnung aus
       dem Arbeitsministerium hervorgeht, soll sie 2026 auf 5.812,50 Euro steigen.
       
       Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom
       sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen
       Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. In der
       gesetzlichen Krankenversicherung steigt demzufolge auch die
       Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 Euro im Monat; derzeit liegt sie bei
       6.150 Euro monatlich.
       
       Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist die
       Einkommensgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmer
       überschreiten müssen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.
       Zudem heißt es in dem Entwurf, dass das vorläufige Durchschnittsentgelt in
       der Rentenversicherung für das Jahr 2026 auf 51.944 Euro (2025: 50.493
       Euro) festgesetzt wird. Das Durchschnittsentgelt ist das durchschnittliche
       Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten.
       
       Es dient als Rechengröße in der gesetzlichen Rentenversicherung, um
       individuelle Entgeltpunkte zu ermitteln. Die Rechengrößen für die
       Sozialversicherungen werden auf Grundlage der Lohnentwicklung bestimmt. Die
       gesamtdeutsche Lohnzuwachsrate im Jahr 2024 beträgt laut Entwurf 5,16
       Prozent.
       
       Kritische Töne an dem Entwurf kommen derweil von der Union. Dennis Radtke
       (CDU), Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft
       Deutschlands, warnte im Tagesspiegel indessen vor Doppelbelastungen: „Das
       Dilemma ist: Parallel zur Anhebung der Bemessungsgrenze zeichnet sich die
       Erhöhung der Zusatzbeiträge in der GKV ab. Somit werden viele Beschäftigte
       gleich doppelt getroffen, statt endlich entlastet.“
       
       BSW-Parteichefin Sahra Wagenknecht nannte die Pläne der Bundesregierung
       „halbherzig“. Diese werden nicht ausreichen, um die steigenden
       Sozialbeiträge zu stoppen, sagte Wagenknecht den Zeitungen der Funke
       Mediengruppe in Essen. Sie forderte den Einstieg in eine
       Bürgerversicherung: „Alle zahlen ein, und zwar proportional zu ihren
       Einkommen“, sagte die BSW-Chefin.
       
       Auch der Bund der Steuerzahler kritisierte den Plan zur Anhebung der
       [1][Beitragsbemessungsgrenzen] bei der gesetzlichen Kranken- und
       Rentenversicherung. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der
       Steuerzahler, sagte der Bild: „Eine Erhöhung trifft vor allem Facharbeiter
       und Selbständige – ihre Krankenversicherungsbeiträge steigen sofort.“
       Stattdessen brauche es endlich Einsparungen bei den Sozialleistungen.
       
       6 Sep 2025
       
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