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       # taz.de -- Prozess gegen Antifaschistin: Bundesanwaltschaft fordert neun Jahre Haft für Hanna S.
       
       > Weil sie in Ungarn an Angriffen auf mutmaßliche Neonazis beteiligt
       > gewesen sein soll, steht Hanna S. in München vor Gericht. Ihr droht eine
       > hohe Strafe.
       
   IMG Bild: Neun Jahre Haft für Hanna S. fordert die Bundesanwaltschaft. Hier beim Prozessauftakt im Gerichtssaal in München im Februar 2025
       
       München dpa/taz | [1][Im Prozess gegen Hanna S.] fordert die
       Bundesanwaltschaft neun Jahre Haft für die mutmaßliche Linksextremistin.
       Die beiden Vertreterinnen des Generalbundesanwaltes sehen die Vorwürfe des
       versuchen Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft
       in einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an.
       
       Die 30-jährige Kunststudentin soll im Februar 2023 in Budapest gemeinsam
       mit weiteren mutmaßlichen Linksextremisten Menschen brutal
       zusammengeschlagen haben, die sie dem rechtsextremen Spektrum zuordnete.
       Darum steht Hanna S. [2][seit Februar dieses Jahres in München vor
       Gericht].
       
       In Budapest kamen zu dem Zeitpunkt zum sogenannten „Tag der Ehre“
       Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der
       deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus
       der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken. Ein
       „Neonazi-Schaulaufen“, hatte Verteidiger Yunus Ziyal das Event [3][zum
       Beginn des Prozesses] genannt. „Es handelt sich um das derzeit größte
       Massenevent der extremen Rechten.“
       
       In einem Fall soll Hanna S. auf dem Arm eines Mannes gekniet haben, um ihn
       daran zu hindern, sich gegen Schläge und Tritte zu verteidigen. Der Mann
       sei angegriffen worden, „weil er ein politisch Andersdenkender war“, so die
       Bundesanwaltschaft.
       
       ## Bundesanwaltschaft spricht von „Gewaltterrorismus“
       
       „Es gibt in einem Rechtsstaat unter keinen Umständen gute politische
       Gewalt“, sagte die Bundesanwältin in ihrem Plädoyer vor dem
       Oberlandesgericht München und sprach von „Gewaltterrorismus“. Die
       Angeklagte vertrete einen „militanten Antifaschismus“ und lehne den
       demokratischen Rechtsstaat ab.
       
       Hanna S. selbst äußerte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen. Beweise für
       ihre Tatteilnahme brachte die Staatsanwaltschaft nicht vor, aber mehrere
       Indizien. Darunter waren Bilder von Überwachungskameras, die Hanna S. in
       Budapest zeigen sollen, oder [4][ein eigens erstelltes 3D-Modell von ihr].
       
       Peer Stolle, der zweite Verteidiger von Hanna S., nannte die von der
       Bundesanwaltschaft geforderte Strafe „völlig übertrieben“. Es sei bis heute
       nicht nachgewiesen, dass Hanna S. tatsächlich an den Taten beteiligt war,
       so Stolle zur taz. Zudem bleibe der Vorwurf des versuchten Mordes abwegig
       und nicht belegt.
       
       Nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollen die Schlussvorträge von
       Nebenklage und Verteidigung folgen. Das Urteil wird für den 26. September
       erwartet.
       
       Der Prozess gegen Hanna S. ist der erste, der in Deutschland wegen der
       Angriffe von Budapest im Februar 2023 geführt wird. Und er ist ein
       Fingerzeig, welche Strafen weiteren Beschuldigten drohen. [5][Sechs Linke
       sollen sich demnächst vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf für die Attacken
       verantworten] – auch hier wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes.
       
       [6][Auch der nonbinären Person Maja T. wird vorgeworfen], an den Angriffen
       beteiligt gewesen zu sein. T. wurde vor 14 Monaten nach Ungarn ausgeliefert
       und sitzt dort in Haft. In einem laufenden Prozess in Budapest drohen bis
       zu 24 Jahre Haft.
       
       8 Sep 2025
       
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