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       # taz.de -- Islamistischer Angriff 2024: Lebenslänglich für Messerstecher von Solingen
       
       > Nach Haftende muss Issa al H. in Sicherheitswahrung. Das Gericht sprach
       > ihn schuldig, beim Solinger Stadtfest vor einem Jahr drei Menschen
       > ermordet zu haben.
       
   IMG Bild: Der Angeklagte im Gerichtssaal der Oberlandesgerichts: IS-Propaganda auf seinem Tiktok-Account
       
       Düsseldorf dpa | Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat für den
       islamistischen Terroranschlag von Solingen die Höchststrafe verhängt. Es
       sprach den 27-jährigen Issa al H. wegen dreifachen Mordes, zehnfachen
       Mordversuchs und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig.
       
       Die Richter verurteilten den Syrer zu lebenslanger Haft, stellten die
       besondere Schwere seiner Schuld fest und ordneten die anschließende
       Sicherungsverwahrung an.
       
       Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und
       sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen
       die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.
       
       „Der Angeklagte hat sich seit 2019 massiv islamistisch radikalisiert“,
       sagte Richter Winfried van der Grinten. Auf seinem Tiktok-Profil habe er
       selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man
       ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing.
       
       ## Drei Tote, acht Verletzte
       
       Bei [1][der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest] waren am 23. August
       2024 drei Menschen getötet und acht verletzt worden. Der Syrer, ein
       abgelehnter Asylbewerber, hatte von hinten gezielt jeweils auf den Hals von
       Besuchern des Festes eingestochen. Er wurde einen Tag später gefasst.
       
       Der Anschlag hatte bundesweit [2][die Debatte über die Flüchtlings- und
       Asylpolitik angeheizt]. In Nordrhein-Westfalen wurde in der Folge ein
       Sicherheitspaket mit Dutzenden Maßnahmen beschlossen.
       
       Der 27-Jährige musste sich seit Mai im Hochsicherheitstrakt des
       Düsseldorfer Oberlandesgerichts verantworten. Das Gericht kam nach nur 18
       statt der ursprünglich veranschlagten 24 Prozesstage zu seinem Urteil.
       
       Ein Psychiater hatte dem Angeklagten einen Intelligenzquotienten von 71
       attestiert, aber keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen.
       Ein IQ von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung.
       
       Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff
       begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland
       seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS
       bekannt hatte.
       
       ## Beweislage eindeutig
       
       Vor dem Anschlag hatte er ein Bekennervideo aufgenommen und den Treueschwur
       auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er sich
       mit den Worten vorgestellt: „Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht.
       Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod.“
       
       Seine Tat hatte er zunächst als Rache für die Massaker „der Kreuzzügler“ an
       Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern bezeichnet, ein anderes
       Mal waren es die toten Kinder im Gaza-Streifen und die Waffenlieferungen
       Deutschlands an Israel, die ihn zu der Tat getrieben hätten. Eigentlich
       habe er einen Brandsatz auf die israelische Botschaft in Berlin werfen
       wollen, aber dann habe er in Solingen die Vorbereitungen zum Stadtfest
       wahrgenommen.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte ihn als Dschihadisten und Islamisten
       beschrieben. Er habe darauf gedrungen, dass der IS den Anschlag für sich
       reklamiert, wie es dann auch geschehen sei.
       
       ## Hohes Rückfallrisiko
       
       Der Psychiater sieht bei dem Mann ein hohes Rückfallrisiko. Zur
       islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und eine
       Faszination für Gewalt. Daraufhin hatte das Gericht den Hinweis gegeben,
       dass für Issa al H., immerhin nicht vorbestrafter Ersttäter, dennoch die
       Sicherungsverwahrung in Betracht komme.
       
       Der Nebenklage-Vertreter Simon Rampp hatte gesagt, der Angeklagte habe
       friedlich feiernde Besucher des „Festivals der Vielfalt“ im Dunkeln und von
       hinten mit einem Messer angegriffen. „Mehr Heimtücke geht nicht.“
       
       Die Version des Angeklagten, während der Tat unter einer Wahnvorstellung
       gelitten zu haben, sei eine plumpe Schutzbehauptung. Ein
       Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags prüft derzeit,
       warum die Abschiebung von Issa al H. ins Erstaufnahmeland Bulgarien
       scheiterte.
       
       10 Sep 2025
       
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